Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schützt Jugendliche (15–17 Jahre) am Arbeitsplatz. Insbesondere bei Arbeitszeiten, Pausen, Ruhezeiten und kontrollierenden Behörden gelten besondere Regeln. Das ist entscheidend für Arbeitgeber, die Jugendlichen rechtssicher beschäftigen möchten.
Arbeitgeber müssen:
Der Jugendarbeitsschutz ist nicht verhandelbar. Arbeitergeber müssen: