Steuerfrei

Überstunden steuerfrei auszahlen – geht das überhaupt?

Grundsätzlich sind Überstundenvergütungen in Deutschland steuer- und sozialversicherungspflichtig. Es gibt jedoch Ausnahmen, durch die Überstunden teilweise steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden können – insbesondere bei Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen (SFN-Zuschlägen) oder im Ehrenamt. Eine genaue Zeiterfassung und korrekte Abrechnung sind entscheidend, um diese Vorteile rechtssicher zu nutzen.