Zwei Jobs beim gleichen Arbeitgeber: Darf ich Arbeitnehmer parallel als Minijobber und Angestellten beschäftigen?

September 24, 2025

Viele Unternehmen überlegen, ob sie einen Arbeitnehmer gleichzeitig als Minijobber und als regulären Angestellten beschäftigen können – beispielsweise um unterschiedliche Tätigkeiten getrennt abzurechnen. Doch ist das rechtlich erlaubt? Welche Konsequenzen drohen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn beide Arbeitsverhältnisse parallel laufen?

Grundsatz: Zwei Verträge beim gleichen Arbeitgeber sind möglich – aber nicht als Minijob

Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich mehrere Arbeitsverhältnisse eingehen, auch mit demselben Arbeitgeber. Entscheidend ist jedoch: 👉 Die Arbeitszeiten und Verdienste werden sozialversicherungsrechtlich zusammengerechnet. Das bedeutet: Ein Arbeitnehmer kann nicht gleichzeitig als regulär Beschäftigter und zusätzlich als Minijobber beim gleichen Arbeitgeber geführt werden.

Rechtliche Grundlage

  • § 8 Abs. 2 SGB IV: Mehrere Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber werden zu einer einheitlichen Beschäftigung zusammengefasst.
  • Geringfügigkeits-Richtlinien der Minijob-Zentrale: Eine parallele Anstellung als Minijob und reguläre Beschäftigung beim selben Arbeitgeber ist ausgeschlossen.
  • § 2 Abs. 2 Nachweisgesetz (NachwG): Arbeitsbedingungen müssen klar und transparent geregelt sein.

Konsequenzen für den Arbeitgeber

  • Sozialversicherungspflicht: Die Minijob-Tätigkeit wird mit der regulären Beschäftigung zusammengerechnet. Der gesamte Verdienst ist damit sozialversicherungspflichtig.
  • Nachzahlungen: Arbeitgeber riskieren hohe Nachforderungen an Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer.
  • Bußgelder: Bei Verstößen gegen das Nachweisgesetz oder bei Scheinarbeitsverträgen drohen Bußgelder.
  • Reputationsschaden: Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung oder den Zoll können Imageschäden verursachen.

Konsequenzen für den Arbeitnehmer

  • Verlust der Minijob-Privilegien: Steuerfreiheit und Sozialabgabenfreiheit entfallen, das Einkommen wird regulär verbeitragt.
  • Steuerliche Nachteile: Gesamteinkommen kann in eine höhere Steuerprogression führen.
  • Rückforderungen: Arbeitnehmer können zu Unrecht erhaltene Sozialleistungen (z. B. Familienversicherung) verlieren.

Praxisbeispiel

Ein Mitarbeiter arbeitet in Vollzeit (40 Stunden/Woche) und soll zusätzlich 10 Stunden als Minijobber für eine andere Tätigkeit im selben Unternehmen eingesetzt werden. ➡ Ergebnis: Beide Verträge werden zusammengerechnet. Der Arbeitnehmer hat ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit 50 Stunden/Woche, der Minijob entfällt.

Was ist erlaubt?

  • Mehrere Arbeitsverträge beim gleichen Arbeitgeber sind möglich, z. B. wenn Tätigkeiten organisatorisch getrennt sind.
  • Aber: Sie werden sozialversicherungsrechtlich immer zusammengefasst.
  • Ein echter Minijob zusätzlich zur Hauptbeschäftigung ist nur bei einem anderen Arbeitgeber zulässig.

Fazit

Arbeitnehmer können beim selben Arbeitgeber nicht gleichzeitig Minijobber und regulär Angestellter sein. Beide Verträge werden zusammengerechnet und führen automatisch zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Für Arbeitgeber bedeutet das: hohe Risiken bei Sozialversicherung und Lohnsteuer. Für Arbeitnehmer: Verlust der Minijob-Vorteile. Wer Flexibilität schaffen möchte, sollte daher auf klare Verträge und transparente Abrechnung setzen – oder den Nebenjob über einen anderen Arbeitgeber ermöglichen.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.