Jugendschutzgesetz Arbeitszeiten: Was Arbeitgeber über Minderjährige wissen müssen

September 9, 2025

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schützt Jugendliche (15–17 Jahre) am Arbeitsplatz. Insbesondere bei Arbeitszeiten, Pausen, Ruhezeiten und kontrollierenden Behörden gelten besondere Regeln. Das ist entscheidend für Arbeitgeber, die Jugendlichen rechtssicher beschäftigen möchten.

Welche Arbeitszeitgrenzen gelten für welche Altersgruppen?

  • Kinder unter 15 Jahren: Grundsätzlich nicht erlaubt zu arbeiten. Ausnahmen gelten z. B. für leichte Ferienjobs ab 13 Jahren (max. 2 h/Tag bzw. 3 h in Familienbetrieben).
  • Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren:
  • Maximal 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich.
  • Kurzfristig 8,5 Stunden täglich möglich, wenn andere Werktage entsprechend kürzer sind.
  • Schichtzeit inklusive Pausen darf 10 Stunden betragen – in bestimmten Branchen (z. B. Gastronomie, Landwirtschaft) sind 11 Stunden zulässig.

Dokumentation der Arbeitszeit

Arbeitgeber müssen:

  • Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit dokumentieren (auch Pausen und Ruhezeiten).
  • Pausenregelung beachten:
  • Über 4,5 h Arbeitszeit → mindestens 30 Minuten Pause.
  • Über 6 h Arbeitszeit → mindestens 60 Minuten Pause; Pausen frühestens 1 h nach Beginn und spätestens 1 h vor Ende.
  • Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen: mindestens 12 Stunden ununterbrochen.

Nacht- & Wochenendarbeit: Was ist erlaubt?

  • Arbeitszeit zwischen 6 Uhr und 20 Uhr ist grundsätzlich Pflicht.
  • Ausnahmen für bestimmte Branchen:
  • Bäckerei/Konditorei: ab 4 Uhr möglich.
  • Gastronomie/Schausteller, Landwirtschaft, mehrschichtiger Betrieb: bis 22 Uhr bzw. 23 Uhr erlaubt.
  • Wochenende & Feiertage: grundsätzlich verboten.
  • Ausnahmen bei Krankenhäusern, Landwirtschaft, Bühnen, Gastgewerbe, Pflege, Notdienste. Voraussetzung: mindestens zwei freie Wochenendtage oder Ersatzruhetag innerhalb der Woche .
  • 24. Dezember & 31. Dezember: Arbeit nur bis 14 Uhr gestattet; 1. Weihnachtsfeiertag, Neujahr und erste Mai-Feiertage: Beschäftigungsverbot.

Wer kontrolliert und welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

  • Verantwortlich: Gewerbeaufsicht, Arbeits- und Jugendämter sowie die Zollverwaltung.
  • Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit; bei vorsätzlicher Gefährdung kann sogar eine Straftat vorliegen – etwa bei Gefährdung von Gesundheit oder Arbeitsfähigkeit des Jugendlichen.

Überblick in der Tabelle

Fazit – Empfehlungen für Arbeitgeber

Der Jugendarbeitsschutz ist nicht verhandelbar. Arbeitergeber müssen:

  1. Arbeitszeiten strikt dokumentieren.
  1. Pausen- und Ruhefristen beachten.
  1. Branchenspezifische Ausnahmen exakt kennen und anwenden.
  1. Dokumentation gut führen und jederzeit zugänglich halten.
  1. Verstöße vermeiden – Bußgeld oder strafrechtliche Konsequenzen drohen.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.