Kurzarbeit reduziert vorübergehend die Arbeitszeit bei Arbeitsausfall. Voraussetzungen, Höhe des Kurzarbeitergelds, Anzeige bei der Agentur für Arbeit und der Ablauf – für Arbeitgeber erklärt.
Kurzantwort: Kurzarbeit bedeutet die vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit bei erheblichem Arbeitsausfall. Das von der Agentur für Arbeit gezahlte Kurzarbeitergeld gleicht einen Teil des Lohnausfalls aus – in der Regel 60 Prozent, mit Kind 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz. Kurzarbeit muss vereinbart und bei der Agentur für Arbeit angezeigt werden.
Bei Kurzarbeit wird die reguläre Arbeitszeit vorübergehend reduziert – bis hin zur „Kurzarbeit Null“, bei der gar nicht gearbeitet wird. Ziel ist es, in wirtschaftlich schwierigen Phasen Entlassungen zu vermeiden und Arbeitsplätze zu erhalten. Den Lohnausfall fängt das Kurzarbeitergeld (KUG) teilweise auf.
Das Kurzarbeitergeld beträgt grundsätzlich 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz; leben Kinder im Haushalt, sind es 67 Prozent. Berechnet wird die Differenz zwischen dem normalen Nettoentgelt und dem reduzierten Entgelt während der Kurzarbeit. Viele Arbeitgeber stocken das KUG freiwillig oder per Tarifvertrag auf.
Kurzarbeit kann nicht einseitig angeordnet werden. Sie muss auf einer rechtlichen Grundlage beruhen – etwa einer Regelung im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung (mit Zustimmung des Betriebsrats) oder einem Tarifvertrag. Ohne wirksame Grundlage ist die Einführung von Kurzarbeit unzulässig.
Der Arbeitgeber zeigt den Arbeitsausfall schriftlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit an. Nach Prüfung der Voraussetzungen rechnet er das Kurzarbeitergeld zunächst selbst ab und zahlt es mit der Entgeltabrechnung aus; anschließend wird es ihm von der Agentur für Arbeit erstattet. Die reguläre Bezugsdauer beträgt bis zu zwölf Monate und kann durch Rechtsverordnung verlängert werden.
Kurzarbeit korrekt abrechnen
Eine HR- und Lohnsoftware unterstützt bei der Erfassung reduzierter Arbeitszeiten und der KUG-Abrechnung. Geeignete Lösungen finden Sie im HR-Software-Vergleich.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
