Abfindung 2026: Faustformel 0,5 Monatsgehälter pro Jahr, Fünftelregelung nach § 34 EStG, neue Lohnsteuerregelung seit 1.1.2025 durch Wachstumschancengesetz, bAV-Vervielfachung bis 40.560 €.
Kurzantwort: Eine Abfindung ist eine einmalige Geldleistung des Arbeitgebers bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Sie ist steuerpflichtig, aber nach § 24 Nr. 1a EStG i. V. m. § 34 EStG (Fünftelregelung) ermäßigt zu besteuern. Sozialversicherungsfrei ist sie in der Regel. Neu seit 1.1.2025: Arbeitgeber wenden die Fünftelregelung nicht mehr beim Lohnsteuerabzug an – der Arbeitnehmer muss sie in der Einkommensteuererklärung beantragen. Faustformel der Höhe nach § 1a KSchG: 0,5 Monatsgehälter pro vollem Beschäftigungsjahr.
Eine Abfindung ist eine einmalige finanzielle Entschädigung, die der Arbeitgeber bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zahlt – typisch bei betriebsbedingter Kündigung, im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs. Sie soll den Verlust des Arbeitsplatzes finanziell abfedern.
Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Sie kann sich ergeben aus:
Eine gesetzlich vorgeschriebene Formel gibt es nicht. In der Praxis hat sich die BAG-Faustformel durchgesetzt:
Abfindung = 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Anzahl Beschäftigungsjahre
Diese Formel ergibt sich auch aus § 1a KSchG (Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung mit Klageverzicht). Sie ist der Mindeststandard, von dem oft nach oben abgewichen wird.
Eine Mitarbeiterin verdient 4.500 € brutto, war 8 Jahre im Unternehmen und erhält eine betriebsbedingte Kündigung. Faustformel-Abfindung:
4.500 € × 0,5 × 8 = 18.000 € brutto.
Bei Vergleichen vor dem Arbeitsgericht werden je nach Erfolgsaussichten oft 1,0 bis 1,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr verhandelt.
Abfindungen sind steuerpflichtig als außerordentliche Einkünfte nach § 24 Nr. 1a EStG. Sie unterliegen aber der ermäßigten Besteuerung über die Fünftelregelung (§ 34 EStG):
Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr direkt beim Lohnsteuerabzug anwenden (Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024). Konsequenzen:
Echte Abfindungen sind kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt nach § 14 SGB IV – sie ersetzen entgangenes Entgelt für die Zukunft. In der gesetzlichen Sozialversicherung fallen also keine Beiträge an.
Wichtige Ausnahmen:
Ein Teil der Abfindung lässt sich in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) umwandeln und ist dann steuer- und sozialabgabenfrei. Der Höchstbetrag berechnet sich als 4 % der BBG mal bis zu 10 Beschäftigungsjahren:
Diese sogenannte Vervielfachungsregel (§ 3 Nr. 63 i. V. m. § 100 EStG) ist eines der besten Steuerinstrumente bei hohen Abfindungen.
| Abfindung brutto | Steuerklasse | Mit Fünftelregelung netto | Ohne Fünftelregelung netto |
|---|---|---|---|
| 20.000 € | I (ledig) | ca. 16.500 € | ca. 13.000 € |
| 50.000 € | I (ledig) | ca. 36.500 € | ca. 26.000 € |
| 100.000 € | I (ledig) | ca. 64.000 € | ca. 50.000 € |
Berechnung indikativ, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Konkrete Berechnung über das Finanzamt.
{"@context":"https://schema.org","@type":"FAQPage","mainEntity":[{"@type":"Question","name":"Wie wird eine Abfindung berechnet?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Faustformel nach BAG und § 1a KSchG: 0,5 Bruttomonatsgehälter mal Anzahl der vollen Beschäftigungsjahre. Bei arbeitsgerichtlichen Vergleichen sind 1,0 bis 1,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr üblich. Höhe hängt von Alter, Schwerbehinderung, sozialer Lage und Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage ab."}},{"@type":"Question","name":"Ist die Abfindung steuerpflichtig?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Ja, als außerordentliche Einkünfte nach § 24 Nr. 1a EStG. Es gibt aber die ermäßigte Besteuerung über die Fünftelregelung nach § 34 EStG. Seit 1.1.2025 wenden Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr beim Lohnsteuerabzug an – der Arbeitnehmer muss sie in der Einkommensteuererklärung beantragen."}},{"@type":"Question","name":"Was hat sich 2025 bei der Abfindungsbesteuerung geändert?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Mit dem Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 wurde die Pflicht zur Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug ab 1.1.2025 abgeschafft. Arbeitgeber führen die Abfindung mit voller Lohnsteuer ab; die Fünftelregelung wirkt erst in der Einkommensteuererklärung. Der Endbetrag bleibt identisch, aber Arbeitnehmer haben zunächst weniger Netto."}},{"@type":"Question","name":"Ist die Abfindung sozialversicherungspflichtig?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Nein, echte Abfindungen sind kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt nach § 14 SGB IV. Sie ersetzen entgangene Einkünfte für die Zukunft. Achtung: Bei vorzeitiger Auflösung kann das Arbeitslosengeld bis zu einem Jahr ruhen (§ 158 SGB III). Wird die Abfindung tatsächlich für bereits geleistete Arbeit gezahlt, ist sie aber beitragspflichtig."}},{"@type":"Question","name":"Wie viel Abfindung kann steuerfrei in die bAV umgewandelt werden?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Über die Vervielfachungsregel nach § 3 Nr. 63 i. V. m. § 100 EStG: 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze mal bis zu 10 Beschäftigungsjahren. 2025 sind das 38.640 Euro, 2026 entsprechend 40.560 Euro – steuer- und sozialabgabenfrei in die betriebliche Altersvorsorge umwandelbar."}},{"@type":"Question","name":"Gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Einen allgemeinen Rechtsanspruch gibt es nicht. Anspruch besteht bei Sozialplan (§ 112 BetrVG), Tarifvertrag oder § 1a KSchG (betriebsbedingte Kündigung mit Klageverzicht). In der Praxis werden Abfindungen meist als Aufhebungsvertrag oder gerichtlicher Vergleich verhandelt – ohne Klage drohen jedoch oft niedrigere Beträge."}}]}
