Reisekostenpauschale 2026: Inland, Ausland und Kilometergeld

May 20, 2026

Reisekostenpauschale 2026: Verpflegungsmehraufwand 14/28 € Inland, Übernachtung 20 €, Kilometergeld 0,30 €/km, neue BMF-Auslandstabelle für rund 40 Länder, Mahlzeitenkürzung und 3-Monats-Frist.

Kurzantwort: Die Reisekostenpauschale bündelt die steuerfreien Pauschalen für Dienstreisen: Verpflegungsmehraufwand (14 €/28 € Inland), Übernachtungspauschale (20 € ohne Beleg), Kilometergeld (0,30 €/km Pkw) und Auslandspauschalen aus dem BMF-Schreiben. Rechtsgrundlage: § 9 EStG (Werbungskosten) und § 3 Nr. 13 EStG (steuerfreie Erstattung). 2026 hat das BMF rund 40 Länder neu bewertet – Inland bleibt unverändert. Bei gestellten Mahlzeiten wird gekürzt: 20 % Frühstück, 40 % Mittag-/Abendessen.

Was ist die Reisekostenpauschale?

Die Reisekostenpauschale ist der steuerliche Sammelbegriff für die festen Erstattungssätze, mit denen Arbeitgeber Mitarbeiter für berufliche Auswärtstätigkeiten entschädigen können – ohne dass Einzelbelege für jede Mahlzeit, jede Übernachtung oder jeden Kilometer nötig sind.

Sie umfasst vier Hauptbereiche:

  • Verpflegungsmehraufwand – tagespauschal nach Abwesenheitsdauer.
  • Übernachtungspauschale – pauschal oder Beleg.
  • Kilometerpauschale – pro gefahrenem Kilometer.
  • Auslandspauschalen – länderspezifisch nach BMF-Tabelle.

Solange die Höchstsätze eingehalten werden, sind Reisekostenpauschalen für den Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei (§ 3 Nr. 13 EStG, § 1 SvEV).

Inlandspauschalen 2026 auf einen Blick

PostenPauschaleVoraussetzung
Verpflegungsmehraufwand 8–24 h14 €An-/Abreisetag, eintägige Reise
Verpflegungsmehraufwand 24 h28 €voller Kalendertag
Übernachtungspauschale20 €ohne Beleg, mit Beleg tatsächliche Kosten
Kilometergeld Pkw0,30 €/kmohne Kilometer-Begrenzung
Kilometergeld Motorrad0,20 €/km

Die Inlands-Pauschalen sind seit 2020 unverändert. Eine politisch diskutierte Anhebung wurde bisher nicht umgesetzt.

Auslandspauschalen 2026: was sich geändert hat

Das BMF-Schreiben vom Dezember 2025 hat zum 1.1.2026 rund 40 Länder neu bewertet. Beispiele (volle Tage / An-Abreise):

  • Frankreich (Paris): 58 € / 39 €
  • USA (New York): 66 € / 44 €
  • Schweiz: 64 € / 43 €
  • Niederlande: 47 € / 32 €
  • Polen: 30 € / 20 €

Die vollständige Liste steht im BMF-Schreiben (Link unten). Für Auslandsübernachtungen gelten eigene Beträge je Land.

Kürzung bei Mahlzeiten – wie funktioniert das?

Stellt der Arbeitgeber oder das Hotel eine Mahlzeit kostenlos, wird die Tagespauschale gekürzt. Bezugsgröße ist immer der volle Tagessatz – nicht der reduzierte An-/Abreisetag-Wert.

MahlzeitKürzungBeispiel Inland (28 € Tag)
Frühstück−20 %−5,60 € → 22,40 €
Mittagessen−40 %−11,20 € → 16,80 €
Abendessen−40 %−11,20 € → 16,80 €

Wer zahlt das Frühstück im Hotel?

Erscheint Frühstück getrennt auf der Rechnung – kein Problem. Ist es im Übernachtungspreis enthalten und nicht ausgewiesen, rechnet die Lohnabrechnung pauschal 4,80 € (20 % von 24 €) heraus.

Kilometerpauschale: was 2026 wirklich gilt

  • 0,30 €/km für jeden gefahrenen Kilometer mit dem privaten Pkw.
  • 0,20 €/km für Motorrad/Moped/Roller.
  • Nachweis: Fahrtenbuch oder einfache Fahrtenliste – Datum, Strecke, Anlass.
  • Reisekosten (Hin- und Rückfahrt) sind nicht mit Entfernungspauschale zu verwechseln. Die 0,30 €/km Reisekostenpauschale gilt für jeden Kilometer, die Entfernungspauschale für die einfache Strecke Wohnung–Arbeit.

Dreimonatsfrist: wichtige Begrenzung

Verpflegungspauschalen sind beim selben auswärtigen Tätigkeitsort nur für maximal 3 Monate ununterbrochen steuerfrei (§ 9 Abs. 4a Satz 6 EStG). Eine Unterbrechung von mindestens 4 Wochen setzt die Frist zurück. Übernachtungs- und Fahrtkosten sind nicht von der 3-Monats-Frist betroffen.

Lohnabrechnung: was die Lohnbuchhaltung beachten muss

  • Separate Lohnart: „Reisekosten steuerfrei" einrichten – nicht mit Gehalt vermischen.
  • Belege archivieren: 10 Jahre nach § 147 AO.
  • Kürzung dokumentieren: wer Mahlzeiten stellt, kürzt nachweislich.
  • 3-Monats-Tracking: digitale Reiseabrechnung sollte die Frist automatisch überwachen.
  • Auslandsreise-Tabelle aktuell halten: BMF-Schreiben jährlich prüfen.

5 typische Fehler bei Reisekosten

  • Pauschale und Beleg gleichzeitig: bei Übernachtungen nur eines von beiden zulässig.
  • Mahlzeitenkürzung vergessen: Hotel-Frühstück führt häufig zur Nachzahlung bei Lohnsteuerprüfungen.
  • Falsche Auslandstabelle nutzen: Pauschalen ändern sich jährlich – BMF-Stand prüfen.
  • Reisekosten- mit Entfernungspauschale verwechselt: 0,30 €/km Reisekosten ≠ 0,30 €/km Pendlerpauschale (mit Begrenzung).
  • 3-Monats-Frist gerissen: bei längeren Projekten am selben Ort wird die Verpflegungspauschale steuerpflichtig.

Weiterführende Beiträge

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.