Sonderurlaub zur Hochzeit ist in vielen Tarifvertraegen und auf Grundlage von § 616 BGB geregelt. Dieser Glossar-Eintrag erklaert Dauer, Voraussetzungen und Stolperfallen rund um den arbeitsfreien Tag fuer die eigene Trauung.
Sonderurlaub bei der eigenen Hochzeit umfasst in der Regel einen bezahlten Tag Freistellung nach § 616 BGB. Bei Hochzeiten von Kindern oder Geschwistern ist der Anspruch oft tariflich geregelt. Dieser Glossar-Eintrag fasst alles Wichtige fuer Arbeitgeber zusammen.
Sonderurlaub Hochzeit bezeichnet die bezahlte Freistellung von der Arbeit fuer den Tag der eigenen standesamtlichen Trauung. Grundlage ist § 616 BGB - der Arbeitnehmer ist durch einen in seiner Person liegenden Grund unverschuldet vorruebergehend an der Arbeitsleistung gehindert.
Der Anspruch entsteht nur, wenn § 616 BGB nicht im Arbeitsvertrag ausgeschlossen wurde. Viele Tarifvertraege - insbesondere der TVoeD § 29 - regeln den Anspruch ausdruecklich. Bei der freien Wirtschaft haengt es vom Arbeitsvertrag oder einer Betriebsuebung ab.
Die kirchliche Trauung gilt nicht als Hochzeit im Sinne des Gesetzes - es zaehlt nur die standesamtliche Heirat. Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften gilt nach BAG-Rechtsprechung dasselbe (Gleichbehandlungsgrundsatz).
Bei der eigenen standesamtlichen Hochzeit haben Arbeitnehmer Anspruch auf 1 Tag bezahlten Sonderurlaub - sofern § 616 BGB nicht abbedungen ist.
Tarifvertraege wie der TVoeD § 29 sehen 1 Tag Sonderurlaub bei der Hochzeit eigener Kinder vor. Im Privatrecht ohne Tarifbindung ist dies nicht selbstverstaendlich.
Hier gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Tarifvertraege regeln dies unterschiedlich; in der Privatwirtschaft besteht oft keine bezahlte Freistellung.
Nach BAG-Rechtsprechung gleichgestellt mit der Ehe - Anspruch besteht analog wie bei standesamtlicher Heirat.
Die uebliche Dauer betraegt 1 Arbeitstag fuer die eigene Hochzeit. Manche Tarifvertraege gewaehren 2 Tage; im Einzelfall werden auch Reisezeiten beruecksichtigt.
| Tarif | Anlass | Dauer |
|---|---|---|
| TVoeD § 29 | Eigene Hochzeit | 1 Arbeitstag |
| TVoeD § 29 | Hochzeit Kind | 1 Arbeitstag |
| Metall | Eigene Hochzeit | 2 Arbeitstage |
| Bankentarif | Eigene Hochzeit | 1-2 Tage |
Der Antrag erfolgt rechtzeitig schriftlich oder per Mail unter Vorlage einer Bestaetigung des Standesamts. Der Arbeitgeber kann den Tag nicht ohne Weiteres verweigern.
Findet die Trauung an einem Samstag oder Sonntag statt, entsteht kein Anspruch auf Sonderurlaub - es fehlt die Verhinderung an der Arbeitsleistung.
Wer arbeitsunfaehig krankgeschrieben ist, hat keinen Anspruch auf Sonderurlaub - die Arbeitsleistung ist ohnehin nicht moeglich. Eine Hochzeit waehrend AU kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, wenn sie der Genesung widerspricht.
Wer im Urlaub heiratet, kann nicht zusaetzlich Sonderurlaub geltend machen - es liegt keine Verhinderung an Arbeitstagen vor.
Steht im Arbeitsvertrag ein Ausschluss, besteht ohne Tarif- oder Betriebsregelung kein Anspruch. Der Arbeitnehmer muss dann Erholungsurlaub nehmen.
Es gibt keine gesetzliche Aenderung fuer 2026. § 616 BGB bleibt unveraendert; die ueblichen Tarifregelungen gelten weiter. Bei der zunehmenden Vielfalt von Lebensentwuerfen wird der Sonderurlaubsanspruch grosszuegig ausgelegt - Standesamt und Lebenspartnerschaft sind gleichgestellt.
Trend: Viele Arbeitgeber schliessen § 616 BGB im Arbeitsvertrag aus und gewaehren freiwillig 1-2 Tage Sonderurlaub. Wichtig: Diese Praxis muss konsistent angewendet werden, sonst kann sich eine betriebliche Uebung verfestigen.
Bei Lohnabrechnung gilt: Sonderurlaub Hochzeit ist bezahlte Arbeitszeit; das Bruttoentgelt aendert sich nicht. Sozialversicherungs- und Steuerpflicht laufen normal weiter.
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