Arbeitszeugnis nach § 109 GewO: Anforderung, Notenstufen-Codes, Bewertungspflicht und BAG-Beweislastregel – plus Berichtigungsanspruch bei schlechten Zeugnissen und häufige Fehler.
Kurzantwort: Nach § 109 GewO hat jeder Arbeitnehmer am Ende des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Es gibt zwei Stufen: das einfache Zeugnis (nur Art und Dauer der Tätigkeit) und das qualifizierte Zeugnis (zusätzlich Leistung und Verhalten). Beweislast für überdurchschnittliche Bewertungen liegt beim Arbeitnehmer (BAG, 18.11.2014 – 9 AZR 584/13). Anfordern muss man ein qualifiziertes Zeugnis – sonst wird nur das einfache ausgestellt. Anspruch verjährt nach 3 Jahren.
§ 109 GewO unterscheidet klar zwei Zeugnisstufen:
In der Praxis ist fast immer das qualifizierte Zeugnis gewünscht – nur dieses hat Bewerbungs-Wert.
Praxis: Eine schriftliche Anfrage (Mail oder Brief) genügt. Empfohlener Aufbau:
Die BAG-Rechtsprechung hat eine inoffizielle Notenskala etabliert. Da das Zeugnis wahr und wohlwollend zugleich sein muss, sind die Formulierungen subtil:
| Note | Leistungsformel | Verhalten |
|---|---|---|
| 1 (sehr gut) | „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" | „stets vorbildlich" |
| 2 (gut) | „stets zu unserer vollen Zufriedenheit" | „vorbildlich" |
| 3 (befriedigend) | „zu unserer vollen Zufriedenheit" | „einwandfrei" |
| 4 (ausreichend) | „zu unserer Zufriedenheit" | „ohne Tadel" |
| 5 (mangelhaft) | „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit" | „im Allgemeinen ohne Tadel" |
BAG, 18.11.2014 – 9 AZR 584/13: Wer eine Bewertung über dem Durchschnitt (Note 3) verlangt, muss die überdurchschnittliche Leistung darlegen und beweisen. Umgekehrt gilt: Wer eine Bewertung unter Note 3 erhalten hat, kann sie nur dann angreifen, wenn der Arbeitgeber die schlechte Bewertung nicht substantiieren kann.
Praktisch heißt das: Standardformel ist Note 3 („zu unserer vollen Zufriedenheit"). Eine bessere Bewertung muss verdient werden.
Vier Schritte:
{"@context":"https://schema.org","@type":"FAQPage","mainEntity":[{"@type":"Question","name":"Wie fordere ich ein Arbeitszeugnis an?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Eine schriftliche Anfrage per Mail oder Brief genügt. Empfohlener Inhalt: Klarer Betreff (Bitte um qualifiziertes Arbeitszeugnis nach § 109 GewO), Beschäftigungsdaten (Eintritts- und Austrittsdatum, Position), eine Frist von 2 bis 4 Wochen. Wichtig: ausdrücklich qualifiziertes Zeugnis verlangen – sonst stellt der Arbeitgeber nur ein einfaches Zeugnis aus."}},{"@type":"Question","name":"Was ist der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Arbeitszeugnis?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Das einfache Zeugnis enthält nach § 109 GewO nur Art und Dauer der Tätigkeit – also ein reines Tätigkeitszeugnis. Das qualifizierte Zeugnis enthält zusätzlich Bewertungen von Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis. Es muss ausdrücklich verlangt werden – sonst entsteht nur Anspruch auf das einfache Zeugnis."}},{"@type":"Question","name":"Welche Notenstufe entspricht zu unserer vollen Zufriedenheit?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Diese Formel entspricht Note 3 (befriedigend, durchschnittliche Bewertung). Note 2 wäre stets zu unserer vollen Zufriedenheit, Note 1 stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Das BAG hat im Urteil vom 18.11.2014 (9 AZR 584/13) klargestellt, dass für eine Bewertung über Note 3 der Arbeitnehmer die überdurchschnittliche Leistung darlegen und beweisen muss."}},{"@type":"Question","name":"Wie lange habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Der Anspruch nach § 109 GewO verjährt nach 3 Jahren ab Ende des Arbeitsverhältnisses (§ 195 BGB). Wichtig: tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Ausschlussfristen können diese Frist erheblich verkürzen – häufig auf 3 Monate. Vor einem Berichtigungsantrag sollte daher der Arbeitsvertrag geprüft werden."}},{"@type":"Question","name":"Was tun bei einem schlechten Arbeitszeugnis?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Vier Schritte: 1) Inhalt prüfen – Bewertungsformel, Verhaltensbeurteilung, Aufgabenbeschreibung. 2) Berichtigung schriftlich verlangen mit konkreten Änderungswünschen und Frist (2–4 Wochen). 3) Bei Verweigerung Zeugnisberichtigungsklage vor dem Arbeitsgericht. 4) Ausschlussfristen prüfen – oft greifen 3-Monats-Fristen aus Arbeits- oder Tarifvertrag."}},{"@type":"Question","name":"Sind Geheimcodes in Arbeitszeugnissen erlaubt?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Nein. Nach § 109 Abs. 2 GewO muss das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein. Versteckte Botschaften, doppeldeutige Formulierungen oder Geheimcodes wie bemühte sich (= ungenügend) sind unzulässig und können Grundlage einer Berichtigungsklage sein. Der Arbeitgeber darf keine Aussagen treffen, die nicht aus dem Wortlaut ersichtlich sind."}},{"@type":"Question","name":"Sind Geheimcodes in Arbeitszeugnissen erlaubt?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Nein. Nach § 109 Abs. 2 GewO muss das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein."}}]}
