Unbezahlter Urlaub ist eine arbeitsvertraglich vereinbarte Freistellung ohne Lohn. Dieser Glossar-Eintrag erklaert Anspruch, Antragsverfahren, Auswirkungen auf Sozialversicherung und Urlaubsanspruch sowie die korrekte Abwicklung in der Lohnabrechnung.
Unbezahlter Urlaub ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich vereinbart wird. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in Ausnahmefaellen (z.B. Pflegezeit). Dieser Glossar-Eintrag fasst alles Wichtige fuer Arbeitgeber zusammen.
Unbezahlter Urlaub (auch: Urlaub ohne Bezuege, Freistellung) ist eine Form der Suspendierung des Arbeitsverhaeltnisses, bei der die Hauptpflichten ruhen: Der Arbeitnehmer muss nicht arbeiten, der Arbeitgeber zahlt keinen Lohn. Das Arbeitsverhaeltnis bleibt jedoch bestehen.
Eine direkte gesetzliche Regelung gibt es nicht. Spezialgesetze raeumen aber in bestimmten Faellen ein Recht auf unbezahlte Freistellung ein: Pflegezeitgesetz (PflegeZG), Familienpflegezeitgesetz (FPfZG), Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sowie BildungsurlaubG der Laender.
In allen anderen Faellen ist unbezahlter Urlaub verhandelbar: Beide Parteien muessen zustimmen. Der Arbeitgeber kann ablehnen, sofern keine gesetzliche Pflicht besteht.
Nach PflegeZG haben Arbeitnehmer in Betrieben ab 16 Mitarbeitern Anspruch auf bis zu 6 Monate unbezahlten Urlaub zur Pflege; nach FPfZG sogar bis 24 Monate Familienpflegezeit mit reduzierter Arbeitszeit.
Nach BEEG bis zu 3 Jahren pro Kind, davon 12-24 Monate auf den Zeitraum bis zum 8. Geburtstag uebertragbar. Arbeitgeber muessen 7 Wochen vor Antritt informiert werden.
In 14 von 16 Bundeslaendern besteht Anspruch auf 5-10 Tage Bildungsurlaub pro Jahr (teils bezahlt nach Bildungsurlaubsgesetzen). Sabbatical hingegen ist freiwillig - meist ueber Arbeitszeit- oder Wertkonten finanziert.
Fuer alle anderen Faelle - Weltreise, persoenliche Auszeit, laengere Krankheit eines Familienmitglieds - braucht es eine schriftliche Vereinbarung. Es gibt keinen Anspruch.
Der Arbeitnehmer stellt einen schriftlichen Antrag mit Dauer und Begruendung. Der Arbeitgeber prueft betriebliche Belange und reagiert binnen angemessener Frist. Empfehlung: Schriftliche Vereinbarung mit Beginn, Ende, Rueckkehrkonditionen und Auswirkungen auf Urlaub.
| Dauer | SV-Status | Handlung |
|---|---|---|
| bis 1 Monat | Mitgliedschaft bleibt | Keine Abmeldung |
| ueber 1 Monat | Mitgliedschaft endet | Abmeldung mit Grund 30 |
| ueber 4 Wochen | Kein Lohnfortzahlung | Krankenversicherung pruefen |
Der gesetzliche Erholungsurlaub kuerzt sich anteilig nach BAG-Rechtsprechung (Urteil vom 19.03.2019, 9 AZR 315/17) - pro vollem Monat unbezahltem Urlaub ein Zwoelftel weniger. Beispiel: 24 Tage Jahresurlaub bei 4 Monaten unbezahltem Urlaub = 24 - (4 x 2) = 16 Tage.
Ueber 1 Monat ohne Lohn endet die Pflichtmitgliedschaft. Der Arbeitnehmer muss sich freiwillig versichern oder ueber Familienversicherung Schutz suchen. Arbeitgeber sollten darauf hinweisen.
Eine Nebentaetigkeit ist grundsaetzlich erlaubt, kann aber im Arbeitsvertrag eingeschraenkt sein. Wettbewerbsverbote bleiben bestehen.
Bei langem unbezahlten Urlaub muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aktiv auf verfallenden Urlaub hinweisen (EuGH-Mitwirkungspflicht). Sonst verfaellt der Urlaub nicht.
Der Kuendigungsschutz bleibt waehrend unbezahltem Urlaub bestehen. Eine Kuendigung allein wegen des Urlaubs ist unzulaessig.
Mit dem Pflegestudiumstaerkungsgesetz und der Erweiterung der Familienpflegezeit ab 2026 wird unbezahlter Urlaub zur Pflege flexibler. Geplant sind kombinierte Modelle aus Pflegezeit und Familienpflegezeit ueber bis zu 24 Monate.
Die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung endet weiterhin nach einem Monat ohne Lohn - Arbeitgeber muessen dies dokumentieren und an die Krankenkasse melden (Meldegrund 30).
Die Kuerzung des Urlaubsanspruchs bei laengerem unbezahlten Urlaub ist hoechstrichterlich bestaetigt (BAG 19.03.2019). Arbeitgeber sollten dies vorab schriftlich kommunizieren.
Unbezahlten Urlaub rechtssicher abwickeln
Taxmaro unterstuetzt Arbeitgeber bei Vereinbarung, SV-Abmeldung und korrekter Kuerzung des Urlaubsanspruchs bei unbezahltem Urlaub.
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