Sonderurlaub im Todesfall: Anspruch, Dauer & Pflichten für Arbeitgeber

January 8, 2026

Der Todesfall eines nahen Angehörigen stellt Arbeitnehmer vor eine Ausnahmesituation. Arbeitgeber müssen wissen, wann Anspruch auf Sonderurlaub besteht, wie lange dieser dauert und ob eine Lohnfortzahlung verpflichtend ist. Der Beitrag gibt rechtssichere Orientierung für die Praxis.

Was bedeutet Sonderurlaub im Todesfall?

Stirbt ein naher Angehöriger, haben Arbeitnehmer in vielen Fällen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Die rechtliche Grundlage bildet § 616 BGB, sofern er im Arbeits- oder Tarifvertrag nicht ausgeschlossen wurde.

Der Sonderurlaub dient dazu, dem Mitarbeiter die Teilnahme an Beerdigung, Organisation und Trauerbewältigung zu ermöglichen.

Besteht ein gesetzlicher Anspruch?

Ein explizites „Todesfall-Gesetz“ existiert nicht. Der Anspruch ergibt sich aus:

  • § 616 BGB (vorübergehende Verhinderung)
  • Tarifverträgen (z. B. TVöD)
  • Betriebsvereinbarungen
  • Arbeitsverträgen

Ist § 616 BGB wirksam ausgeschlossen, besteht kein gesetzlicher Anspruch – dann entscheidet allein der Vertrag oder Kulanz.

Wie viele Tage Sonderurlaub im Todesfall?

Die Dauer ist nicht einheitlich geregelt, in der Praxis gelten folgende Richtwerte:

Tarifverträge wie der TVöD regeln den Anspruch ausdrücklich.

Muss der Arbeitgeber den Sonderurlaub bezahlen?

Ja – wenn § 616 BGB greift oder ein Tarifvertrag es vorsieht.

Voraussetzungen:

  • Arbeitnehmer ist ohne eigenes Verschulden verhindert
  • Verhinderung ist vorübergehend
  • Todesfall betrifft einen nahen Angehörigen

Dann ist das Entgelt in voller Höhe fortzuzahlen.

Darf der Arbeitgeber Sonderurlaub verweigern?

Nur wenn:

  • § 616 BGB vertraglich ausgeschlossen wurde
  • kein Tarifvertrag greift
  • der Todesfall keine enge familiäre Bindung betrifft

In diesem Fall kann der Arbeitnehmer Urlaub nehmen oder unbezahlt freigestellt werden.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber Sonderurlaub nicht gewährt?

Drohen:

  • Klagen vor dem Arbeitsgericht
  • Nachzahlung von Lohn
  • Störungen im Arbeitsverhältnis
  • Imageschäden im Employer Branding

Gerade im sensiblen Trauerfall reagieren Gerichte besonders arbeitnehmerfreundlich.

Sonderurlaub korrekt in der Lohnabrechnung erfassen

Sonderurlaub im Todesfall gilt als bezahlte Freistellung und wird wie reguläre Arbeitszeit behandelt – inklusive Zuschlägen und Durchschnittsvergütung.

Mit Taxmaro HR & Payroll lassen sich Sonderurlaube sauber dokumentieren und automatisch in die Entgeltabrechnung übernehmen – rechtssicher & ohne manuelle Korrekturen.

Fazit für Arbeitgeber

Beim Sonderurlaub im Todesfall besteht häufig ein Anspruch auf bezahlte Freistellung. Wer klare vertragliche Regelungen trifft und Sonderurlaube sauber abrechnet, vermeidet rechtliche Risiken – und stärkt gleichzeitig Vertrauen und Mitarbeiterbindung.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.