Published on:
9.9.2025

Jugendschutzgesetz Arbeitszeiten: Was Arbeitgeber über Minderjährige wissen müssen

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schützt Jugendliche (15–17 Jahre) am Arbeitsplatz. Insbesondere bei Arbeitszeiten, Pausen, Ruhezeiten und kontrollierenden Behörden gelten besondere Regeln. Das ist entscheidend für Arbeitgeber, die Jugendlichen rechtssicher beschäftigen möchten.

Welche Arbeitszeitgrenzen gelten für welche Altersgruppen?

Dokumentation der Arbeitszeit

Arbeitgeber müssen:

Nacht- & Wochenendarbeit: Was ist erlaubt?

Wer kontrolliert und welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Überblick in der Tabelle

Fazit – Empfehlungen für Arbeitgeber

Der Jugendarbeitsschutz ist nicht verhandelbar. Arbeitergeber müssen:

  1. Arbeitszeiten strikt dokumentieren.
  1. Pausen- und Ruhefristen beachten.
  1. Branchenspezifische Ausnahmen exakt kennen und anwenden.
  1. Dokumentation gut führen und jederzeit zugänglich halten.
  1. Verstöße vermeiden – Bußgeld oder strafrechtliche Konsequenzen drohen.

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