Fehler in der Lohnabrechnung gehören zu den größten Risiken in der Personalverwaltung. Besonders kritisch ist es, wenn ein Arbeitnehmer mit der falschen Steuerklasse abgerechnet wird. Das hat nicht nur Auswirkungen auf das Nettogehalt des Mitarbeiters, sondern kann auch finanzielle Haftungsfolgen für den Arbeitgeber nach sich ziehen. In diesem Artikel zeigen wir, wie es zu solchen Fehlern kommt, welche rechtlichen Regelungen greifen, wie lange Korrekturen möglich sind – und wie digitale Lohnabrechnungsprogramme dabei helfen, Risiken zu minimieren.
Die Ursachen für eine falsche Steuerklasse sind vielfältig:
Gerade bei häufig wechselnden Beschäftigungsverhältnissen, Minijobbern oder Werkstudenten kommt es in der Praxis regelmäßig zu Abweichungen.
Seit 2013 läuft die Übermittlung der Lohnsteuermerkmale ausschließlich über ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale, § 39e EStG). Arbeitgeber müssen die Daten beim Finanzamt elektronisch abrufen. Dazu zählen:
👉 Tipp: Arbeitgeber sollten nicht nur zu Beginn des Arbeitsverhältnisses, sondern auch regelmäßig im laufenden Jahr die ELStAM-Daten prüfen, um Änderungen rechtzeitig zu übernehmen. Moderne Lohnabrechnungssysteme bieten oft eine automatisierte ELStAM-Abfrage, die Fehlerquellen minimiert.
Die rechtliche Grundlage liefert § 42d EStG:
Damit ist klar: Arbeitgeber tragen in der Praxis fast immer das Risiko.
Lohnsteuer
Sozialversicherung
Verjährung
Wie lange darf der Arbeitgeber Nachforderungen vom Arbeitnehmer einbehalten?
👉 Wer die Fristen verpasst, muss mit höheren Kosten und Verwaltungsaufwand rechnen.
Digitale Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogramme unterstützen Arbeitgeber dabei, Fehler bei Steuerklassen und Abgaben zu vermeiden und Korrekturen effizient umzusetzen:
Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen sind solche Funktionen ein großer Vorteil, da sie das Risiko von Nachzahlungen und Bußgeldern erheblich reduzieren.
Eine falsche Steuerklasse kann für Arbeitgeber teuer werden. Sie müssen in der Regel für die Nachzahlung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge einstehen – und nur in engen Fristen dürfen Beträge noch beim Arbeitnehmer nachträglich einbehalten werden. Während Lohnsteuer nur im laufenden Kalenderjahr korrigierbar ist, gilt für Sozialversicherungsbeiträge eine 3-Monats-Regel für den Arbeitnehmeranteil. Wer diese Fristen verpasst, trägt die Kosten allein.
Digitale Entgeltabrechnungsprogramme helfen dabei, Fehler von vornherein zu vermeiden, Änderungen automatisch zu berücksichtigen und Korrekturen transparent und rechtskonform durchzuführen. Für Arbeitgeber sind sie damit ein entscheidender Baustein für eine sichere und effiziente Lohnbuchhaltung.