Überstunden: Anordnung, Vergütung & Ausgleich

June 1, 2026

Wann dürfen Überstunden angeordnet werden, müssen sie vergütet werden und sind Pauschalklauseln wirksam? Die wichtigsten Regeln zu Überstunden für Arbeitgeber und Beschäftigte.

Kurzantwort: Überstunden sind über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistete Stunden. Sie dürfen nur angeordnet werden, wenn dies vertraglich, tariflich oder per Betriebsvereinbarung geregelt ist oder ein Notfall vorliegt. Geleistete Überstunden sind grundsätzlich zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen – pauschale Abgeltungsklauseln sind nur wirksam, wenn sie transparent sind.

Was sind Überstunden?

Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die individuell vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen. Davon zu unterscheiden ist die „Mehrarbeit“, die über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinausgeht. Wichtig: Auch Überstunden dürfen die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes nicht sprengen.

Dürfen Überstunden angeordnet werden?

Ein Arbeitgeber kann Überstunden nicht beliebig verlangen. Eine Pflicht zur Leistung von Überstunden besteht nur, wenn sie im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist – oder wenn ein echter Notfall vorliegt, der ohne Überstunden nicht zu bewältigen wäre. Das allgemeine Direktionsrecht reicht für eine generelle Überstundenpflicht nicht aus.

Grenzen des Arbeitszeitgesetzes

Auch mit Überstunden dürfen die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes nicht überschritten werden: maximal zehn Stunden täglich, mindestens elf Stunden Ruhezeit und die vorgeschriebenen Pausen. Diese Grenzen gelten unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen.

Müssen Überstunden vergütet werden?

Geleistete Überstunden sind grundsätzlich zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, gilt eine Vergütung nach § 612 BGB als vereinbart, wenn die Leistung den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten ist. Ein gesetzlicher Anspruch auf Zuschläge besteht nicht – solche ergeben sich nur aus Tarif- oder Arbeitsvertrag.

Sind Pauschalklauseln wirksam?

Häufig findet sich im Arbeitsvertrag die Klausel, Überstunden seien „mit dem Gehalt abgegolten“. Solche Pauschalabgeltungen sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur wirksam, wenn klar erkennbar ist, wie viele Überstunden damit abgegolten sein sollen. Eine intransparente Klausel ohne erkennbaren Umfang ist unwirksam – die Überstunden sind dann gesondert zu vergüten.

Nachweis von Überstunden

Wer Überstunden vergütet haben will, muss darlegen, dass sie geleistet und vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden. Eine lückenlose Arbeitszeiterfassung hilft beiden Seiten, Streit zu vermeiden – zumal die Erfassung der Arbeitszeit seit dem BAG-Urteil vom September 2022 ohnehin Pflicht ist.

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Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.