Gibt es einen Anspruch auf Weihnachtsgeld? Wann er aus betrieblicher Übung entsteht, wie Freiwilligkeits- und Rückzahlungsklauseln wirken und wie Weihnachtsgeld versteuert wird.
Kurzantwort: Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Ein Anspruch kann sich aber aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder aus betrieblicher Übung ergeben – etwa wenn der Arbeitgeber dreimal in Folge vorbehaltlos zahlt. Weihnachtsgeld ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung – ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Ein durchsetzbarer Anspruch kann sich jedoch ergeben aus:
Um die Entstehung einer betrieblichen Übung zu verhindern, nutzen Arbeitgeber den Freiwilligkeitsvorbehalt („Die Zahlung erfolgt freiwillig und begründet keinen Rechtsanspruch“). Solche Klauseln müssen jedoch klar und transparent formuliert sein – widersprüchliche oder intransparente Vorbehalte sind nach der Rechtsprechung unwirksam.
Weihnachtsgeld kann unterschiedliche Zwecke verfolgen: Belohnung der Betriebstreue, Vergütung geleisteter Arbeit oder beides. Davon hängt ab, ob Rückzahlungs- und Stichtagsklauseln zulässig sind. Reine Treueprämien dürfen unter engen Voraussetzungen an einen Stichtag oder eine Bindungsdauer geknüpft werden; dient das Weihnachtsgeld dagegen (auch) der Vergütung erbrachter Arbeit, sind Rückforderungen weitgehend ausgeschlossen.
Teilzeitbeschäftigte haben – sofern ein Anspruch besteht – Anspruch auf ein anteiliges Weihnachtsgeld entsprechend ihrer Arbeitszeit. Eine Kürzung wegen Elternzeit oder längerer Fehlzeiten ist nur in dem Umfang zulässig, in dem das Weihnachtsgeld die Arbeitsleistung vergütet, und muss in der Regel ausdrücklich geregelt sein.
Weihnachtsgeld zählt als sonstiger Bezug zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Es wird in voller Höhe versteuert und ist – bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen – sozialversicherungspflichtig. Durch die Einmalzahlung kann sich der individuelle Steuersatz im Auszahlungsmonat erhöhen.
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Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
