Published on:
27.8.2025

Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes: Anspruch, Dauer & Alternativen

Die Geburt eines Kindes ist für Familien ein bedeutender Moment. Aber haben Väter oder andere Elternteile in Deutschland Anspruch auf Sonderurlaub bei der Geburt – und wenn ja, wie lange? In diesem Artikel erfährst du die aktuelle Rechtslage, eventuelle Alternativen und worauf Arbeitgeber achten sollten.

Darf ich bei der Geburt eines Kindes Sonderurlaub nehmen?

Wie lange ist der Sonderurlaub in der Regel?

Plant Deutschland Änderungen?

Welche Alternativen gibt es?

  1. Unbezahlter Sonderurlaub: Wenn kein gesetzlicher Anspruch besteht und der Arbeitgeber keinen bezahlten Urlaub gewährt, kann eine einvernehmliche, unbezahlte Freistellung besprochen werden.
  1. Normaler Urlaub: Wenn vorhanden, kann regulärer Erholungsurlaub genutzt werden.

Hinweis: Selbstständige „Freistellung“ ohne Absprache kann arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder im Extremfall Kündigung nach sich ziehen.  

Was sollten Arbeitgeber beachten?

Fazit – Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

Nein, es gibt keinen bundeseinheitlichen gesetzlichen Anspruch. Tarifverträge oder Arbeitsverträge können jedoch Regelungen enthalten.

In der Praxis meist 1 bis 3 Tage – falls nicht ausgeschlossen.

In Vorbereitung sind EU-konforme Regelungen (Familienstartzeit), bisher aber rechtlich nicht umgesetzt.

Unbezahlte Freistellung oder Nutzung des regulären Urlaubs (absprachepflichtig).

Transparente Regelungen schaffen. Freiwillige Angebote (z. B. Familienzeit) können ein Plus sein.

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