Ein Gleittag ist ein ganztägiger Freizeitausgleich aus dem Gleitzeit- oder Mehrarbeitskonto. Er ist kein Urlaub, sondern bezahlte Freizeit, die mit zuvor angesparten Stunden verrechnet wird. Voraussetzungen, Beantragung, Abgrenzung zu Urlaub und konkrete Praxisbeispiele 2026.
Ein Gleittag ist ein ganztägiger Freizeitausgleich aus dem Gleitzeit- oder Mehrarbeitskonto. Er ist kein Urlaub, sondern bezahlte Freizeit, die mit zuvor angesparten Stunden verrechnet wird. Dieser Glossar-Eintrag fasst alles Wichtige für Arbeitgeber zusammen.
Ein Gleittag ist ein ganzer Arbeitstag, an dem Mitarbeitende nicht arbeiten, weil sie zuvor entsprechend viele Stunden auf ihrem Gleitzeit- oder Arbeitszeitkonto angespart haben. Er ist bezahlte Freizeit, finanziert aus geleisteten Mehrstunden – keine Urlaubstageabbuchung.
Rechtsgrundlage ist die jeweilige Betriebsvereinbarung zur Gleitzeit oder eine entsprechende Vereinbarung im Arbeitsvertrag. Der Gesetzgeber regelt Gleittage nicht direkt; sie folgen den allgemeinen Regeln zu Arbeitszeitkonten und Mehrarbeit.
Klassische Anwendung: Mitarbeitende mit flexibler Arbeitszeit (Gleitzeit), die ihre Stunden im Rahmen einer Kernzeit oder vertrauensbasiert anpassen. Wer regelmäßig länger arbeitet, kann Gleittage abbauen.
Auch in starreren Modellen mit Stundenkonto (Soll-Ist-Saldo) sind Gleittage üblich – vorausgesetzt, das Konto erlaubt entsprechende Plusstunden.
Bei klassischen Überstunden (Anordnung des Arbeitgebers über die reguläre Arbeitszeit hinaus) ist der Abbau über Freizeitausgleich möglich, sofern arbeitsvertraglich oder tariflich vereinbart. Gleittage sind eine flexible Variante davon.
Soll-Stunden pro Tag: 8
Aktuelles Gleitzeit-Saldo: +24 Stunden
Antrag: 1 Gleittag
Abbuchung: 8 Stunden
Neues Saldo nach Gleittag: +16 Stunden
| Form | Quelle | Verfall | Vergütung |
|---|---|---|---|
| Gleittag | Mehrstunden-Konto | Nach Vereinbarung (oft Quartal/Jahr) | Normale Vergütung |
| Urlaubstag | Gesetzlicher/tariflicher Anspruch | 31.12. (bzw. 31.03.) | Urlaubsentgelt |
| Krankheitstag | Krankschreibung | Kein Verfall, aber Entgeltfortzahlungsgrenze | Entgeltfortzahlung 6 Wochen |
Ohne Plusstunden gibt es keinen Gleittag. Ein »Vorgriff« auf künftige Stunden ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung möglich – selten gewährt, weil bei Kündigung Minussalden negativ verrechnet werden müssten.
Wird die Person am Gleittag krank, gilt nach überwiegender Meinung: Der Gleittag ist »verbraucht«. Eine Rückbuchung wegen Krankheit erfolgt nicht – anders als beim Urlaub, der bei Krankheit nicht verfallen darf (§ 9 BUrlG). Tarif- oder Betriebsvereinbarungen können abweichende Regelungen vorsehen.
Fällt der Gleittag auf einen Feiertag, wäre er ohnehin frei – entsprechend wird das Gleitzeit-Konto nicht belastet. Der freie Tag wird aus dem Feiertag erklärt, nicht aus dem Stundenkonto.
Plusstunden auf dem Gleitzeitkonto verfallen oft am Jahresende oder Quartalsende. Eine vollständige Kappung ohne Mitwirkungspflicht (ähnlich der BAG-Urlaubsrechtsprechung) ist arbeitsrechtlich heikel. Klare Hinweise der Arbeitgeber sind empfehlenswert.
2026 ist die elektronische Arbeitszeiterfassung nach BAG (Beschluss vom 13.09.2022) und EuGH (CCOO-Urteil 2019) verpflichtend – die Voraussetzung für saubere Gleitzeitkonten. Moderne HR-Software (Personio, Taxmaro, Papershift) bildet Gleittage als eigene Kategorie ab, mit automatischer Saldo-Berechnung und Verfallserinnerungen. Hybrid-Arbeit erhöht die Bedeutung von Gleittagen: Wer flexibel zu Hause arbeitet, baut leichter Plusstunden auf und nimmt diese als Gleittage für verlängerte Wochenenden.
Praxis-Tipp: Mit Taxmaro werden Gleittage automatisch aus dem Gleitzeitkonto gebucht – inklusive Saldo-Prüfung, Vertretungs-Check und Verfallserinnerung. Das Mitarbeiterportal zeigt aktuelle Plusstunden und lässt Gleittage in einem Klick beantragen.
