Reisekostenpauschale 2026: Verpflegungsmehraufwand 14/28 € Inland, Übernachtung 20 €, Kilometergeld 0,30 €/km, neue BMF-Auslandstabelle für rund 40 Länder, Mahlzeitenkürzung und 3-Monats-Frist.
Kurzantwort: Die Reisekostenpauschale bündelt die steuerfreien Pauschalen für Dienstreisen: Verpflegungsmehraufwand (14 €/28 € Inland), Übernachtungspauschale (20 € ohne Beleg), Kilometergeld (0,30 €/km Pkw) und Auslandspauschalen aus dem BMF-Schreiben. Rechtsgrundlage: § 9 EStG (Werbungskosten) und § 3 Nr. 13 EStG (steuerfreie Erstattung). 2026 hat das BMF rund 40 Länder neu bewertet – Inland bleibt unverändert. Bei gestellten Mahlzeiten wird gekürzt: 20 % Frühstück, 40 % Mittag-/Abendessen.
Die Reisekostenpauschale ist der steuerliche Sammelbegriff für die festen Erstattungssätze, mit denen Arbeitgeber Mitarbeiter für berufliche Auswärtstätigkeiten entschädigen können – ohne dass Einzelbelege für jede Mahlzeit, jede Übernachtung oder jeden Kilometer nötig sind.
Sie umfasst vier Hauptbereiche:
Solange die Höchstsätze eingehalten werden, sind Reisekostenpauschalen für den Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei (§ 3 Nr. 13 EStG, § 1 SvEV).
| Posten | Pauschale | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Verpflegungsmehraufwand 8–24 h | 14 € | An-/Abreisetag, eintägige Reise |
| Verpflegungsmehraufwand 24 h | 28 € | voller Kalendertag |
| Übernachtungspauschale | 20 € | ohne Beleg, mit Beleg tatsächliche Kosten |
| Kilometergeld Pkw | 0,30 €/km | ohne Kilometer-Begrenzung |
| Kilometergeld Motorrad | 0,20 €/km | – |
Die Inlands-Pauschalen sind seit 2020 unverändert. Eine politisch diskutierte Anhebung wurde bisher nicht umgesetzt.
Das BMF-Schreiben vom Dezember 2025 hat zum 1.1.2026 rund 40 Länder neu bewertet. Beispiele (volle Tage / An-Abreise):
Die vollständige Liste steht im BMF-Schreiben (Link unten). Für Auslandsübernachtungen gelten eigene Beträge je Land.
Stellt der Arbeitgeber oder das Hotel eine Mahlzeit kostenlos, wird die Tagespauschale gekürzt. Bezugsgröße ist immer der volle Tagessatz – nicht der reduzierte An-/Abreisetag-Wert.
| Mahlzeit | Kürzung | Beispiel Inland (28 € Tag) |
|---|---|---|
| Frühstück | −20 % | −5,60 € → 22,40 € |
| Mittagessen | −40 % | −11,20 € → 16,80 € |
| Abendessen | −40 % | −11,20 € → 16,80 € |
Erscheint Frühstück getrennt auf der Rechnung – kein Problem. Ist es im Übernachtungspreis enthalten und nicht ausgewiesen, rechnet die Lohnabrechnung pauschal 4,80 € (20 % von 24 €) heraus.
Verpflegungspauschalen sind beim selben auswärtigen Tätigkeitsort nur für maximal 3 Monate ununterbrochen steuerfrei (§ 9 Abs. 4a Satz 6 EStG). Eine Unterbrechung von mindestens 4 Wochen setzt die Frist zurück. Übernachtungs- und Fahrtkosten sind nicht von der 3-Monats-Frist betroffen.
{"@context":"https://schema.org","@type":"FAQPage","mainEntity":[{"@type":"Question","name":"Wie hoch ist die Reisekostenpauschale 2026?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Inland: 14 Euro bei 8–24 Stunden Abwesenheit (auch An-/Abreisetag), 28 Euro bei vollen 24 Stunden. Übernachtung: 20 Euro pauschal oder Beleg. Kilometergeld: 0,30 Euro/km Pkw, 0,20 Euro/km Motorrad. Auslandspauschalen: variieren nach BMF-Tabelle, für 2026 wurden rund 40 Länder neu bewertet."}},{"@type":"Question","name":"Wann ist die Reisekostenpauschale steuerfrei?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Steuerfrei ist die Reisekostenpauschale nach § 3 Nr. 13 EStG, solange die Höchstsätze nicht überschritten werden. Höhere Erstattungen sind voll lohnsteuerpflichtig. Sozialabgabenfrei gilt parallel nach § 1 SvEV. Voraussetzung: zusätzlich zum Lohn gezahlt, lückenloser Einzelnachweis."}},{"@type":"Question","name":"Wie wird die Verpflegungspauschale bei gestellten Mahlzeiten gekürzt?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"20 Prozent für Frühstück, 40 Prozent für Mittag- und Abendessen – immer bezogen auf den vollen Tagessatz, nicht auf den An-/Abreisetag-Satz. Beispiel Inland: 28 Euro mit Hotel-Frühstück = 22,40 Euro. Ist Frühstück im Hotelpreis nicht ausgewiesen, werden pauschal 4,80 Euro herausgerechnet."}},{"@type":"Question","name":"Wie lange ist die Verpflegungspauschale am selben Ort steuerfrei?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Maximal 3 Monate ununterbrochen am selben auswärtigen Tätigkeitsort (§ 9 Abs. 4a Satz 6 EStG). Eine Unterbrechung von mindestens 4 Wochen setzt die 3-Monats-Frist zurück. Übernachtungs- und Fahrtkosten sind von der Frist nicht betroffen."}},{"@type":"Question","name":"Reisekostenpauschale vs. Entfernungspauschale – was ist der Unterschied?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Die Reisekostenpauschale (0,30 Euro/km) gilt für jeden gefahrenen Kilometer bei Dienstreisen und Auswärtstätigkeiten – ohne Kilometer-Begrenzung. Die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale, ebenfalls 0,30 Euro bzw. ab 21. km 0,38 Euro) gilt nur für die einfache Strecke Wohnung-erste Tätigkeitsstätte und wird in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht."}}]}
