Arbeitszeugnis-Muster mit Aufbau und Formulierungshilfen: Anspruch nach § 109 GewO, der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis und die geheime Zeugnissprache nach Notenstufen.
Kurzantwort: Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat nach § 109 GewO Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Es muss wohlwollend formuliert und gleichzeitig wahr sein. Aus diesem Spannungsfeld ist die typische „Zeugnissprache“ entstanden, in der bestimmte Formulierungen festen Notenstufen entsprechen.
Der Anspruch ergibt sich aus § 109 GewO. Unterschieden wird zwischen dem einfachen Zeugnis (Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit) und dem qualifizierten Zeugnis, das zusätzlich Leistung und Verhalten bewertet. In der Praxis wird fast immer ein qualifiziertes Zeugnis verlangt. Das Zeugnis muss auf Firmenpapier erstellt, korrekt datiert (auf den letzten Arbeitstag) und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben sein.
Ein Arbeitszeugnis steht zwischen zwei Anforderungen: Es muss wohlwollend sein und das berufliche Fortkommen fördern, zugleich aber wahr bleiben. Negative Aussagen dürfen daher nicht offen formuliert werden – stattdessen hat sich ein Code aus positiv klingenden Formulierungen mit abgestufter Bedeutung etabliert.
Die Gesamtbewertung der Leistung folgt einem festen Muster. Entscheidend sind Wörter wie „stets“, „vollsten“ und „zu unserer Zufriedenheit“:
Für das Sozialverhalten gilt analog: Die Reihenfolge der genannten Personengruppen verrät die Bewertung. Die Formulierung „gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen, Kollegen und Kunden stets vorbildlich“ steht für eine sehr gute Bewertung. Fehlt eine Gruppe – etwa die Vorgesetzten – ist das ein deutliches Warnsignal.
Ein vollständiges Zeugnis folgt dieser Struktur: 1. Überschrift („Arbeitszeugnis“ oder „Zwischenzeugnis“), 2. Einleitung mit Personalien und Beschäftigungsdauer, 3. Unternehmens- und Positionsbeschreibung, 4. Aufgabenbereiche, 5. Leistungsbeurteilung (Arbeitsbefähigung, -bereitschaft, -weise und Erfolg), 6. zusammenfassende Leistungsbewertung, 7. Sozialverhalten, 8. Schlussabsatz mit Beendigungsgrund, Dank, Bedauern und Zukunftswünschen sowie 9. Ort, Datum und Unterschrift.
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Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
