Viele Unternehmen überlegen, ob sie einen Arbeitnehmer gleichzeitig als Minijobber und als regulären Angestellten beschäftigen können – beispielsweise um unterschiedliche Tätigkeiten getrennt abzurechnen. Doch ist das rechtlich erlaubt? Welche Konsequenzen drohen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn beide Arbeitsverhältnisse parallel laufen?
Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich mehrere Arbeitsverhältnisse eingehen, auch mit demselben Arbeitgeber. Entscheidend ist jedoch: 👉 Die Arbeitszeiten und Verdienste werden sozialversicherungsrechtlich zusammengerechnet. Das bedeutet: Ein Arbeitnehmer kann nicht gleichzeitig als regulär Beschäftigter und zusätzlich als Minijobber beim gleichen Arbeitgeber geführt werden.
Ein Mitarbeiter arbeitet in Vollzeit (40 Stunden/Woche) und soll zusätzlich 10 Stunden als Minijobber für eine andere Tätigkeit im selben Unternehmen eingesetzt werden. ➡ Ergebnis: Beide Verträge werden zusammengerechnet. Der Arbeitnehmer hat ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit 50 Stunden/Woche, der Minijob entfällt.
Arbeitnehmer können beim selben Arbeitgeber nicht gleichzeitig Minijobber und regulär Angestellter sein. Beide Verträge werden zusammengerechnet und führen automatisch zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Für Arbeitgeber bedeutet das: hohe Risiken bei Sozialversicherung und Lohnsteuer. Für Arbeitnehmer: Verlust der Minijob-Vorteile. Wer Flexibilität schaffen möchte, sollte daher auf klare Verträge und transparente Abrechnung setzen – oder den Nebenjob über einen anderen Arbeitgeber ermöglichen.