Was ein Midijob 2026 ist, welche Grenzen und welcher Faktor F gelten, wie die Beiträge im Übergangsbereich berechnet werden und welche Fehler Arbeitgeber vermeiden sollten.
Kurz beantwortet: Ein Midijob – gesetzlich „Beschäftigung im Übergangsbereich“ (§ 20 Abs. 2 SGB IV) – liegt 2026 vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt zwischen 603,01 € und 2.000 € liegt. Midijobber sind voll sozialversichert, zahlen aber einen reduzierten Arbeitnehmeranteil, der bei 603,01 € fast bei null beginnt und bis 2.000 € auf den regulären Anteil ansteigt. Den Ausgleich trägt der Arbeitgeber. Der Faktor F beträgt 2026 0,6619. Die Rentenansprüche richten sich nach dem vollen Entgelt.
Stand: Oktober 2026.
| Beschäftigungsart | Monatsentgelt 2026 | Sozialversicherung |
|---|---|---|
| Minijob | bis 603 € | Pauschalbeiträge des Arbeitgebers, Meldung an die Minijob-Zentrale |
| Midijob (Übergangsbereich) | 603,01 € bis 2.000 € | voll versichert, reduzierter Arbeitnehmeranteil, Meldung an die Krankenkasse |
| Reguläre Beschäftigung | ab 2.000,01 € | Beiträge aus dem vollen Entgelt, paritätisch |
Die Untergrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt: 13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 €, aufgerundet 603 €. Sie stieg zum 1. Januar 2026 von 556 €. Die Obergrenze von 2.000 € ist fest. Mit dem Mindestlohn von 14,60 € ab 2027 steigt die Untergrenze voraussichtlich auf 633 €.
Der Faktor F ergibt sich aus 28 % geteilt durch den durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz.
| Zweig | Beitragssatz 2026 |
|---|---|
| Krankenversicherung | 14,6 % + durchschnittlich 2,9 % Zusatzbeitrag |
| Pflegeversicherung | 3,6 % |
| Rentenversicherung | 18,6 % |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % |
| Summe | 42,3 % → F = 28 ÷ 42,3 = 0,6619 |
2025 lag F bei 0,6683. Wer noch mit dem Vorjahreswert rechnet, erzeugt falsche Beiträge und Rückrechnungen.
Im Übergangsbereich gibt es zwei Bemessungsgrundlagen (§ 20 Abs. 2a SGB IV), AE = Arbeitsentgelt:
| Grundlage | Formel 2026 | verkürzt |
|---|---|---|
| für den Gesamtbeitrag | F × 603 + ([2.000 ÷ 1.397] − [603 ÷ 1.397] × F) × (AE − 603) | 1,145937 × AE − 291,87 |
| für den Arbeitnehmeranteil | 2.000 ÷ 1.397 × (AE − 603) | 1,431639 × AE − 863,28 |
Arbeitnehmeranteil = halber Beitragssatz je Zweig auf die Arbeitnehmer-Grundlage; Arbeitgeberanteil = Gesamtbeitrag minus Arbeitnehmeranteil. Den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung (0,6 %) trägt der Beschäftigte allein, berechnet aus der Grundlage für den Gesamtbeitrag.
| Brutto | Grundlage gesamt | Grundlage AN | AN-Anteil Midijob | AN-Anteil regulär | Ersparnis AN |
|---|---|---|---|---|---|
| 620 € | 418,61 € | 24,34 € | 5,15 € | 131,13 € | 126 € |
| 800 € | 624,88 € | 282,03 € | 59,65 € | 169,20 € | 110 € |
| 1.000 € | 854,06 € | 568,36 € | 120,21 € | 211,50 € | 91 € |
| 1.200 € | 1.083,25 € | 854,69 € | 180,77 € | 253,80 € | 73 € |
| 1.500 € | 1.427,03 € | 1.284,18 € | 271,60 € | 317,25 € | 46 € |
| 2.000 € | 2.000,00 € | 2.000,00 € | 423,00 € | 423,00 € | 0 € |
Überschlägig mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %, Arbeitnehmeranteil 21,15 %, ohne Kinderlosenzuschlag; durch Rundung je Zweig sind Cent-Abweichungen möglich. Beispiel 800 €: Der Arbeitgeber trägt rund 204,67 € statt 169,20 € bei regulärer Beschäftigung.
| Minijob | Midijob | regulär | |
|---|---|---|---|
| Meldestelle | Minijob-Zentrale | Krankenkasse | Krankenkasse |
| Lohnsteuer | meist pauschal 2 % | individuell nach Steuerklasse | individuell |
| Arbeitgeberabgaben | rund 30 % pauschal plus Umlagen | höher als regulär, sinkend bis 2.000 € | paritätisch |
| Rentenpunkte | aus vollem Entgelt (bei RV-Pflicht) | aus vollem Entgelt | aus vollem Entgelt |
Taxmaro ist die Austauschplattform zwischen Unternehmen und Steuerkanzlei. Abwesenheiten, Arbeitszeiten, Fahrten und Personaldokumente werden einmal digital erfasst und gehen strukturiert an die Kanzlei, die damit in ihrem Lohnprogramm (zum Beispiel DATEV, Addison oder Agenda) abrechnet. Rückfragen und Belege laufen über denselben Kanal statt über E-Mail und Papier.
Der Übergangsbereich reicht 2026 von 603,01 € bis 2.000 € regelmäßigem Monatsentgelt. Die Untergrenze ist zum 1. Januar 2026 von 556,01 € gestiegen.
0,6619. Er ergibt sich aus 28 % geteilt durch den durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz von 42,3 %.
Weniger als regulär: bei 800 € brutto rund 60 € statt 169 €, bei 1.200 € rund 181 € statt 254 € (überschlägig, ohne Kinderlosenzuschlag). Bei 2.000 € entfällt die Entlastung.
Nein. Die Rentenpunkte werden aus dem vollen Arbeitsentgelt berechnet, nicht aus der reduzierten Beitragsgrundlage.
Nein. Midijobs werden regulär bei der zuständigen Krankenkasse gemeldet. Die Minijob-Zentrale ist nur für geringfügige Beschäftigungen zuständig.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
