Aufbewahrungsfristen Personalakte: Komplett-Übersicht für Arbeitgeber 2026/2027

April 28, 2026

Welche Personalunterlagen wie lange aufbewahrt werden müssen – und wann sie zwingend zu löschen sind. Die vollständige Übersicht aller Aufbewahrungsfristen mit Rechtsgrundlagen, Löschpflichten und Sonderregelungen ab 2027.

Aufbewahrungsfristen für Personalakten gehören zu den am häufigsten falsch verstandenen Themen im HR-Alltag. Anders als oft vermutet gibt es keine einheitliche „Personalakten-Frist“ – jedes Dokument unterliegt seiner eigenen Regel, mit Fristen zwischen 6 Monaten und 30 Jahren. Wer zu kurz aufbewahrt, riskiert Bußgelder bei Betriebsprüfungen. Wer zu lange aufbewahrt, verstößt gegen die DSGVO. Diese Komplettübersicht zeigt, was wie lange aufbewahrt werden muss – mit Rechtsgrundlagen, Löschroutinen und dem 2027-Update.

Auf einen Blick: Die wichtigsten Fristen

  • 6 Monate: Bewerbungsunterlagen abgelehnter Kandidaten
  • 2 Jahre: Arbeitszeitnachweise (§ 16 ArbZG)
  • 3 Jahre nach Ende: Arbeitsverträge, allgemeine Korrespondenz
  • 6 Jahre: Lohnkonten, Gehaltsabrechnungen, sonstige Lohnunterlagen
  • 10 Jahre: Steuerunterlagen, sozialversicherungsrelevante Dokumente
  • 30 Jahre: Unterlagen zur betrieblichen Altersvorsorge
  • Pflicht ab 2027: Alle entgeltrelevanten Unterlagen ausschließlich digital

Warum es DIE Aufbewahrungsfrist nicht gibt

Eine Personalakte ist kein homogenes Dokument, sondern eine Sammlung unterschiedlichster Unterlagen mit jeweils eigener rechtlicher Grundlage. Für Lohnsteuer gilt die Abgabenordnung (AO), für Sozialversicherung das SGB IV, für arbeitsrechtliche Ansprüche das BGB, für abgelehnte Bewerbungen das AGG und die DSGVO. Daraus ergibt sich ein Flickenteppich an Fristen, der nur durch eine dokumentenbasierte Löschroutine sinnvoll zu beherrschen ist.

Das Prinzip ist klar: Es gilt die längste anwendbare Frist – aber auch nicht länger. Wer pauschal alles 30 Jahre aufbewahrt, verstößt gegen das DSGVO-Prinzip der Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit. e). Wer zu kurz aufbewahrt, kann bei einer Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung empfindliche Nachforderungen riskieren.

Komplett-Übersicht: Aufbewahrungsfristen für Personaldokumente

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Dokumentenarten mit ihren gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, Rechtsgrundlagen und dem Beginn der Frist:

DokumentFristFristbeginnRechtsgrundlage
Lohnkonto, Gehaltsabrechnungen6 JahreEnde Kalenderjahr letzte Eintragung§ 41 EStG
Lohnsteueranmeldungen10 JahreEnde Kalenderjahr Abgabe§ 147 AO
Beitragsnachweise SV10 JahreEnde Kalenderjahr§ 28f SGB IV
Sozialversicherungsmeldungen (DEÜV)10 JahreEnde Kalenderjahr§ 28f SGB IV
Arbeitsverträge3 JahreEnde des Arbeitsverhältnisses§ 195 BGB
Nachweise nach NachwG3 JahreEnde des Arbeitsverhältnisses§ 195 BGB
Arbeitszeitnachweise2 JahreEnde Aufzeichnungszeitraum§ 16 ArbZG
Reisekostenabrechnungen10 JahreEnde Kalenderjahr§ 147 AO
Bewerbungsunterlagen abgelehnt6 MonateAbsage§ 15 AGG, DSGVO
Bewerbungsunterlagen eingestellt3 Jahre nach EndeEnde des Arbeitsverhältnisses§ 195 BGB
Krankschreibungen / eAUBis FolgejahrEnde Kalenderjahr§ 109 SGB IV
Abmahnungen2-3 Jahre (Empfehlung)AusspruchBAG-Rechtsprechung
Kündigungen / Aufhebungen3 JahreEnde des Arbeitsverhältnisses§ 195 BGB
Zeugnisse3 JahreEnde des Arbeitsverhältnisses§ 195 BGB
Urlaubsansprüche & -konten3 JahreEnde Urlaubsjahr§ 195 BGB
Schwerbehindertenausweis (Kopie)Dauer BeschäftigungBeginnSGB IX
Mutterschutz-/Elternzeit10 JahreEnde Kalenderjahr§ 28f SGB IV
bAV-Unterlagen (Versorgungszusagen)30 JahreBeendigung Versorgungsanspruch§ 18a BetrAVG, § 195 BGB
Arbeitsunfälle / BG-Meldungen5 JahreUnfall§ 193 SGB VII
DSGVO-Auskunftsersuchen3 JahreErteilung AuskunftArt. 17 DSGVO

Die wichtigsten Fristen im Detail

6 Monate: Bewerbungsunterlagen abgelehnter Kandidaten

Nach § 15 AGG haben abgelehnte Bewerber zwei Monate Zeit, Diskriminierungsansprüche geltend zu machen. Für eine etwaige Klage kommen weitere drei Monate hinzu. Insgesamt ergibt sich eine Aufbewahrungsempfehlung von 4-6 Monaten. Eine längere Speicherung verlangt eine ausdrückliche Einwilligung des Bewerbers (Talent-Pool).

2 Jahre: Arbeitszeitnachweise

Mit der EuGH-Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung hat dieses Thema deutlich an Bedeutung gewonnen. § 16 Abs. 2 ArbZG verlangt eine Aufbewahrung von 2 Jahren. Bei Geringverdienern und kurzfristig Beschäftigten gelten verlängerte Pflichten nach dem MiLoG.

6 Jahre: Lohnkonten und Gehaltsabrechnungen

Klassische Lohnunterlagen unterliegen nach § 41 EStG und § 257 HGB einer Frist von 6 Jahren ab Ende des Kalenderjahrs der letzten Eintragung. Wichtig: Die ab 2027 geltende Pflicht zur ausschließlich digitalen Führung verkürzt diese Frist nicht – sie regelt nur das Format.

10 Jahre: Steuerunterlagen und SV-Belege

Für alle steuerrelevanten Unterlagen (Lohnsteueranmeldung, Reisekosten, geldwerte Vorteile) und sozialversicherungsrelevante Dokumente gilt nach § 147 AO und § 28f SGB IV eine 10-Jahres-Frist. Hinweis: Die Bundesregierung hatte eine Verkürzung auf 8 Jahre diskutiert; mit BEG IV bleibt es jedoch bei 10 Jahren für Personal- und SV-Unterlagen.

30 Jahre: Betriebliche Altersvorsorge

Versorgungszusagen, Pensionsanwartschaften und alle Unterlagen rund um die bAV unterliegen einer 30-Jahres-Frist nach § 18a BetrAVG bzw. § 195 BGB analog. Diese lange Frist resultiert aus der Möglichkeit später Rückforderungen oder Ansprüche von Hinterbliebenen.

Was ändert sich 2027? Pflichten zur digitalen Aufbewahrung

Die Aufbewahrungsfristen selbst bleiben durch das BEG IV und die Beitragsverfahrensverordnung unverändert. Was sich ändert, ist das Format: Ab dem 1. Januar 2027 müssen entgelt- und sozialversicherungsrelevante Unterlagen ausschließlich elektronisch geführt werden. Die bislang mögliche Befreiung bei der DRV endet am 31.12.2026.

Für HR bedeutet das: Eine reine „Löschroutine“ reicht nicht mehr – das System muss zusätzlich revisionssicher, GoBD-konform und DSGVO-gerecht sein. Detailliert dazu im Beitrag Digitale Personalakte ab 2027: Pflicht, Umfang & Folgen für Arbeitgeber.

Löschroutinen: Wie HR die Fristen automatisiert einhält

Manuelle Löschung von Personalakten ist fehleranfällig und in größeren Unternehmen praktisch unmöglich. Eine professionelle digitale Personalakte sollte folgende Funktionen bieten:

  • Dokumenttyp-Erkennung: Jedes hochgeladene Dokument erhält automatisch eine Klassifikation und damit verbundene Frist.
  • Stichtagslogik: Fristen starten automatisch am korrekten Datum (z. B. Ende Kalenderjahr, Ende Arbeitsverhältnis).
  • Löschvorschau: Vor automatischer Löschung erfolgt eine Prüffrist mit Benachrichtigung an HR.
  • Hold-Funktion: Bei laufenden Rechtsstreitigkeiten kann die Löschung gezielt ausgesetzt werden (Litigation Hold).
  • Löschprotokoll: Jede automatische Löschung wird revisionssicher dokumentiert – wichtiger Nachweis bei DSGVO-Prüfungen.

Sonderfälle und häufige Stolperfallen

Laufende Rechtsstreitigkeiten

Während eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens dürfen Personalakten nicht gelöscht werden – selbst wenn die Frist regulär abgelaufen wäre. Erst nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens darf die Löschung erfolgen.

Unterschiedliche Fristen am gleichen Dokument

Ein einzelnes Dokument kann mehreren Fristen unterliegen. Beispiel: Eine Lohnabrechnung enthält steuerrelevante Daten (10 Jahre AO) und arbeitsrechtliche Informationen (3 Jahre BGB). Es gilt die längste Frist.

Bewerber-Talent-Pool

Ein längerer Verbleib abgelehnter Bewerber im Talent-Pool ist nur mit ausdrücklicher, dokumentierter Einwilligung zulässig. Üblich sind 12-24 Monate. Ohne Einwilligung gilt die 6-Monats-Frist strikt.

Ehemalige Mitarbeitende: Auskunftsersuchen

Auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses können ehemalige Mitarbeitende DSGVO-Auskunftsersuchen stellen. Solange Daten noch im System sind, müssen sie auskunftsfähig sein – ein weiterer Grund für saubere Löschroutinen.

Löschkonzept: Die 5 Schritte zur Compliance

  1. Bestandsaufnahme: Welche Dokumentenarten existieren in welcher Menge?
  2. Frist je Dokumenttyp festlegen: Mit Rechtsgrundlage und Fristbeginn (Tabelle oben).
  3. Technische Umsetzung im DMS: Automatische Löschroutinen mit Litigation-Hold-Option.
  4. Verfahrensdokumentation erstellen: Für DSGVO- und Betriebsprüfung.
  5. Jährliches Audit: Prüfung ob Löschungen tatsächlich stattfinden und Fristen aktuell sind.

Weiterführende Artikel zur digitalen Personalakte

Fazit: Fristen-Management ist Compliance-Pflicht

Aufbewahrungsfristen für Personalakten sind kein Bonus-Thema, das man bei Bedarf abarbeitet – sie sind eine zentrale Compliance-Disziplin. Wer die Fristen nicht systematisch managt, riskiert sowohl Bußgelder bei Betriebsprüfungen (zu kurze Aufbewahrung) als auch DSGVO-Sanktionen (zu lange Speicherung).

Spätestens mit der ab 2027 zwingend digitalen Führung der Entgeltunterlagen wird ein automatisiertes Löschkonzept zum Standard. Wer noch mit Excel-Listen oder manuellen Löschterminen arbeitet, sollte den Wechsel auf eine professionelle Lösung jetzt planen.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.