Gibt es einen Anspruch auf Homeoffice? Was für Vereinbarung, Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Unfallversicherung und die Homeoffice-Pauschale gilt – die wichtigsten Regeln für Arbeitgeber.
Kurzantwort: Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es in Deutschland nicht. Homeoffice muss zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten vereinbart werden – weder kann der Arbeitgeber es einseitig anordnen noch die beschäftigte Person es einseitig verlangen. Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutz und Unfallversicherung gelten auch im Homeoffice.
Anders als in einigen europäischen Ländern besteht in Deutschland kein allgemeiner Rechtsanspruch auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten. Ob von zu Hause gearbeitet werden darf, ist eine Frage der Vereinbarung – im Arbeitsvertrag, in einer Zusatzvereinbarung oder einer Betriebsvereinbarung. Ohne eine solche Grundlage kann weder der Arbeitgeber Homeoffice anordnen noch die beschäftigte Person es durchsetzen.
Die Begriffe unterscheiden sich rechtlich: Telearbeit meint einen fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz in der Wohnung – hier gilt die Arbeitsstättenverordnung. Mobiles Arbeiten ist ortsungebunden (etwa im Café oder unterwegs) und unterliegt lockereren Vorgaben. „Homeoffice“ wird umgangssprachlich für beides verwendet.
Das Arbeitszeitgesetz gilt im Homeoffice unverändert: maximal zehn Stunden täglich, mindestens elf Stunden Ruhezeit und die vorgeschriebenen Pausen. Auch die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht im Homeoffice – die geleisteten Zeiten müssen dokumentiert werden.
Der Arbeitgeber bleibt für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich und muss eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Wer die Ausstattung (Laptop, Bildschirm, Bürostuhl) stellt und ob Kosten erstattet werden, sollte in der Vereinbarung klar geregelt sein. Auch der Datenschutz ist im Homeoffice sicherzustellen.
Seit 2021 ist klargestellt, dass der gesetzliche Unfallversicherungsschutz auch im Homeoffice gilt – und zwar für Wege, die mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen, einschließlich des Wegs zur Küche oder Toilette innerhalb der Wohnung.
Steuerlich können Beschäftigte die Homeoffice-Pauschale nutzen: 6 Euro pro Tag im Homeoffice, höchstens 1.260 Euro pro Jahr (also bis zu 210 Tage). Sie wird auch dann gewährt, wenn kein separates Arbeitszimmer vorhanden ist.
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Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
