Ein rechtssicherer Stundenzettel ist 2026 Pflicht. Wir zeigen, welche Angaben zwingend sind, wie Sie Beweiswert sichern und worauf Sie bei Excel-, PDF- oder Software-Lösungen achten müssen – inklusive Vorlage-Struktur und Aufbewahrungsfristen.
Kurz & klar: Ein Stundenzettel muss seit dem BAG-Urteil vom 13. September 2022 in jedem Unternehmen geführt werden. Pflichtangaben sind Datum, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit sowie Pausen. Papier-Stundenzettel sind 2026 noch zulässig – ab Inkrafttreten der ArbZG-Novelle wird die elektronische Erfassung jedoch zum Regelfall. Wir zeigen, wie ein rechtssicherer Stundenzettel aussieht, welche Angaben Pflicht sind, welche freiwillig – und worauf Sie als Arbeitgeber besonders achten müssen.
Ein Stundenzettel (auch Stundennachweis, Arbeitszeitnachweis oder Zeitnachweis) dokumentiert die tatsächlich geleistete Arbeitszeit einzelner Beschäftigter über einen bestimmten Zeitraum, meist tagesgenau. Er dient als Beweismittel im Arbeitsrecht, als Grundlage für die Lohnabrechnung und als Compliance-Nachweis gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern.
Rechtsgrundlagen, die einen Stundenzettel zur Pflicht machen:
Diese Angaben müssen 2026 zwingend dokumentiert werden:
Freiwillige, aber sinnvolle Zusatzangaben: Projektzuordnung, Kostenstelle, Kundennummer, Tätigkeitsbeschreibung, Ort der Tätigkeit (relevant bei mobilem Arbeiten und Workation).
Ein Standard-Stundenzettel hat 9 Spalten:
| Datum | Tätigkeit | Beginn | Ende | Pause | Std netto | Überstunden | Notiz | Unterschrift |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.06.2026 | Projekt A | 08:00 | 17:00 | 00:45 | 8:15 | 0:15 | — | ✓ |
| 02.06.2026 | Wartung Kunde B | 07:30 | 16:00 | 00:30 | 8:00 | 0:00 | — | ✓ |
Eine solche Vorlage lässt sich in Excel, Google Sheets oder als PDF aufbauen – sie sollte für jeden Monat ein eigenes Tabellenblatt mit Summenzeile am Ende enthalten.
Aktuell (Mai 2026) sind alle drei Formen rechtlich zulässig:
Im Streitfall hat die Excel-Tabelle den niedrigsten Beweiswert, weil sie ohne weiteres veränderbar ist. Ein Audit-Trail wie ihn moderne Zeiterfassungs-Tools (z. B. clockodo) bieten, ist Excel weit überlegen.
Das BAG hat klargestellt: Die Verantwortung für die Erfassung liegt beim Arbeitgeber. Die Durchführung kann auf die Beschäftigten delegiert werden – etwa über Selbsteintragung in eine App oder Excel-Datei. Der Arbeitgeber muss dann allerdings stichprobenhaft prüfen und Plausibilität sicherstellen.
Praxis-Tipp: Mitarbeitende sollten ihre Stundenzettel mindestens monatlich abzeichnen und der Vorgesetzte gegenzeichnen. So entstehen klare Verantwortlichkeiten und der Beweiswert steigt.
Die Aufbewahrungsfristen variieren je nach Rechtsgrundlage:
Der Stundenzettel ist die Datenquelle für die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung. Stunden, Pausen, Überstundenzuschläge und Sonn-/Feiertagsarbeit fließen direkt in die Abrechnung ein. Wer hier doppelt führt – einmal Stundenzettel, einmal Lohnsoftware – produziert Fehler.
Eine direkte Schnittstelle wie zwischen clockodo und taxmaro überträgt die Zeiten automatisch in die Lohnabrechnung und reduziert das Risiko fehlerhafter Übertragungen erheblich.
Für Minijobber und Beschäftigte in bestimmten Branchen (Bau, Gaststätten, Speditionen, Gebäudereinigung u. a.) gelten verschärfte Anforderungen aus § 17 MiLoG:
Ein rechtssicherer Stundenzettel enthält für jeden Arbeitstag Beginn, Ende, Pausen und Dauer der Arbeitszeit – einzeln dokumentiert und vom Beschäftigten bestätigt. Excel-Vorlagen sind 2026 noch zulässig, aber risikobehaftet. Wer 2026 oder spätestens 2027 mit der ArbZG-Novelle ohnehin auf elektronische Erfassung umstellen muss, sollte den Wechsel jetzt einleiten – idealerweise mit direkter Anbindung an die Lohnabrechnung.
Weiterführend: Wochenarbeitszeit in Monatsarbeitszeit umrechnen | Überstunden steuerfrei 2026
