Der Todesfall eines nahen Angehörigen stellt Arbeitnehmer vor eine Ausnahmesituation. Arbeitgeber müssen wissen, wann Anspruch auf Sonderurlaub besteht, wie lange dieser dauert und ob eine Lohnfortzahlung verpflichtend ist. Der Beitrag gibt rechtssichere Orientierung für die Praxis.
Stirbt ein naher Angehöriger, haben Arbeitnehmer in vielen Fällen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Die rechtliche Grundlage bildet § 616 BGB, sofern er im Arbeits- oder Tarifvertrag nicht ausgeschlossen wurde.
Der Sonderurlaub dient dazu, dem Mitarbeiter die Teilnahme an Beerdigung, Organisation und Trauerbewältigung zu ermöglichen.
Ein explizites „Todesfall-Gesetz“ existiert nicht. Der Anspruch ergibt sich aus:
Ist § 616 BGB wirksam ausgeschlossen, besteht kein gesetzlicher Anspruch – dann entscheidet allein der Vertrag oder Kulanz.
Die Dauer ist nicht einheitlich geregelt, in der Praxis gelten folgende Richtwerte:

Ja – wenn § 616 BGB greift oder ein Tarifvertrag es vorsieht.
Voraussetzungen:
Dann ist das Entgelt in voller Höhe fortzuzahlen.
Nur wenn:
In diesem Fall kann der Arbeitnehmer Urlaub nehmen oder unbezahlt freigestellt werden.
Drohen:
Gerade im sensiblen Trauerfall reagieren Gerichte besonders arbeitnehmerfreundlich.
Sonderurlaub im Todesfall gilt als bezahlte Freistellung und wird wie reguläre Arbeitszeit behandelt – inklusive Zuschlägen und Durchschnittsvergütung.
Mit Taxmaro HR & Payroll lassen sich Sonderurlaube sauber dokumentieren und automatisch in die Entgeltabrechnung übernehmen – rechtssicher & ohne manuelle Korrekturen.
Beim Sonderurlaub im Todesfall besteht häufig ein Anspruch auf bezahlte Freistellung. Wer klare vertragliche Regelungen trifft und Sonderurlaube sauber abrechnet, vermeidet rechtliche Risiken – und stärkt gleichzeitig Vertrauen und Mitarbeiterbindung.
