Mobiles Arbeiten – Recht, Pflichten & Praxis 2026

May 18, 2026

Mobiles Arbeiten ist ortsflexible Arbeit außerhalb des Betriebs – anders als Homeoffice ohne festen Heimarbeitsplatz. Abgrenzung, Vereinbarungen, Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Datenschutz und steuerliche Behandlung 2026 für Arbeitgeber.

Mobiles Arbeiten ist die zeit- und ortsflexible Arbeit außerhalb der Betriebsstätte ohne festen Heimarbeitsplatz – im Café, im Zug, in der Ferienwohnung. Abgrenzung zum Homeoffice, vertragliche Regelung, Arbeitszeit, Arbeitsschutz und Steuern: Dieser Glossar-Eintrag fasst alles Wichtige für Arbeitgeber zusammen.

Was ist mobiles Arbeiten?

Mobiles Arbeiten ist eine flexible Arbeitsform außerhalb des Betriebs ohne festen Telearbeitsplatz. Anders als das Homeoffice, das in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV § 2 Abs. 7) als Telearbeit definiert ist und einen vom Arbeitgeber eingerichteten Heimarbeitsplatz voraussetzt, ist mobiles Arbeiten rechtlich nicht klar definiert.

In Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen wird mobiles Arbeiten als Arbeit beschrieben, die der Arbeitnehmer zeitweise und an wechselnden Orten ohne festen Arbeitsplatz erbringt – etwa zu Hause, im Café oder auf Reisen.

Wer hat Anspruch auf mobiles Arbeiten?

Kein gesetzlicher Anspruch

Es gibt in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf mobiles Arbeiten oder Homeoffice. Anspruchsgrundlagen sind:

  • Arbeitsvertrag
  • Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarung
  • Direktionsrecht des Arbeitgebers (einseitige Erlaubnis)

Regelmäßig oder fallweise

Mobiles Arbeiten kann tageweise, fallweise oder dauerhaft vereinbart werden. Üblich sind Mischformen (z. B. zwei mobile Arbeitstage pro Woche).

Ausland

Workation oder mobiles Arbeiten im Ausland erfordert zusätzliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Prüfung. Bei mehr als 25 Prozent der Arbeitszeit im Ausland droht eine Verlagerung der Sozialversicherungspflicht ins Tätigkeitsland.

Wie funktioniert mobiles Arbeiten in der Praxis?

Vereinbarung

Eine Vereinbarung zum mobilen Arbeiten sollte folgende Punkte regeln:

  • Umfang (Tage, Stunden, Verteilung)
  • Erlaubte und unzulässige Arbeitsorte (z. B. EU vs. Drittstaaten)
  • Arbeitszeit, Erreichbarkeit, Pausen, Ruhezeiten
  • Arbeits- und Datenschutz, Gerätenutzung
  • Rückkehr in den Betrieb (Widerruf, Kündigung)
  • Erstattung von Kosten (Internet, Strom)

Arbeitszeit

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt unverändert: max. 10 Stunden pro Tag, mindestens 11 Stunden Ruhezeit, Pausenregelung. Seit dem BAG-Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) müssen Arbeitgeber die gesamte Arbeitszeit erfassen – auch beim mobilen Arbeiten.

Arbeitsschutz

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt ortsunabhängig. Eine Gefährdungsbeurteilung muss erstellt und Mitarbeitende müssen unterwiesen werden. Anders als beim Homeoffice nach ArbStättV muss aber nicht jeder Arbeitsort einzeln bewertet werden.

Datenschutz

DSGVO und BDSG verlangen technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs): VPN, Verschlüsselung, Bildschirm-Sichtschutz in der Öffentlichkeit, Trennung von Dienst- und Privatdaten. Auf privaten Endgeräten ist eine Vereinbarung zu BYOD (Bring Your Own Device) Pflicht.

Sonderfälle und Stolperfallen

Mobiles Arbeiten im Ausland

Bei Aufenthalten ab vier Wochen im EU-Ausland ist eine A1-Bescheinigung erforderlich. Bei längerer Tätigkeit besteht das Risiko der Betriebsstätten-Begründung mit lokaler Steuerpflicht.

Unfallversicherung

Auch beim mobilen Arbeiten besteht gesetzlicher Unfallschutz – aber nur für Wege im Zusammenhang mit der Arbeit (z. B. Toilette, Küche im Café). BAG-Urteil vom 8. Dezember 2021 erweitert den Schutz auch auf den Weg zum Arbeitsplatz innerhalb der Wohnung.

Steuerliche Behandlung

Die Home-Office-Pauschale von 6 Euro pro Tag, max. 1.260 Euro im Jahr (210 Tage), gilt auch beim mobilen Arbeiten – unabhängig vom Ort. Voraussetzung: Pauschale wird vom Arbeitgeber NICHT erstattet.

Rückkehrpflicht

Ohne anderslautende Vereinbarung kann der Arbeitgeber das mobile Arbeiten widerrufen. Auf Wunsch sollte ein vertraglicher Widerrufsvorbehalt mit Ankündigungsfrist geregelt werden.

Mobiles Arbeiten 2026: Aktuelle Trends

2026 sind mobile Arbeitsformen fest etabliert. Studien (Bitkom, DAK) zeigen, dass etwa 25 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland regelmäßig mobil arbeiten. Die geplante Änderung des Arbeitszeitgesetzes (digitale Arbeitszeiterfassung) ist 2026 weiter in der parlamentarischen Beratung; Arbeitgeber sollten bereits jetzt revisionssichere Zeiterfassungssysteme einführen.

Weiterführende Beiträge

Praxis-Tipp: Mit Taxmaro vereinbaren Arbeitgeber mobiles Arbeiten rechtssicher per digitaler Vorlage, dokumentieren Arbeitszeiten, Auslandstätigkeiten und A1-Bescheinigungen in der Personalakte und behalten Workation-Anfragen revisionssicher im Blick.
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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.