Kurzfristige Beschäftigung: 70-Tage-Regel & Sozialabgaben

June 1, 2026

Die kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei – begrenzt auf drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr. Voraussetzungen, Berufsmäßigkeit und Steuern im Überblick.

Kurzantwort: Eine kurzfristige Beschäftigung ist von vornherein zeitlich begrenzt auf drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr. Sie ist – unabhängig von der Höhe des Verdienstes – sozialversicherungsfrei, sofern sie nicht berufsmäßig ausgeübt wird.

Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?

Anders als der Minijob wird die kurzfristige Beschäftigung nicht über die Höhe des Verdienstes, sondern über die Dauer definiert. Typische Beispiele sind Saisonarbeit, Ernteeinsätze, Messehilfen oder die Ferienbeschäftigung von Studierenden.

Die Zeitgrenzen: drei Monate oder 70 Arbeitstage

Eine Beschäftigung gilt als kurzfristig, wenn sie im Kalenderjahr auf längstens drei Monate (bei einer Arbeitswoche von mindestens fünf Tagen) oder 70 Arbeitstage (bei weniger als fünf Tagen pro Woche) begrenzt ist. Mehrere kurzfristige Beschäftigungen innerhalb eines Jahres werden zusammengerechnet.

Sozialversicherungsfreiheit

Liegen die Voraussetzungen vor, ist die kurzfristige Beschäftigung komplett sozialversicherungsfrei – es fallen also keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an, und zwar unabhängig von der Höhe des Verdienstes.

Die Voraussetzung der Nicht-Berufsmäßigkeit

Die Sozialversicherungsfreiheit gilt nur, wenn die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird – sie darf also nicht die wirtschaftliche Hauptgrundlage des Lebensunterhalts sein. Bei Personen ohne Hauptbbeschäftigung (etwa Arbeitslosen) wird Berufsmäßigkeit insbesondere geprüft, wenn der Verdienst die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt.

Steuern

Der Lohn aus einer kurzfristigen Beschäftigung ist lohnsteuerpflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Pauschalbesteuerung mit 25 Prozent möglich; alternativ erfolgt die Abrechnung individuell nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen.

Abgrenzung zum Minijob

Während der Minijob über die Verdienstgrenze (2026: 603 Euro im Monat) definiert wird, kommt es bei der kurzfristigen Beschäftigung allein auf die Zeitdauer an. Beide Formen lassen sich unter bestimmten Bedingungen auch kombinieren.

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Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.