Feiertage sind auch für Stundenlöhner bezahlte Ausfallzeit – Arbeitgeber müssen den geplanten Lohn zahlen, wenn ein Feiertag auf einen regulären Arbeitstag fällt. Dieser Beitrag erklärt die gesetzlichen Grundlagen, typische Praxisszenarien und worauf in der Lohnabrechnung 2026 geachtet werden muss.
Viele Arbeitgeber glauben, dass Stundenlöhner nur dann Geld bekommen, wenn sie tatsächlich arbeiten. Das stimmt nicht: Fällt ein Feiertag auf einen regulären Arbeitstag, muss der Arbeitgeber den geplanten Lohn zahlen – auch ohne Arbeitsleistung. Das regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 2 EFZG). Entscheidend ist also nicht die Arbeitsleistung, sondern ob der Tag im üblichen Arbeitsplan liegt.
Typische Szenarien in der Praxis
2026 auf einen Mittwoch, erhält er trotzdem seinen regulären Stundenlohn für diesen Tag. Ein Mitarbeiter verdient 13,960 € pro Stunde und arbeitet vertraglich 8 Stunden immer dienstags.
Würde der Arbeitnehmer am Feiertag tatsächlich arbeiten, bekäme er zusätzlich zum normalen Lohn noch einen Zuschlag – je nach Betriebs- oder Tarifvertrag.
Auch Stundenlöhner haben Anspruch auf Bezahlung an Feiertagen – solange diese im Arbeitsplan liegen. Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass der Lohn korrekt fortgezahlt und rechtssicher abgerechnet wird. Mit einer klaren Dokumentation und sauberer Abbildung in der Lohnabrechnung lassen sich Konflikte vermeiden und ein professionelles Verhältnis zu den Mitarbeitern sichern.
