Steuerklassen 2026: Übersicht aller 6 Klassen, Wechsel und Abzüge

May 22, 2026

Sechs Steuerklassen 2026 im Überblick: Wer gehört in I bis VI, welche Kombination passt für Ehepaare, wie funktioniert das Faktorverfahren und was bedeutet die geplante Abschaffung von III und V? Plus: Wechsel-Regeln über ELSTER und häufige Fehler.

Kurz & klar: In Deutschland gibt es 2026 weiterhin sechs Lohnsteuerklassen (§ 38b EStG). Welche Klasse gilt, hängt vom Familienstand, der Erwerbskonstellation und der Anzahl an Beschäftigungsverhältnissen ab. Die wichtigsten Steuerklassen: I für Ledige, II für Alleinerziehende, III/V oder IV/IV für Ehepaare, VI für Zweit-/Nebenjobs. Wechsel sind seit 2024 elektronisch über ELSTER möglich, einmal jährlich ohne Begründung. Geplant ist die Abschaffung des Steuerklassen-Modells III/V bis spätestens 2030 – ersetzt durch das Faktorverfahren in IV/IV. Wir geben den Überblick.

Die 6 Steuerklassen im Überblick

KlasseWer gehört dazu?Charakteristik 2026
ILedige, geschiedene, dauernd getrennt lebende, verwitwete (nach Trauerjahr)Standard für Singles, mittlerer Abzug
IIAlleinerziehende mit KindergeldanspruchWie I plus Entlastungsbetrag (4.260 €/Jahr)
IIIVerheiratet/eingetragene Lebenspartner, höher Verdienender; auch Verwitwete im Sterbejahr/FolgejahrNiedrigster Abzug – nur in Kombi mit V
IVVerheiratet/eingetragene Lebenspartner, beide annähernd gleich VerdienendeWie zwei Klasse I, faire Aufteilung
IV mit FaktorWie IV, aber mit individuellem FaktorVermeidet Nachzahlung in der Steuererklärung
VVerheiratet/eingetragene Lebenspartner, geringer Verdienender (Pendant zu III)Höchster Abzug – hat oft Nachzahlungsrisiko
VIZweit- und weitere BeschäftigungsverhältnisseKeine Freibeträge, höchster Abzug

Steuerklasse I – die Standard-Klasse

Steuerklasse I gilt für alle Beschäftigten, die nicht in eine andere Klasse fallen. Konkret: Ledige, geschiedene, dauernd getrennt lebende und verwitwete Personen (nach dem Trauerjahr in Klasse III). Bei einem Jahresbruttolohn von 36.000 € liegen die Lohnsteuer ca. bei 4.300 € plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Steuerklasse II – für Alleinerziehende

Alleinerziehende mit Anspruch auf Kindergeld und mindestens einem im Haushalt lebenden Kind erhalten Steuerklasse II. Der Vorteil: zusätzlich zum Grundfreibetrag steht der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 4.260 €/Jahr (Stand 2024/25, 2026 unverändert) plus 240 € für jedes weitere Kind. Antrag beim Finanzamt mit Nachweis der Haushaltszugehörigkeit.

Steuerklasse III – für Eheleute mit Verdienst-Differenz

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können die Kombination III/V wählen, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. In Klasse III gibt es:

  • Doppelter Grundfreibetrag (2 x 12.084 € in 2025; 2026 leicht erhöht)
  • Höchste Vorsorgepauschale
  • Geringster monatlicher Lohnsteuer-Abzug

Wichtig: Der Vorteil in III wird durch die hohe Abzugslast in V des anderen Partners (teilweise) kompensiert. Bei ähnlichem Einkommen lohnt sich III/V nicht.

Steuerklasse IV – für Eheleute mit ähnlichem Verdienst

Wenn beide Partner annähernd gleich viel verdienen, ist IV/IV die faire Wahl. Beide werden behandelt wie in Klasse I. Vorteil: Kein Nachzahlungsrisiko aus der Verdienst-Disbalance. Nachteil: Etwas höherer monatlicher Lohnsteuerabzug als bei optimaler III/V-Wahl.

Steuerklasse IV mit Faktor – das gerechtere Modell

Seit 2010 kann das Faktorverfahren nach § 39f EStG beantragt werden. Beispiel: Faktor 0,789 bedeutet, dass beide Partner nur 78,9 % der regulären Lohnsteuer abgeführt bekommen. Das spiegelt die voraussichtliche Jahressteuerlast wider und vermeidet die meisten Nachzahlungen in der Steuererklärung.

Vorteile:

  • Lohnsteuer wird gerecht aufgeteilt
  • Keine Überraschungen bei der Steuererklärung
  • Bei Trennung weniger Streit über zu viel/zu wenig gezahlte Lohnsteuer

Steuerklasse V – die Verliererklasse

Steuerklasse V ist die Kehrseite zu III. Der schlechter verdienende Ehepartner zahlt hier deutlich mehr Lohnsteuer als ein gleichgestellter Single in Klasse I. Es gibt:

  • Keinen Grundfreibetrag
  • Keinen Sonderausgabenpauschbetrag
  • Hohe Vorsorgepauschale, aber stark angepasst

In V landen oft die schlechter verdienenden Partner (statistisch überwiegend Frauen). Die Steuerklasse hat daher in den letzten Jahren viel politische Kritik geführt – daher die geplante Abschaffung.

Steuerklasse VI – für Zweit- und Nebenjobs

Wer einen zweiten oder dritten sozialversicherungspflichtigen Job hat (kein Minijob), bekommt für den Zweitjob Steuerklasse VI. Charakteristisch:

  • Keinerlei Freibeträge
  • Höchste Lohnsteuer-Sätze ab dem ersten Euro
  • Lohnsteuerklasse-Abzug oft 30–40 % vom Brutto

Tipp: Wer einen Job-Wechsel plant, sollte den Antrag auf Beendigung des Zweitjobs vor Steuerklassen-Zuteilung des neuen Hauptjobs stellen.

Steuerklassenwechsel 2026: Wann, wie, wie oft?

Seit 2020 ist der Steuerklassenwechsel für Ehepaare flexibler:

  • Beliebig oft pro Kalenderjahr bei verheirateten/eingetragenen Lebenspartnern (frei zwischen III/V, IV/IV, IV/IV-Faktor)
  • Antrag bis spätestens 30.11. des Kalenderjahres für Wirkung im selben Jahr
  • Online über ELSTER seit 2024 möglich (Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern")

Sonderfälle ermöglichen unterjährigen Wechsel:

  • Heirat, Trennung, Scheidung
  • Geburt eines Kindes
  • Arbeitslosigkeit des Partners
  • Tod eines Partners (Wechsel von I auf III im Sterbe- und Folgejahr)

Geplante Abschaffung der Steuerklassen III und V

Die Bundesregierung plant, die Steuerklassen III und V bis spätestens 2030 abzuschaffen. Ziel: Mehr Gerechtigkeit zwischen den Ehepartnern und Vermeidung des hohen Abzugs in V. Stattdessen sollen alle Verheirateten in Klasse IV mit dem Faktorverfahren landen. Der Gesetzentwurf ist seit 2024 in der politischen Diskussion – ein konkreter Inkrafttretens-Zeitpunkt steht aktuell (Mai 2026) noch nicht fest.

Folgen für die Lohnabrechnung

Die Steuerklasse hat direkten Einfluss auf den monatlichen Lohnsteuer-Abzug. Für Arbeitgeber relevant:

  • Korrekte Steuerklasse abrufen: Über das ELStAM-Verfahren (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale)
  • Bei Wechsel: Sofortige Umsetzung in der nächstmöglichen Abrechnung
  • Bei Korrektur: Rückwirkende Anpassung im laufenden Jahr möglich
  • Prüfen: Anbieter (z. B. taxmaro) holen die Steuerklasse automatisch via ELStAM – manuelle Eingabe vermeidet Fehler

Bei falscher Steuerklasse können erhebliche Nachzahlungen oder Erstattungen entstehen – siehe unser Beitrag zur falschen Steuerklasse.

Steuerklassenwahl-Strategien für Ehepaare

Welche Kombination ist die beste?

  • Verdienst-Differenz über 30 %: III/V kann monatlich entlasten, bedeutet aber meist Steuernachzahlung am Jahresende.
  • Verdienst etwa gleich (max. 10 % Differenz): IV/IV ist optimal.
  • Verdienst-Differenz 10–30 %: IV/IV mit Faktor ist der gerechte Mittelweg.
  • Lohnersatzleistung erwartet (Eltern-/Mutterschaftsgeld): Klasse III für den Beziehenden – erhöht das Netto.

Häufige Fehler bei der Steuerklassenwahl

  • III/V trotz ähnlichem Verdienst: Führt zur Steuer-Nachzahlung von oft über 2.000 €/Jahr.
  • Steuerklasse II ohne Antrag: Alleinerziehende verschenken bis zu 1.500 € Steuervorteil pro Jahr.
  • Falsche Klasse nach Hochzeit: Bis zum Wechsel automatisch in IV/IV – kann verlustreich sein bei stark unterschiedlichem Verdienst.
  • Vergessener Wechsel nach Trennung: Wer noch in III/V steht, riskiert Steuerstrafverfahren.
  • Faktor nicht beantragt: Bei mittlerer Verdienst-Differenz das beste Modell wird oft übersehen.

Fazit

Die Wahl der richtigen Steuerklasse 2026 ist eine der wirkungsvollsten Stellschrauben für das monatliche Netto und die jährliche Steuerlast. Wichtig: Klassen III und V werden voraussichtlich bis 2030 abgeschafft – wer heute III/V wählt, sollte den Wechsel zu IV mit Faktor langfristig im Auge behalten. Für Arbeitgeber gilt: ELStAM-Abruf automatisieren, Wechsel sofort umsetzen, bei Fragen Steuerberater einbinden.

Weiterführend: Falsche Steuerklasse in der Lohnabrechnung | Steuerklassenwahl bei Ehepartnern

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.