Gesetzliche Kündigungsfrist 2026: § 622 BGB einfach erklärt

May 18, 2026

Die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB regelt, wie lang Arbeitsverhältnisse vor der Beendigung laufen müssen. Wir erklären Grundfrist, Staffelung nach Betriebszugehörigkeit und Sonderregeln in der Probezeit.

Die gesetzliche Kündigungsfrist

Laut § 622 BGB beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist gilt für Arbeitnehmer, die seit weniger als zwei Jahren im Unternehmen beschäftigt sind. Für Arbeitnehmer, die länger beschäftigt sind, verlängert sich die Kündigungsfrist je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt:

  • 2 Jahre: 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats
  • 5 Jahre: 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • 8 Jahre: 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • 10 Jahre: 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • 12 Jahre: 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • 15 Jahre: 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • 20 Jahre: 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats

Diese Staffelung soll Arbeitnehmern, die länger im Unternehmen tätig sind, einen erhöhten Schutz bieten und sicherstellen, dass sie mehr Zeit haben, eine neue Beschäftigung zu finden.

Besonderheiten und Ausnahmen

In der Probezeit, die maximal sechs Monate dauern darf, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Dies bietet beiden Seiten die Möglichkeit, die Zusammenarbeit kurzfristig zu beenden, wenn sie nicht den Erwartungen entspricht.

Es gibt auch tarifvertragliche und einzelvertragliche Vereinbarungen, die von der gesetzlichen Regelung abweichen können. Ein Tarifvertrag kann kürzere oder längere Kündigungsfristen vorsehen, ebenso kann im Arbeitsvertrag eine andere Frist vereinbart werden, solange diese nicht die gesetzlichen Mindestfristen unterschreitet.

Kündigung durch den Arbeitgeber

Für den Arbeitgeber gelten dieselben Fristen wie für den Arbeitnehmer. Jedoch muss der Arbeitgeber bei einer ordentlichen Kündigung zusätzlich sicherstellen, dass die Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Dies bedeutet, dass betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe vorliegen müssen. Zudem ist der Betriebsrat, falls vorhanden, vor der Kündigung anzuhören.

Fazit

Die gesetzliche Kündigungsfrist ist ein essenzieller Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts, der sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern Rechtssicherheit und Planungssicherheit bietet.

Kündigungsfristen nach § 622 BGB

BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist (Arbeitgeber)Kündigungstermin
Probezeit (max. 6 Monate)2 WochenBeliebiger Tag
Bis 2 Jahre4 Wochen15. oder Monatsende
Ab 2 Jahren1 MonatMonatsende
Ab 5 Jahren2 MonateMonatsende
Ab 8 / 10 / 12 Jahren3 / 4 / 5 MonateMonatsende
Ab 15 / 20 Jahren6 / 7 MonateMonatsende

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.