Jugendschutzgesetz Arbeitszeiten

Jugendschutzgesetz Arbeitszeiten: Was Arbeitgeber über Minderjährige wissen müssen

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schützt Jugendliche (15–17 Jahre) am Arbeitsplatz. Insbesondere bei Arbeitszeiten, Pausen, Ruhezeiten und kontrollierenden Behörden gelten besondere Regeln. Das ist entscheidend für Arbeitgeber, die Jugendlichen rechtssicher beschäftigen möchten.