Darf ich bei der Geburt eines Kindes Sonderurlaub nehmen?
- Gesetzlich gibt es derzeit keinen festgelegten Anspruch auf Sonderurlaub bei der Geburt – weder für Väter noch für andere Elternteile. Nur wenn im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung entsprechende Regelungen verankert sind, kann ein Sonderurlaub bestehen.
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 616 BGB) sieht vor, dass Arbeitnehmer bei „vorübergehender Verhinderung“ Anspruch auf Freistellung bei Fortzahlung des Gehalts haben. Oft fällt die Geburt des eigenen Kindes darunter. In der Praxis sind daher meist ein Tag Sonderurlaub üblich – sofern diese Regelung nicht vertraglich ausgeschlossen ist.
Wie lange ist der Sonderurlaub in der Regel?
- In der Praxis gewähren viele Arbeitgeber ein bis drei Tage Sonderurlaub bei der Geburt. Die konkrete Dauer variiert – je nach Vertrag oder unternehmensinterner Regelung.
Plant Deutschland Änderungen?
- Die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie (EU‑RL 2019/1158) schreibt vor, dass Mitgliedsstaaten eine zehntägige bezahlte Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt einführen sollen. Deutschland hat diese Vorgabe bislang nicht umgesetzt, was zu einem Vertragsverletzungsverfahren durch die EU geführt hat.
- Dem Koalitionsvertrag zufolge ist die Einführung einer sogenannten Familienstartzeit, also eine zweiwöchige bezahlte Freistellung, vorgesehen. Ein Gesetzesentwurf liegt vor – bisher fehlt jedoch die Umsetzung.
Welche Alternativen gibt es?
- Unbezahlter Sonderurlaub: Wenn kein gesetzlicher Anspruch besteht und der Arbeitgeber keinen bezahlten Urlaub gewährt, kann eine einvernehmliche, unbezahlte Freistellung besprochen werden.
- Normaler Urlaub: Wenn vorhanden, kann regulärer Erholungsurlaub genutzt werden.
Hinweis: Selbstständige „Freistellung“ ohne Absprache kann arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder im Extremfall Kündigung nach sich ziehen.
Was sollten Arbeitgeber beachten?
- Klare Regelungen im Arbeitsvertrag, in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen, um Unsicherheiten zu vermeiden.
- Corporate Best Practices: Einige große Unternehmen wie Henkel bieten freiwillig bis zu acht Wochen bezahlte Familienzeit an, teilweise mit Aufstockung des Elterngeldes (https://www.ahs-kanzlei.de, BILD) – ein strategisches Instrument zur Mitarbeiterbindung.
Fazit – Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
- Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub bei Geburt?
Nein, es gibt keinen bundeseinheitlichen gesetzlichen Anspruch. Tarifverträge oder Arbeitsverträge können jedoch Regelungen enthalten.
- Wie lange ist Sonderurlaub üblich?
In der Praxis meist 1 bis 3 Tage – falls nicht ausgeschlossen.
- Wird sich künftig etwas ändern?
In Vorbereitung sind EU-konforme Regelungen (Familienstartzeit), bisher aber rechtlich nicht umgesetzt.
- Welche Alternativen gibt es?
Unbezahlte Freistellung oder Nutzung des regulären Urlaubs (absprachepflichtig).
- Empfehlung für Arbeitgeber?
Transparente Regelungen schaffen. Freiwillige Angebote (z. B. Familienzeit) können ein Plus sein.