Fahrtkostenzuschuss – Pauschalsteuer, Modelle & Praxis 2026

May 18, 2026

Der Fahrtkostenzuschuss ist eine attraktive Ergänzung zum Gehalt: Arbeitgeber zahlen Mitarbeitenden bis zur Höhe der Entfernungspauschale pauschal versteuert (15 Prozent) und sozialversicherungsfrei. Modelle, Berechnung, steuerliche Behandlung und Grenzen – alles für eine rechtssichere Gestaltung 2026.

Der Fahrtkostenzuschuss ist einer der beliebtesten steuergünstigen Benefits für Pendler. Arbeitgeber können Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bis zur Entfernungspauschale pauschal versteuern – sozialversicherungsfrei. Dieser Glossar-Eintrag fasst alles Wichtige für Arbeitgeber zusammen.

Was ist der Fahrtkostenzuschuss?

Der Fahrtkostenzuschuss ist ein freiwilliger Zuschuss des Arbeitgebers zu den Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Anders als die Erstattung von Reisekosten (Dienstreisen) deckt der Fahrtkostenzuschuss die privaten Wege zur Arbeit.

Steuerlich ist er nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG begrenzt pauschalierbar: Bis zur Höhe der Entfernungspauschale, die der Mitarbeitende sonst als Werbungskosten geltend machen könnte, ist eine Pauschalbesteuerung mit 15 Prozent möglich – plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Der Zuschuss bleibt dadurch sozialversicherungsfrei.

Wer profitiert vom Fahrtkostenzuschuss?

Berufspendler

Klassisch Mitarbeitende mit Wohnort außerhalb des Arbeitsorts. Je länger der Arbeitsweg, desto höher der mögliche Zuschuss – begrenzt durch die Entfernungspauschale (1-20 km: 30 Cent, ab 21. km: 38 Cent).

Arbeitgeber im öffentlichen Personenverkehr

Wer in großen Städten ist und ein Jobticket stellt, kann das ebenfalls pauschalbesteuern oder sogar steuer- und sozialversicherungsfrei nach § 3 Nr. 15 EStG gestalten. Das Deutschlandticket-Modell ist 2026 weiterhin attraktiv.

Hybride und Remote-Arbeitsmodelle

Bei überwiegender Heimarbeit sinkt die Anzahl der Pendelfahrten – der Zuschuss wird entsprechend gekürzt. Eine pauschale Vereinbarung 'unabhängig von Anwesenheit' ist steuerlich problematisch.

Wie wird der Fahrtkostenzuschuss berechnet?

Grundformel

Maximal steuerlich begünstigter Zuschuss = Arbeitstage x Entfernung x Pauschale.

Aktuelle Entfernungspauschalen 2026

KilometerPauschale
1.-20. km0,30 Euro
ab 21. km0,38 Euro (verlängert)

Beispielrechnung

Mitarbeitende fahren 25 km zur Arbeit, 220 Arbeitstage pro Jahr.
Pauschale: 20 km x 0,30 Euro + 5 km x 0,38 Euro = 7,90 Euro pro Tag
Maximaler Zuschuss pro Jahr: 220 x 7,90 = 1.738 Euro
Pauschalsteuer 15 Prozent: 260,70 Euro (zzgl. Soli/KiSt)
Sozialversicherung: 0 Euro (befreit)

Pauschalbesteuerung vs. Versteuerung mit Lohnsteuerklasse

Alternativ kann der Zuschuss als normaler Lohnbestandteil mit der individuellen Steuerklasse versteuert werden. Das ist meist unattraktiver, da Sozialversicherung anfällt und progressive Steuer greift. Pauschalbesteuerung ist Standard.

Sonderfälle und Stolperfallen

Gehaltsumwandlung

Eine reine Gehaltsumwandlung (Arbeitnehmer verzichtet auf Gehalt zugunsten des Zuschusses) ist seit 2020 steuerlich nicht mehr begünstigt. Der Zuschuss muss zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden (§ 8 Abs. 4 EStG).

Mehrere Tätigkeitsstätten

Bei Außendienst und wechselnden Einsätzen muss die erste Tätigkeitsstätte klar bestimmt werden – vertraglich oder anhand des zeitlichen Schwerpunkts. Fahrten zu anderen Einsätzen sind Reisekosten, keine Pendelfahrten.

Homeoffice und Hybrid

Tagesweises Homeoffice reduziert die tatsächliche Anzahl der Fahrten. Eine pauschale Zuschussvereinbarung 'unabhängig von Anwesenheit' kann zu Lohnsteuer-Nachzahlungen führen. Empfohlen: Auf tatsächliche Präsenztage abrechnen.

Jobticket nach § 3 Nr. 15 EStG

Stellt der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn ein Jobticket (ÖPNV) bereit, ist dieses nach § 3 Nr. 15 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei – ohne 15-Prozent-Pauschalsteuer. Das ist die attraktivste Variante für ÖPNV-Pendler.

Fahrtkostenzuschuss 2026: Aktuelle Werte und Änderungen

2026 gelten die Entfernungspauschalen unverändert: 0,30 Euro bis 20 km, 0,38 Euro ab 21. km. Die Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG bleibt bei 15 Prozent. Das Deutschlandticket ist als Jobticket weiterhin steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG. Für E-Fahrzeuge gelten günstigere Sachbezugswerte: Dienstwagen mit BEV-Antrieb werden nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert (bis 70.000 Euro Listenpreis), über 70.000 Euro mit 0,5 Prozent.

Weiterführende Beiträge

Praxis-Tipp: Mit Taxmaro lassen sich Fahrtkostenzuschüsse aus Stammdaten (Entfernung, Arbeitstage) automatisch berechnen – inkl. Pauschalsteuer-Berechnung, Sozialversicherungsausweis und Audit Trail für Lohnsteuer-Prüfung.
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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.