Beim Todesfall naher Angehoerigen haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Dieser Glossar-Eintrag erklaert Dauer, anspruchsberechtigte Personen, Rechtsgrundlage nach § 616 BGB und Sonderfaelle - klar fuer Arbeitgeber 2026.
Der Tod eines nahen Angehoerigen ist eine der schwersten persoenlichen Situationen. Arbeitnehmer haben dann Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Dieser Glossar-Eintrag fasst alles Wichtige fuer Arbeitgeber zusammen - praxisnah und mit Empathie.
Sonderurlaub im Todesfall ist eine bezahlte Freistellung von der Arbeit beim Tod eines nahen Angehoerigen. Er ermoeglicht Trauerbewaeltigung, Organisation der Beerdigung und Erledigung administrativer Aufgaben (Nachlass, Bestattung).
Rechtsgrundlage ist § 616 BGB: "Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Verguetung nicht dadurch verlustig, dass er fuer eine verhaeltnismaessig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird."
Konkretisiert durch:
Anspruch besteht typischerweise bei Tod von:
Bei Tod von Grosseltern, Tanten, Onkel, Cousins gibt es ueblicherweise keinen automatischen Anspruch - es sei denn, der Tarif- oder Arbeitsvertrag sieht dies vor. Unbezahlter Sonderurlaub kann jedoch oft mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.
Eingetragene Lebenspartnerschaft und nicht-eheliche Lebensgemeinschaft (sofern eingetragen oder gemeinsame Wohnung) sind heute idR gleichgestellt. Tarifvertraege haben sich angepasst (§ 29 TVoeD nennt ausdruecklich "Lebenspartner").
Verstirbt der Mitarbeiter, endet das Arbeitsverhaeltnis automatisch (§ 613 BGB). Pflichten Arbeitgeber: Endabrechnung, Sterbegeld nach Tarif oder BV, SV-Abmeldung, eventuell Hinterbliebenenversorgung.
| Schritt | Aktivitaet | Frist |
|---|---|---|
| 1 | Mitarbeiter meldet Todesfall | Unverzueglich (Anzeigepflicht) |
| 2 | Sonderurlaub muendlich oder schriftlich genehmigen | Sofort |
| 3 | Sterbeurkunde anfordern (bei Bedarf) | Nach Bestattung |
| 4 | Dokumentation in Personalakte | Bei Genehmigung |
| 5 | Lohnfortzahlung in regulaerer Abrechnung | Naechste Lohnabrechnung |
| Tarifvertrag | Bei Tod von Ehepartner/Kind | Bei Tod von Eltern |
|---|---|---|
| TVoeD (Bund/Kommunen) | 2 Arbeitstage | 1 Arbeitstag |
| IG Metall NRW | 2 Arbeitstage | 2 Arbeitstage |
| IGBCE | 3 Arbeitstage | 2 Arbeitstage |
| Gastgewerbe DEHOGA | 1-2 Tage (regional) | 1 Tag |
Bei Bestattung im Ausland kann zusaetzliche Zeit gewaehrt werden - oft 1-2 weitere Tage als unbezahlter Sonderurlaub. Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht, aber pietaetvolle Praxis ist verbreitet.
Vorsicht: Viele Arbeitsvertraege schliessen § 616 BGB aus ("Eine Verguetungspflicht fuer Zeiten der Verhinderung nach § 616 BGB besteht nicht"). Dann besteht kein bezahlter Sonderurlaubsanspruch - aber unbezahlter Sonderurlaub bleibt moeglich. AGB-Pruefung: Ein totaler Ausschluss aller persoenlichen Verhinderungsgruende kann sittenwidrig sein.
Der Mitarbeiter muss den Arbeitgeber unverzueglich informieren - bei Tod meist telefonisch. Schriftliche Bestaetigung (auch per E-Mail) sollte folgen. Verspaetete Anzeige kann theoretisch zum Verlust des Anspruchs fuehren.
Bei Todesfall waehrend regulaerem Erholungsurlaub: Mitarbeiter kann verlangen, dass die Tage nach § 616 BGB nicht auf den Urlaub angerechnet werden - aehnlich wie Krankheit im Urlaub (§ 9 BUrlG, analoge Anwendung).
Empfehlung: Kondolenzschreiben des Arbeitgebers, ggf. Kondolenzbesuch, Trauerflor oder Blumen zur Beerdigung. Dies sind keine gesetzlichen Pflichten, aber haben hohe Bedeutung fuer Mitarbeiterbindung und Arbeitgebermarke.
Die gesetzliche Grundlage § 616 BGB bleibt 2026 unveraendert. Die konkrete Auslegung der "nicht erheblichen Zeit" durch BAG-Rechtsprechung bewegt sich seit Jahren bei 1-3 Tagen je nach Verwandtschaftsgrad.
Trend: Mehr Unternehmen bieten erweiterten Bereavement Leave nach US-Vorbild - bis 5 Tage bezahlt zur Trauerbewaeltigung, insbesondere bei Tod von Kind oder Ehepartner. Dies dient Mitarbeiterbindung und gehoert zu modernen Benefits.
Praxistipp 2026: Klare Regelung in Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung verhindert Streit. Empfehlung: Tabelle mit Anlasstagen und Tagen (z.B. Tod Ehepartner 2 Tage, Tod Kind 3 Tage, Tod Eltern 2 Tage, Tod Geschwister 1 Tag). Steuerlich: Lohnfortzahlung im Todesfall ist regulaeres Arbeitsentgelt.
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