Digitale Personalakte ab 2027: Pflicht, Umfang & Folgen für Arbeitgeber

April 28, 2026

Ab dem 1. Januar 2027 wird die digitale Aufbewahrung von Entgelt- und Personalunterlagen für alle Arbeitgeber verpflichtend. Welche Dokumente betroffen sind, wie die Speicherung erfolgen muss und welche Folgen bei Nichtbeachtung drohen – der Praxisleitfaden für HR-Verantwortliche.

Ab dem 1. Januar 2027 wird die digitale Aufbewahrung von Entgelt- und Personalunterlagen für alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtend. Wer jetzt nicht handelt, riskiert empfindliche Bußgelder, Beitragsnachforderungen und Schätzungen durch die Deutsche Rentenversicherung. Dieser Praxisleitfaden erklärt HR-Verantwortlichen, was die Pflicht konkret bedeutet, welche Dokumente betroffen sind und wie Sie Ihr Unternehmen rechtssicher auf 2027 vorbereiten.

Auf einen Blick: Was ändert sich 2027?

  • Ab 01.01.2027 müssen alle Arbeitgeber ihre Entgeltunterlagen ausschließlich digital führen.
  • Rechtsgrundlage: § 28p SGB IV in Verbindung mit der Beitragsverfahrensverordnung (BVV).
  • Die Möglichkeit, eine Befreiung bei der DRV zu beantragen, endet am 31.12.2026.
  • Betroffen sind Lohn-, Sozialversicherungs-, Vertrags- und Arbeitszeitunterlagen.
  • Die Speicherung muss revisionssicher, GoBD- und DSGVO-konform erfolgen.
  • Bei Verstößen drohen Bußgelder, Beitragsnachforderungen und Schätzbescheide.

Was ist die digitale Personalakte?

Die digitale Personalakte ist die elektronische Variante der klassischen Mitarbeiterakte. Sie bündelt sämtliche personenbezogenen Daten, Verträge, Bescheinigungen und Korrespondenzen eines Beschäftigten in einem strukturierten, digitalen Dokumentenmanagementsystem (DMS). Anders als der Papier-Aktenordner ist sie ortsunabhängig zugänglich, durchsuchbar und ermöglicht eine automatisierte Einhaltung von Lösch- und Aufbewahrungsfristen.

Bislang war die Einführung in der Privatwirtschaft freiwillig. Mit der ab 2027 verbindlichen euBP (elektronisch unterstützten Betriebsprüfung) und der Pflicht zur elektronischen Führung von Entgeltunterlagen wird die Digitalisierung jedoch faktisch zum Standard – und für viele Dokumentenarten zur gesetzlichen Pflicht. Wichtig zu wissen: Nicht jeder digitale Ordner gilt rechtlich als Personalakte. Welche Kriterien erfüllt sein müssen, lesen Sie im Beitrag Was gilt als digitale Personalakte? Definition, Inhalte & rechtliche Anforderungen.

Wird die digitale Personalakte 2027 wirklich Pflicht?

Eine pauschale Antwort lautet: Es gibt zwar kein eigenes „Gesetz zur digitalen Personalakte", aber durch das Zusammenspiel mehrerer Regelungen entsteht ab 01.01.2027 eine de-facto-Digitalisierungspflicht für nahezu alle HR-Kerndokumente.

Die drei zentralen Rechtsgrundlagen

  1. § 28p SGB IV & Beitragsverfahrensverordnung (BVV): Arbeitgeber müssen Entgeltunterlagen ab 2027 ausschließlich elektronisch führen und für die Sozialversicherungsprüfung digital bereitstellen.
  2. Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV): Seit 01.01.2025 dürfen Arbeitsverträge, Nachweise nach NachwG und viele weitere HR-Dokumente in Textform (z. B. per E-Mail) erstellt und elektronisch archiviert werden.
  3. GoBD & DSGVO: Die digitale Aufbewahrung muss revisionssicher, unveränderbar und datenschutzkonform erfolgen – sonst gilt sie steuer- und sozialversicherungsrechtlich nicht als ordnungsgemäß.

Wichtig zu wissen: Die bislang mögliche Befreiung von der elektronischen Übermittlung sozialversicherungsrelevanter Unterlagen läuft mit Ablauf des 31. Dezember 2026 ersatzlos aus. Ab 2027 gibt es keine Ausnahmen mehr – unabhängig von Branche, Mitarbeiterzahl oder bisherigem Digitalisierungsgrad.

In welchem Umfang gilt die Digitalisierungspflicht?

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Dokumenten, die zwingend digital geführt werden müssen, und solchen, deren Digitalisierung dringend empfohlen ist, weil sie Schnittstellen zur Lohnabrechnung und Sozialversicherung haben.

Pflichtbereich: Diese Unterlagen müssen ab 2027 digital sein

  • Entgeltunterlagen i. S. d. § 8 BVV (Lohnkonten, Beitragsnachweise, Meldungen)
  • Bescheinigungen für die Sozialversicherung (A1, U1/U2, eAU, DEÜV-Meldungen)
  • Steuerunterlagen mit Lohnbezug (Lohnsteueranmeldungen, ELStAM-Daten)
  • Prüfungsrelevante Bescheide der Renten-, Kranken- und Unfallversicherung

Empfohlener Bereich: Praktisch unverzichtbar digital

  • Arbeits- und Ausbildungsverträge inkl. Änderungsverträgen
  • Arbeitszeitnachweise, Urlaubs- und Zuschlagskonten
  • Zeugnisse, Beurteilungen und Weiterbildungsnachweise
  • Bewerbungsunterlagen (im Rahmen der DSGVO-Fristen)
  • Korrespondenz: Abmahnungen, Kündigungen, Vereinbarungen

Welche Daten und Dokumente müssen konkret gespeichert werden?

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Dokumentenarten, ihre Aufbewahrungsfristen und die jeweilige rechtliche Grundlage. HR-Verantwortliche sollten diese Liste als Mindeststandard für die Strukturierung ihrer digitalen Personalakte verwenden. Eine ausführliche Aufstellung aller Fristen mit Rechtsgrundlagen finden Sie im Beitrag Aufbewahrungsfristen Personalakte: Komplett-Übersicht 2026/2027.

Dokument / DatenkategorieFristFormat ab 2027Rechtsgrundlage
Lohnkonto, Gehaltsabrechnungen6 JahreDigital (Pflicht)§ 41 EStG, § 28f SGB IV
Beitragsnachweise SV10 JahreDigital (Pflicht)§ 28f SGB IV, BVV
Arbeitsverträge & Nachweise3 Jahre nach EndeDigital (empfohlen)§ 195 BGB, NachwG
Arbeitszeitnachweise2 JahreDigital (Pflicht)§ 16 ArbZG
Lohnsteueranmeldung10 JahreDigital (Pflicht)§ 147 AO
Bewerbungsunterlagen abgelehnt6 MonateDigital (empfohlen)§ 15 AGG, DSGVO
Krankschreibungen (eAU)Bis FolgejahrDigital (Pflicht)§ 109 SGB IV

Wie muss die digitale Speicherung erfolgen?

Die bloße Ablage von PDFs in einem Cloud-Ordner reicht nicht aus. Damit eine digitale Personalakte rechtskonform ist, müssen vier zentrale Anforderungen gleichzeitig erfüllt sein:

1. Revisionssicherheit (GoBD-Konformität)

Dokumente müssen unveränderbar, vollständig, lückenlos nachvollziehbar und ordnungsgemäß indexiert sein. Jede Änderung muss als neue Version dokumentiert werden – einfache Word-Dateien auf einem Netzlaufwerk erfüllen diese Anforderung nicht.

2. Datenschutz (DSGVO)

Personalakten enthalten besonders sensible Daten (Art. 9 DSGVO). Erforderlich sind Zugriffsbeschränkungen nach dem Need-to-know-Prinzip, Verschlüsselung der Speicherung und Übertragung sowie ein dokumentiertes Lösch- und Berechtigungskonzept.

3. Verfügbarkeit & Prüfbarkeit

Bei einer Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung müssen die Unterlagen sofort, vollständig und in maschinenlesbarer Form bereitgestellt werden können. Verzögerungen oder unvollständige Daten können als Verletzung der Mitwirkungspflicht gewertet werden.

4. Aufbewahrungsfristen automatisiert einhalten

Die Fristen reichen von 6 Monaten (abgelehnte Bewerbungen) bis 30 Jahren (z. B. bei betrieblicher Altersvorsorge). Eine professionelle Lösung sollte Fristen automatisch verwalten und Daten DSGVO-konform fristgerecht löschen.

Welche Folgen drohen bei Nichtbeachtung?

Wer die Pflicht zur digitalen Personalakte ab 2027 nicht umsetzt, riskiert nicht nur administrative Mehrarbeit, sondern handfeste finanzielle und rechtliche Konsequenzen. Die fünf wichtigsten Risiken im Überblick:

  • Bußgelder: Bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflichten nach § 28f SGB IV drohen Bußgelder bis zu 50.000 € pro Fall.
  • Beitragsnachforderungen & Säumniszuschläge: Können prüfungsrelevante Daten nicht vorgelegt werden, schätzt die DRV die Beiträge – meist zum Nachteil des Arbeitgebers. Säumniszuschläge von 1 % pro Monat kommen hinzu.
  • DSGVO-Sanktionen: Verstöße gegen den Datenschutz (z. B. unsichere Speicherung) können mit bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.
  • Steuerliche Risiken: Eine nicht GoBD-konforme Buchführung kann zur Verwerfung der Buchhaltung und zu Hinzuschätzungen durch das Finanzamt führen.
  • Persönliche Geschäftsführerhaftung: Bei groben Pflichtverletzungen kann die Geschäftsführung persönlich in Anspruch genommen werden – insbesondere bei vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB).

7-Schritte-Plan: So bereiten Sie sich bis 2027 vor

Die verbleibende Zeit ist knapp. Wer die Umstellung in geordneter Form schaffen will, sollte spätestens im 2. Quartal 2026 starten. Dieser Fahrplan hat sich in der Praxis bewährt – ein detailliertes 6-Phasen-Modell mit konkreten Zeitangaben finden Sie im Beitrag Digitale Personalakte aufbauen: Best Practice, Phasenplan & Zeitbedarf.

  1. Status quo erfassen: Welche Dokumente liegen aktuell wo, in welchem Format und in welcher Qualität vor?
  2. Lückenanalyse durchführen: Abgleich mit Pflichtkatalog, Identifikation kritischer Dokumentenarten.
  3. DMS-/HR-Software auswählen: Achten Sie auf GoBD-Testat, DSGVO-Zertifizierung und Schnittstellen zur Lohnbuchhaltung.
  4. Berechtigungs- und Löschkonzept erstellen: Wer darf was sehen, wann wird automatisch gelöscht?
  5. Altdaten digitalisieren: Scan-Projekt mit revisionssicherer Erfassung – idealerweise mit Texterkennung (OCR).
  6. Mitarbeitende & Betriebsrat einbeziehen: Mitbestimmungspflicht nach § 87 BetrVG beachten, klare Kommunikation sicherstellen.
  7. Probelauf & Audit: Vor dem 01.01.2027 internen Testlauf durchführen und ggf. durch externen Prüfer absichern lassen.

Weiterführende Artikel zur digitalen Personalakte

Fazit: Jetzt handeln, bevor 2027 zur Stolperfalle wird

Die Pflicht zur digitalen Personalakte ab 2027 ist mehr als eine technische Umstellung – sie ist ein Compliance-Thema mit erheblicher Tragweite. Wer die verbleibenden Monate strategisch nutzt, profitiert nicht nur von Rechtssicherheit, sondern auch von schlankeren Prozessen, geringerem Verwaltungsaufwand und einem deutlich besseren Mitarbeitererlebnis.

Die wichtigste Erkenntnis: Die Übergangsfrist endet am 31.12.2026 – ohne Verlängerung. Unternehmen, die jetzt nicht mit der Umsetzung beginnen, geraten Anfang 2027 unter erheblichen Druck und riskieren empfindliche Sanktionen.

So unterstützt Sie Taxmaro bei der Umstellung

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.