Bewirtungsbeleg ausfüllen – Pflichten, Vorlage & Praxis 2026

May 18, 2026

Der Bewirtungsbeleg dokumentiert geschäftliche Bewirtungen nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG. Pflichtangaben, Vorlage, 70-Prozent-Abzug und häufige Stolperfallen – kompakt für Arbeitgeber 2026 inklusive Digitalisierung und GoBD-Anforderungen.

Der Bewirtungsbeleg ist eine der häufigsten Stolperfallen in der Buchhaltung. Wer ihn falsch ausfüllt, verliert den 70-prozentigen Betriebsausgabenabzug – und muss bei Betriebsprüfungen Steuernachzahlungen leisten. Mit den richtigen Pflichtangaben und einer sauberen Vorlage geht das schnell. Dieser Glossar-Eintrag fasst alles Wichtige für Arbeitgeber zusammen.

Was ist ein Bewirtungsbeleg?

Ein Bewirtungsbeleg ist die schriftliche Dokumentation einer geschäftlich veranlassten Bewirtung. Rechtsgrundlage ist § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz (EStG). Der Beleg ist Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug.

Ohne ordnungsgemäßen Bewirtungsbeleg lehnt das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug ab. Bei einer Bewirtung mit 200 Euro Nettoaufwand bedeutet das für ein Unternehmen mit 30 Prozent Steuerquote rund 42 Euro entgangener Steuerersparnis – pro Beleg.

Wann ist ein Bewirtungsbeleg nötig?

Geschäftliche Bewirtung

Eine geschäftliche Bewirtung liegt vor, wenn betriebsfremde Personen aus betrieblichem Anlass bewirtet werden – Kunden, Lieferanten, Bewerber, Berater, Journalisten oder Geschäftspartner. Im Restaurant, im Büro oder unterwegs.

Eigene Mitarbeitende

Bewirtung eigener Mitarbeitender (z. B. Weihnachtsfeier, Sommerfest, Teamlunch) ist als Betriebsausgabe zu 100 Prozent abzugsfähig – sofern Freibeträge für Mitarbeiterveranstaltungen eingehalten werden (110 Euro/Person und Veranstaltung, max. 2 Veranstaltungen pro Jahr). Hierfür genügt der normale Beleg.

Mischbewirtung

Bei Bewirtung sowohl von Mitarbeitenden als auch von externen Geschäftspartnern muss auf dem Beleg klar getrennt werden. Für externe Personen 70 Prozent, für eigene Mitarbeiter 100 Prozent absetzbar.

Pflichtangaben und Vorlage

Pflichtangaben

  • Ort: Restaurant, Cafe, Büro
  • Tag: Datum der Bewirtung
  • Teilnehmer: Vor- und Nachname aller Teilnehmenden (auch bewirtende Person)
  • Anlass: konkret, nicht 'Geschäftsessen' – z. B. 'Vertragsverhandlung Projekt X'
  • Höhe: Bruttobetrag der Bewirtung
  • Unterschrift: Bewirtende Person

Zusatzanforderungen ab 250 Euro brutto

Bei über 250 Euro brutto muss zusätzlich eine maschinell erstellte Rechnung vorliegen, die folgende Angaben enthält:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Restaurants
  • Steuernummer oder USt-IdNr
  • Rechnungsdatum und fortlaufende Nummer
  • Einzelaufstellung der Speisen und Getränke (nicht nur 'Restaurant')
  • Bruttobetrag, Nettobetrag, MwSt
  • Trinkgeld nur abzugsfähig, wenn auf der Rechnung quittiert

Vorlage Bewirtungsbeleg

Ort: [Restaurant Name, Stadt]
Tag: [Datum]
Anlass: [konkrete geschäftliche Veranlassung]
Teilnehmer:
1. [Name, Firma, eigene Person]
2. [Name, Firma]
3. [...]
Betrag (brutto): [Summe]
Trinkgeld: [Betrag]
Gesamt: [Summe]
Unterschrift: ___________________

Sonderfälle und Stolperfallen

Unleserliche oder unvollständige Belege

Fehlende Pflichtangaben führen zur Komplettablehnung. Tipp: Direkt vor Ort den Beleg ausfüllen, fotografieren und in der Buchhaltungs-App hinterlegen – bevor er verlorengeht.

Trinkgeld

Trinkgeld ist nur abzugsfähig, wenn es auf der Rechnung erscheint – entweder maschinell gedruckt oder durch das Personal quittiert. Bar bezahltes, nicht auf Rechnung vermerktes Trinkgeld wird vom Finanzamt nicht anerkannt.

Anlass zu vage

'Geschäftsessen', 'Meeting' oder 'Kundentermin' reichen nicht. Pflicht: konkreter Bezug zum Geschäftsanlass – z. B. 'Vertragsverhandlung Rahmenvertrag Müller GmbH' oder 'Kennenlern-Termin neuer Lieferant'.

Bewirtung der Familie

Bei Bewirtung des Ehepartners oder Familienangehöriger ist die geschäftliche Veranlassung schwer nachweisbar. Im Zweifel ablehnen oder als private Aufwendung verbuchen.

Bewirtungsbeleg 2026: Aktuelle Werte und Digitalisierung

2026 bleibt die 70-Prozent-Regel für geschäftliche Bewirtungen bestehen. Die 250-Euro-Grenze für Kleinbetragsrechnungen ist unverändert. Die Digitalisierung schreitet voran: Apps wie Lexware, sevDesk und Datev erfassen den Beleg per Foto, extrahieren Daten per OCR und führen ihn revisionssicher nach GoBD. Wichtig: Auch beim digitalen Beleg sind alle Pflichtangaben (insbesondere Teilnehmer und Anlass) vollständig zu erfassen – OCR allein genügt nicht.

Weiterführende Beiträge

Praxis-Tipp: Mit Taxmaro werden Bewirtungsbelege über die Reisekosten-App fotografiert, OCR-erfasst und automatisch mit Pflichtangaben in der digitalen Personalakte und Lohnbuchhaltung verbucht – inklusive GoBD-konformer Archivierung und automatischer Prüfung des 70/100-Prozent-Abzugs.
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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.