Urlaubsanspruch bei Elternzeit: Kürzen, übertragen oder auszahlen?

January 9, 2026

Elternzeit wirft in der Praxis viele Fragen zum Urlaubsanspruch auf. Darf der Arbeitgeber kürzen? Was passiert mit Resturlaub – und wie ist Teilzeit während der Elternzeit zu behandeln? Der Beitrag erklärt die rechtlichen Spielregeln und zeigt, worauf Arbeitgeber achten müssen, um Fehler und Nachforderungen zu vermeiden.

Wie wirkt sich Elternzeit auf den Urlaubsanspruch aus?

Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, der Urlaubsanspruch entsteht jedoch nicht automatisch in voller Höhe weiter. Arbeitgeber haben nach § 17 BEEG das Recht, den Jahresurlaub für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um 1/12 zu kürzen.

Wichtig: Die Kürzung erfolgt nicht automatisch, sondern muss aktiv erklärt werden.

Wann darf der Arbeitgeber den Urlaub kürzen?

Eine Kürzung ist zulässig, wenn:

  • es sich um einen vollen Kalendermonat Elternzeit handelt
  • der Arbeitgeber die Kürzung ausdrücklich erklärt
  • keine vertraglichen oder tariflichen Ausschlüsse bestehen

Beispiel: 30 Tage Jahresurlaub, 6 volle Monate Elternzeit → Kürzung um 6/12 = 15 Tage.

Was passiert mit Resturlaub vor der Elternzeit?

Nicht genommener Urlaub aus der Zeit vor Beginn der Elternzeit:

  • verfällt nicht
  • muss nach Rückkehr im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr gewährt werden

Eine Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zulässig.

Entsteht während Teil-Elternzeit Urlaub?

Arbeitet der Mitarbeiter während der Elternzeit in Teilzeit, entsteht Urlaubsanspruch anteilig entsprechend der reduzierten Arbeitszeit. Eine pauschale Kürzung ist in diesem Fall nicht erlaubt.

Typische Fehler von Arbeitgebern

So vermeiden Arbeitgeber Streit um Urlaubsansprüche

  • Kürzung immer schriftlich erklären
  • Beginn und Ende der Elternzeit exakt dokumentieren
  • Teilzeitmodelle sauber trennen
  • Resturlaub transparent übertragen

Mit Taxmaro HR lassen sich Elternzeiten, Teilzeitphasen und Urlaubsansprüche automatisch korrekt abbilden – inklusive Übergabe an die Lohnabrechnung.

Fazit für Arbeitgeber

Beim Urlaubsanspruch in der Elternzeit ist nicht die Kürzung das Risiko – sondern das Vergessen der Kürzungserklärung. Wer Elternzeiten sauber dokumentiert und Fristen korrekt verwaltet, spart sich teure Nachforderungen und stärkt zugleich das Vertrauen seiner Mitarbeiter.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.