Homeoffice: Anspruch, Pflichten & rechtliche Grundlagen

June 1, 2026

Gibt es einen Anspruch auf Homeoffice? Was für Vereinbarung, Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Unfallversicherung und die Homeoffice-Pauschale gilt – die wichtigsten Regeln für Arbeitgeber.

Kurzantwort: Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es in Deutschland nicht. Homeoffice muss zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten vereinbart werden – weder kann der Arbeitgeber es einseitig anordnen noch die beschäftigte Person es einseitig verlangen. Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutz und Unfallversicherung gelten auch im Homeoffice.

Gibt es einen Anspruch auf Homeoffice?

Anders als in einigen europäischen Ländern besteht in Deutschland kein allgemeiner Rechtsanspruch auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten. Ob von zu Hause gearbeitet werden darf, ist eine Frage der Vereinbarung – im Arbeitsvertrag, in einer Zusatzvereinbarung oder einer Betriebsvereinbarung. Ohne eine solche Grundlage kann weder der Arbeitgeber Homeoffice anordnen noch die beschäftigte Person es durchsetzen.

Homeoffice, Telearbeit oder mobiles Arbeiten?

Die Begriffe unterscheiden sich rechtlich: Telearbeit meint einen fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz in der Wohnung – hier gilt die Arbeitsstättenverordnung. Mobiles Arbeiten ist ortsungebunden (etwa im Café oder unterwegs) und unterliegt lockereren Vorgaben. „Homeoffice“ wird umgangssprachlich für beides verwendet.

Arbeitszeit gilt auch zu Hause

Das Arbeitszeitgesetz gilt im Homeoffice unverändert: maximal zehn Stunden täglich, mindestens elf Stunden Ruhezeit und die vorgeschriebenen Pausen. Auch die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht im Homeoffice – die geleisteten Zeiten müssen dokumentiert werden.

Arbeitsschutz und Ausstattung

Der Arbeitgeber bleibt für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich und muss eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Wer die Ausstattung (Laptop, Bildschirm, Bürostuhl) stellt und ob Kosten erstattet werden, sollte in der Vereinbarung klar geregelt sein. Auch der Datenschutz ist im Homeoffice sicherzustellen.

Unfallversicherung im Homeoffice

Seit 2021 ist klargestellt, dass der gesetzliche Unfallversicherungsschutz auch im Homeoffice gilt – und zwar für Wege, die mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen, einschließlich des Wegs zur Küche oder Toilette innerhalb der Wohnung.

Die Homeoffice-Pauschale

Steuerlich können Beschäftigte die Homeoffice-Pauschale nutzen: 6 Euro pro Tag im Homeoffice, höchstens 1.260 Euro pro Jahr (also bis zu 210 Tage). Sie wird auch dann gewährt, wenn kein separates Arbeitszimmer vorhanden ist.

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Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.