Wie funktioniert Gleitzeit? Kernzeit, Gleitzeitspanne und Gleitzeitkonto erklärt – plus rechtlicher Rahmen, Abgrenzung zur Vertrauensarbeitszeit und die Pflicht zur Zeiterfassung.
Kurzantwort: Gleitzeit ist ein Arbeitszeitmodell, bei dem Beschäftigte Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit innerhalb eines festgelegten Rahmens selbst bestimmen. Geregelt wird sie meist über eine Betriebsvereinbarung oder den Arbeitsvertrag – die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gelten dabei unverändert.
Bei der Gleitzeit legen Mitarbeitende ihre tägliche Arbeitszeit flexibel fest, statt zu festen Zeiten zu beginnen und zu enden. Zentrale Begriffe sind dabei:
Im Zentrum der Gleitzeit steht das Gleitzeitkonto, auf dem Plus- und Minusstunden gegenüber der vertraglichen Sollarbeitszeit gesammelt werden. Über- und Unterschreitungen gleichen Mitarbeitende eigenverantwortlich aus. Üblich sind Ober- und Untergrenzen (etwa +40 / −20 Stunden) sowie Regelungen, bis wann ein Saldo abgebaut sein muss. Ob und wie Plusstunden ausgezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden, legt die Betriebsvereinbarung fest.
Einen eigenen „Gleitzeit-Paragraphen“ gibt es nicht. Das Modell wird über eine Betriebsvereinbarung (mit Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 BetrVG) oder über den Arbeitsvertrag geregelt. Dabei bleiben die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) verbindlich: maximal zehn Stunden täglich, mindestens elf Stunden Ruhezeit und die vorgeschriebenen Pausen. Auch bei Gleitzeit dürfen diese Grenzen also nicht überschritten werden.
Gleitzeit ist nicht dasselbe wie Vertrauensarbeitszeit. Bei der Gleitzeit wird die Arbeitszeit erfasst und über ein Konto gesteuert. Bei der Vertrauensarbeitszeit verzichtet der Arbeitgeber auf die Kontrolle der Lage der Arbeitszeit – entscheidend ist das Ergebnis. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht allerdings in beiden Modellen.
Gleitzeit erhöht die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, steigert die Zufriedenheit und kann ein Argument im Recruiting sein. Gleichzeitig erfordert sie klare Regeln, eine verlässliche Zeiterfassung und Abstimmung im Team, damit Erreichbarkeit und Zusammenarbeit nicht leiden. Ohne saubere Kontoführung drohen unkontrollierte Überstunden.
Seit dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 müssen Arbeitgeber die gesamte Arbeitszeit erfassen. Gerade bei Gleitzeit ist eine digitale Zeiterfassung daher praktisch unverzichtbar – sie führt das Gleitzeitkonto automatisch, dokumentiert Salden und warnt bei Verstoß gegen Höchstarbeitszeiten.
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Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
