Qualifiziertes Arbeitszeugnis – Anspruch, Aufbau & Praxis 2026

May 18, 2026

Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist Pflicht bei jeder Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Aufbau, Zeugnissprache, Notensystem und Formulierungen für Leistung und Verhalten – inklusive Vorlage und häufiger Fehlerquellen für Arbeitgeber 2026.

Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist die wichtigste Personalreferenz im deutschen Arbeitsrecht. Nach § 109 GewO haben Arbeitnehmende Anspruch auf eine schriftliche Bewertung ihrer Leistung und ihres Verhaltens – in der typischen Zeugnissprache mit ihrem festen Notensystem. Dieser Glossar-Eintrag fasst alles Wichtige für Arbeitgeber zusammen.

Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers, die Art, Dauer, Leistung und Verhalten während des Arbeitsverhältnisses beurteilt. Rechtsgrundlage ist § 109 Gewerbeordnung (GewO).

Es grenzt sich vom einfachen Arbeitszeugnis ab, das nur Eckdaten und Tätigkeit ohne Bewertung enthält. In der Praxis wird in 90 Prozent der Fälle das qualifizierte Zeugnis verlangt – es ist die Grundlage für die nächste Bewerbung.

Wer hat Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Jeder Arbeitnehmende hat nach § 109 GewO Anspruch auf ein Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses – unabhängig von Dauer, Kündigungsart oder Position. Die Wahl zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis trifft die ausscheidende Person.

Zwischenzeugnis

Während des laufenden Arbeitsverhältnisses besteht ein Anspruch auf Zwischenzeugnis nur bei berechtigtem Interesse – z. B. bei Vorgesetztenwechsel, Umstrukturierung, Elternzeit oder Bewerbung. Bei Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann der Anspruch erweitert sein.

Auch Auszubildende und Werkstudierende

Für Auszubildende regelt § 16 BBiG einen eigenen Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis (qualifiziert auf Wunsch). Werkstudierende, Praktikanten und befristet Beschäftigte haben ebenfalls Anspruch nach § 109 GewO.

Aufbau und Inhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

Standardaufbau

  1. Überschrift: 'Arbeitszeugnis' oder 'Zeugnis'
  2. Einleitung: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Eintritts- und Austrittsdatum
  3. Unternehmensbeschreibung: Kurzprofil des Arbeitgebers
  4. Tätigkeitsbeschreibung: Position und Hauptaufgaben
  5. Leistungsbeurteilung: Arbeitsbereitschaft, Befähigung, Arbeitsweise, Erfolg
  6. Zusammenfassende Leistungsbeurteilung: Notenstufe
  7. Verhaltensbeurteilung: Vorgesetzte, Kolleginnen, Kunden
  8. Schlussformel: Beendigungsgrund, Dank und Zukunftswünsche
  9. Ort, Datum, Unterschrift

Das Notensystem in der Zeugnissprache

Sehr gut (1): 'stets zu unserer vollsten Zufriedenheit'
Gut (2): 'stets zu unserer vollen Zufriedenheit' oder 'zu unserer vollsten Zufriedenheit'
Befriedigend (3): 'zu unserer vollen Zufriedenheit'
Ausreichend (4): 'zu unserer Zufriedenheit'
Mangelhaft (5): 'im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit'
Ungenügend (6): 'hat sich bemüht'

Die Beweislast für eine bessere Note als 'befriedigend' liegt nach BAG-Rechtsprechung beim Arbeitnehmenden, für eine schlechtere Note beim Arbeitgeber.

Sonderfälle und Stolperfallen

Geheimcodes und unzulässige Formulierungen

Versteckte Negativaussagen sind unzulässig. Beispiele: 'Sie war sehr tutüchtig' (= geschwätzig), 'Er bemühte sich' (= ungenügend), 'mit ihren Kolleginnen war sie sehr gesellig' (= Alkoholneigung). Solche Codes sind nach § 109 Absatz 2 GewO unzulässig.

Schlussformel

Das BAG (Urteil vom 11.12.2012) hat klargestellt, dass kein zwingender Anspruch auf eine Dankes- und Bedauernsformel besteht. In der Praxis ist eine Schlussformel allerdings üblich – ihr Fehlen wirkt als negatives Signal.

Form und Material

Das Zeugnis muss auf dem üblichen Geschäftspapier mit Briefkopf erstellt werden, im Original unterschrieben sein und keine Knicke oder Flecken aufweisen. Tinte, Schriftbild und Layout dürfen keine versteckten Signale enthalten.

Zeugnisberichtigung

Ist die Person mit Inhalt oder Note nicht einverstanden, kann sie auf Berichtigung klagen. Die Verjährung beträgt regulär drei Jahre – Arbeitsverträge oder Tarifverträge können aber Ausschlussfristen vorsehen.

Qualifiziertes Arbeitszeugnis 2026: Aktuelle Werte und Änderungen

2026 gelten die etablierten Grundsätze fort. Die Tendenz im Arbeitsrecht geht weiterhin in Richtung Transparenz: Klare Formulierungen ohne Geheimcodes setzen sich durch. Digitale Zeugnisse mit qualifizierter elektronischer Signatur sind zulässig, sofern beide Seiten zustimmen. Die Vereinbarung in einer Aufhebungsvereinbarung, ein Wunschzeugnis mit Mindestnote 'gut' zu erteilen, bleibt rechtssicher – sie ist allerdings nicht zwingend an objektive Leistung gebunden.

Weiterführende Beiträge

Praxis-Tipp: Mit Taxmaro werden qualifizierte Arbeitszeugnisse aus der digitalen Personalakte heraus erstellt – mit konsistenter Notenmatrix, vorgeprüften Formulierungsbausteinen und revisionssicherer Archivierung der finalen Version.
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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.