Nachtzuschlag - Definition, Anspruch & Berechnung 2026

June 2, 2026

Nachtzuschlag entlohnt Arbeit zur Nachtzeit zusätzlich. Dieser Glossar-Eintrag erklärt Anspruch nach § 6 ArbZG, BAG-Massstab von 25 Prozent, steuerfreie Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge nach § 3b EStG sowie Pflichten für Arbeitgeber 2026.

Nachtzuschlag ist die zusätzliche Vergütung für Arbeit zur Nachtzeit. Nach § 6 Abs. 5 ArbZG haben Nachtarbeitnehmer Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich - das BAG sieht 25 Prozent als Richtwert. Dieser Glossar-Eintrag fasst alles Wichtige für Arbeitgeber zusammen.

Was ist Nachtzuschlag?

Der Nachtzuschlag ist eine Lohnzulage, die Arbeitgeber für Arbeit während der gesetzlich definierten Nachtzeit zahlen. Nach § 2 Abs. 3 ArbZG umfasst die Nachtzeit den Zeitraum von 23 bis 6 Uhr, in Baeckereien und Konditoreien von 22 bis 5 Uhr. Nachtarbeit liegt vor, wenn während dieser Zeit mehr als zwei Stunden gearbeitet wird.

Rechtsgrundlage ist § 6 Abs. 5 ArbZG: Ohne tarifvertragliche Regelung muss der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die geleisteten Nachtstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag gewähren. Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 09.12.2015, 10 AZR 423/14) hat 25 Prozent auf den Bruttostundenlohn als Regelmassstab festgelegt; bei Dauernachtarbeit sind 30 Prozent angemessen.

Steuerlich ist der Nachtzuschlag privilegiert: Nach § 3b EStG bleiben Zuschläge für Nachtarbeit (23-6 Uhr) bis 25 Prozent des Grundlohns steuer- und sozialversicherungsfrei; für Arbeit von 0 bis 4 Uhr (bei Beginn vor 0 Uhr) bis 40 Prozent.

Wer hat Anspruch auf Nachtzuschlag?

Schicht- und Dauernachtarbeiter

Beschäftigte in Produktion, Logistik, Pflege, Sicherheit oder Gastronomie, die regelmäßig in Nachtschichten arbeiten, haben Anspruch nach § 6 ArbZG. Bei Dauernachtarbeit erhöht das BAG den Massstab auf 30 Prozent (Urteil 10 AZR 423/14).

Gelegentliche Nachtarbeitnehmer

Auch wer nur einmal monatlich nachts arbeitet (z.B. Bereitschaftsdienst, Wochenendschichten), hat für die konkreten Nachtstunden Anspruch auf Zuschlag - sofern keine tarifliche Regelung etwas anderes vorsieht.

Minijobber und Teilzeitkräfte

Der Anspruch besteht unabhängig von Beschäftigungsumfang. Bei Minijobbern ist zu beachten, dass steuerfreie Nachtzuschläge nach § 3b EStG nicht auf die Geringfuegigkeitsgrenze angerechnet werden - ein steuerlicher Vorteil im Schichtbetrieb.

Tarifgebundene Arbeitnehmer

Viele Tarifverträge sehen abweichende Sätze vor: TVoeD 20 Prozent (Bund), IG Metall NRW 25 Prozent, Gastgewerbe-TV regional 15-25 Prozent. Tarifliche Regelungen gehen § 6 ArbZG vor, solange sie angemessen bleiben.

Wie wird der Nachtzuschlag berechnet?

Die Grundformel lautet: Nachtzuschlag = Stundenlohn x Zuschlagssatz x Nachtstunden.

Beispielrechnung: Stundenlohn 18 Euro, BAG-Massstab 25 Prozent, geleistete Nachtstunden zwischen 23 und 6 Uhr = 5 Stunden.

Stundenlohn:        18,00 Euro
Zuschlagssatz:      25 Prozent
Nachtstunden:        5
Nachtzuschlag:    5 x 18 x 0,25 = 22,50 Euro
Gesamtlohn Nacht:  5 x 18 + 22,50 = 112,50 Euro

Steuerfreie Höchstsätze nach § 3b EStG

ZeitraumSteuerfrei bis
Nachtarbeit 20-6 Uhr25 Prozent des Grundlohns
Nachtarbeit 0-4 Uhr (Beginn vor 0 Uhr)40 Prozent
Sonntagsarbeit 0-24 Uhr50 Prozent
Feiertagsarbeit125 Prozent
Heiligabend ab 14 Uhr, 24. Dez. ab 0 Uhr150 Prozent

Wichtig: Die Steuerfreiheit gilt nur bis zu einem Grundlohn von 50 Euro pro Stunde - daraufliegende Anteile sind steuerpflichtig. Die sozialversicherungsfreie Grenze des Grundlohns liegt bei 25 Euro pro Stunde.

Beispiel mit Steuerfreiheit

Bruttostundenlohn 20 Euro, 4 Stunden zwischen 1 und 5 Uhr, Zuschlag 40 Prozent: 4 x 20 x 0,40 = 32 Euro - vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei nach § 3b EStG, weil der Grundlohn unter 25 Euro liegt.

Sonderfälle und Stolperfallen

Bereitschaftsdienst

Bereitschaftsdienst gilt als Arbeitszeit, doch der Stundenlohn ist oft niedriger. Der Nachtzuschlag bemisst sich am tatsächlich gezahlten Bereitschaftsdienst-Stundenlohn - nicht am vollen Grundlohn.

Kombination mit Sonntags- und Feiertagszuschlag

Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge können kumuliert werden. Beispiel: Arbeit an Heiligabend von 22-2 Uhr löst sowohl Nacht- als auch Feiertagszuschlag aus - beide steuerfrei bis zu den Höchstsätzen.

Zuschlag bei Krankheit und Urlaub

Bei Entgeltfortzahlung (Krankheit, Urlaub) sind die durchschnittlichen Nachtzuschläge der letzten 12 Monate weiterzuzahlen - sofern sie regelmäßig anfallen (BAG-Rechtsprechung zum Lohnausfallprinzip).

Pauschale Abgeltung

Eine pauschale Abgeltung im Arbeitsvertrag (etwa "alle Zuschläge sind mit dem Gehalt abgegolten") ist unwirksam, wenn dadurch der ArbZG-Anspruch unterschritten wird. Vorsicht: AGB-rechtliche Prüfung erforderlich.

Nachtzuschlag 2026: Aktuelle Werte und Änderungen

Die BAG-Rechtsprechung 2022/2023 (10 AZR 332/20 u.a.) hat klargestellt: Tarifverträge, die für regelmäßige Nachtarbeit niedrigere Zuschläge vorsehen als für unregelmäßige, können gegen den Gleichheitssatz verstossen - mit Folge der Anpassung nach oben. Arbeitgeber sollten tarifliche Regelungen daher prüfen.

Die Steuerfreigrenzen nach § 3b EStG bleiben 2026 unverändert: 25 Prozent für Nachtarbeit (max. 50 Euro Grundlohn), 40 Prozent für 0-4 Uhr. Der Mindestlohn 2026 (Wert konservativ kommuniziert: rund 13,90 Euro nach Mindestlohnkommission) gilt auch für Nachtarbeit; der Zuschlag wird darauf addiert.

Praxisrelevant: Die arbeitsmedizinische Untersuchung nach § 6 Abs. 3 ArbZG bleibt 2026 Pflicht - alle drei Jahre für Nachtarbeiter unter 50 Jahre, jährlich danach. Bussgelder bei Verstößen nach § 22 ArbZG bis 15.000 Euro je Fall.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.