Das Arbeitszeitgesetz regelt Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten. Was Arbeitgeber zu täglicher Höchstgrenze, Mindestpausen und Dokumentationspflicht wissen müssen.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schützt die Gesundheit von Beschäftigten und setzt verbindliche Grenzen für die tägliche Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten. Für Arbeitgeber ist die Einhaltung Pflicht – Verstöße können teuer werden. Dieser Überblick fasst die wichtigsten Regelungen zusammen.
Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten (oder 24 Wochen) im Durchschnitt acht Stunden pro Werktag nicht überschritten werden.
Da das Gesetz Werktage von Montag bis Samstag zählt, ergibt sich eine reguläre Höchstgrenze von 48 Stunden pro Woche, die vorübergehend auf bis zu 60 Stunden steigen darf – sofern der Ausgleich gewährleistet ist.
§ 4 ArbZG schreibt feste Mindestpausen vor:
Die Pausen können in Abschnitte von je mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden am Stück darf niemand ohne Pause arbeiten.
Nach § 5 ArbZG muss zwischen dem Ende eines Arbeitstags und dem Beginn des nächsten eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen. In bestimmten Branchen (etwa Gesundheitswesen oder Gastronomie) sind Verkürzungen um eine Stunde zulässig, wenn ein Ausgleich erfolgt.
Grundsätzlich gilt nach § 9 ArbZG ein Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen. Zahlreiche Ausnahmen – etwa für Pflege, Gastronomie, Verkehr oder Notdienste – sind im Gesetz geregelt. Für geleistete Sonntagsarbeit muss ein Ersatzruhetag gewährt werden.
Seit dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, ein System zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit einzuführen – nicht nur der Überstunden. Bereits zuvor bestand nach § 16 ArbZG die Pflicht, die über acht Stunden hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen und diese Nachweise mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet werden; bei vorsätzlicher Gefährdung der Gesundheit drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen. Eine saubere Arbeitszeiterfassung schützt daher nicht nur die Beschäftigten, sondern auch das Unternehmen.
Eine digitale Zeiterfassung hilft, Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten automatisch zu überwachen und gesetzeskonform zu dokumentieren. Welche HR- und Zeiterfassungslösungen sich dafür eignen, zeigt unser HR-Software-Vergleich.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
