Arbeitszeugnis-Muster: Aufbau, Formulierungen & Notenstufen

June 1, 2026

Arbeitszeugnis-Muster mit Aufbau und Formulierungshilfen: Anspruch nach § 109 GewO, der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis und die geheime Zeugnissprache nach Notenstufen.

Kurzantwort: Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat nach § 109 GewO Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Es muss wohlwollend formuliert und gleichzeitig wahr sein. Aus diesem Spannungsfeld ist die typische „Zeugnissprache“ entstanden, in der bestimmte Formulierungen festen Notenstufen entsprechen.

Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

Der Anspruch ergibt sich aus § 109 GewO. Unterschieden wird zwischen dem einfachen Zeugnis (Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit) und dem qualifizierten Zeugnis, das zusätzlich Leistung und Verhalten bewertet. In der Praxis wird fast immer ein qualifiziertes Zeugnis verlangt. Das Zeugnis muss auf Firmenpapier erstellt, korrekt datiert (auf den letzten Arbeitstag) und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben sein.

Die zwei Grundprinzipien

Ein Arbeitszeugnis steht zwischen zwei Anforderungen: Es muss wohlwollend sein und das berufliche Fortkommen fördern, zugleich aber wahr bleiben. Negative Aussagen dürfen daher nicht offen formuliert werden – stattdessen hat sich ein Code aus positiv klingenden Formulierungen mit abgestufter Bedeutung etabliert.

Die Zeugnissprache nach Notenstufen

Die Gesamtbewertung der Leistung folgt einem festen Muster. Entscheidend sind Wörter wie „stets“, „vollsten“ und „zu unserer Zufriedenheit“:

  • Sehr gut (Note 1): „… stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“
  • Gut (Note 2): „… stets zu unserer vollen Zufriedenheit“
  • Befriedigend (Note 3): „… zu unserer vollen Zufriedenheit“
  • Ausreichend (Note 4): „… zu unserer Zufriedenheit“
  • Mangelhaft (Note 5): „… im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“

Für das Sozialverhalten gilt analog: Die Reihenfolge der genannten Personengruppen verrät die Bewertung. Die Formulierung „gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen, Kollegen und Kunden stets vorbildlich“ steht für eine sehr gute Bewertung. Fehlt eine Gruppe – etwa die Vorgesetzten – ist das ein deutliches Warnsignal.

Aufbau eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

Ein vollständiges Zeugnis folgt dieser Struktur: 1. Überschrift („Arbeitszeugnis“ oder „Zwischenzeugnis“), 2. Einleitung mit Personalien und Beschäftigungsdauer, 3. Unternehmens- und Positionsbeschreibung, 4. Aufgabenbereiche, 5. Leistungsbeurteilung (Arbeitsbefähigung, -bereitschaft, -weise und Erfolg), 6. zusammenfassende Leistungsbewertung, 7. Sozialverhalten, 8. Schlussabsatz mit Beendigungsgrund, Dank, Bedauern und Zukunftswünschen sowie 9. Ort, Datum und Unterschrift.

Typische Fehler und versteckte Abwertungen

  • Fehlende Dankesformel: Das Weglassen von Dank und Zukunftswünschen wirkt distanziert und gilt als Abwertung.
  • Passiv-Formulierungen: „Er bemühte sich“ oder „sie war stets bestrebt“ signalisieren, dass das Ziel nicht erreicht wurde.
  • Auffällige Betonung von Selbstverständlichem: Wird Pünktlichkeit besonders hervorgehoben, deutet das auf fehlende fachliche Stärken hin.
  • Reihenfolge im Sozialverhalten: Werden Vorgesetzte zuletzt oder gar nicht genannt, ist das negativ zu lesen.

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Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.