Beim Todesfall naher Angehörigen haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Dieser Glossar-Eintrag erklärt Dauer, anspruchsberechtigte Personen, Rechtsgrundlage nach § 616 BGB und Sonderfälle - klar für Arbeitgeber 2026.
Der Tod eines nahen Angehörigen ist eine der schwersten persönlichen Situationen. Arbeitnehmer haben dann Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Dieser Glossar-Eintrag fasst alles Wichtige für Arbeitgeber zusammen - praxisnah und mit Empathie.
Sonderurlaub im Todesfall ist eine bezahlte Freistellung von der Arbeit beim Tod eines nahen Angehörigen. Er ermöglicht Trauerbewältigung, Organisation der Beerdigung und Erledigung administrativer Aufgaben (Nachlass, Bestattung).
Rechtsgrundlage ist § 616 BGB: "Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird."
Konkretisiert durch:
Anspruch besteht typischerweise bei Tod von:
Bei Tod von Großeltern, Tanten, Onkel, Cousins gibt es üblicherweise keinen automatischen Anspruch - es sei denn, der Tarif- oder Arbeitsvertrag sieht dies vor. Unbezahlter Sonderurlaub kann jedoch oft mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.
Eingetragene Lebenspartnerschaft und nicht-eheliche Lebensgemeinschaft (sofern eingetragen oder gemeinsame Wohnung) sind heute idR gleichgestellt. Tarifverträge haben sich angepasst (§ 29 TVöD nennt ausdrücklich "Lebenspartner").
Verstirbt der Mitarbeiter, endet das Arbeitsverhältnis automatisch (§ 613 BGB). Pflichten Arbeitgeber: Endabrechnung, Sterbegeld nach Tarif oder BV, SV-Abmeldung, eventuell Hinterbliebenenversorgung.
SchrittAktivitätFrist1Mitarbeiter meldet TodesfallUnverzüglich (Anzeigepflicht)2Sonderurlaub mündlich oder schriftlich genehmigenSofort3Sterbeurkunde anfordern (bei Bedarf)Nach Bestattung4Dokumentation in PersonalakteBei Genehmigung5Lohnfortzahlung in regulärer AbrechnungNächste Lohnabrechnung
TarifvertragBei Tod von Ehepartner/KindBei Tod von ElternTVöD (Bund/Kommunen)2 Arbeitstage1 ArbeitstagIG Metall NRW2 Arbeitstage2 ArbeitstageIGBCE3 Arbeitstage2 ArbeitstageGastgewerbe DEHOGA1-2 Tage (regional)1 Tag
Bei Bestattung im Ausland kann zusätzliche Zeit gewährt werden - oft 1-2 weitere Tage als unbezahlter Sonderurlaub. Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht, aber pietätvolle Praxis ist verbreitet.
Vorsicht: Viele Arbeitsverträge schließen § 616 BGB aus ("Eine Vergütungspflicht für Zeiten der Verhinderung nach § 616 BGB besteht nicht"). Dann besteht kein bezahlter Sonderurlaubsanspruch - aber unbezahlter Sonderurlaub bleibt möglich. AGB-Prüfung: Ein totaler Ausschluss aller persönlichen Verhinderungsgründe kann sittenwidrig sein.
Der Mitarbeiter muss den Arbeitgeber unverzüglich informieren - bei Tod meist telefonisch. Schriftliche Bestätigung (auch per E-Mail) sollte folgen. Verspätete Anzeige kann theoretisch zum Verlust des Anspruchs führen.
Bei Todesfall während regulärem Erholungsurlaub: Mitarbeiter kann verlangen, dass die Tage nach § 616 BGB nicht auf den Urlaub angerechnet werden - ähnlich wie Krankheit im Urlaub (§ 9 BUrlG, analoge Anwendung).
Empfehlung: Kondolenzschreiben des Arbeitgebers, ggf. Kondolenzbesuch, Trauerflor oder Blumen zur Beerdigung. Dies sind keine gesetzlichen Pflichten, aber haben hohe Bedeutung für Mitarbeiterbindung und Arbeitgebermarke.
Die gesetzliche Grundlage § 616 BGB bleibt 2026 unverändert. Die konkrete Auslegung der "nicht erheblichen Zeit" durch BAG-Rechtsprechung bewegt sich seit Jahren bei 1-3 Tagen je nach Verwandtschaftsgrad.
Trend: Mehr Unternehmen bieten erweiterten Bereavement Leave nach US-Vorbild - bis 5 Tage bezahlt zur Trauerbewältigung, insbesondere bei Tod von Kind oder Ehepartner. Dies dient Mitarbeiterbindung und gehört zu modernen Benefits.
Praxistipp 2026: Klare Regelung in Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung verhindert Streit. Empfehlung: Tabelle mit Anlasstagen und Tagen (z.B. Tod Ehepartner 2 Tage, Tod Kind 3 Tage, Tod Eltern 2 Tage, Tod Geschwister 1 Tag). Steuerlich: Lohnfortzahlung im Todesfall ist reguläres Arbeitsentgelt.
Sonderurlaub pietätvoll und rechtssicher gewähren
Taxmaro unterstützt Arbeitgeber bei der Lohnfortzahlung im Todesfall, der Endabrechnung verstorbener Mitarbeiter und der korrekten SV-Abmeldung.
