Published on:
24.9.2025

Zwei Jobs beim gleichen Arbeitgeber: Darf ich Arbeitnehmer parallel als Minijobber und Angestellten beschäftigen?

Viele Unternehmen überlegen, ob sie einen Arbeitnehmer gleichzeitig als Minijobber und als regulären Angestellten beschäftigen können – beispielsweise um unterschiedliche Tätigkeiten getrennt abzurechnen. Doch ist das rechtlich erlaubt? Welche Konsequenzen drohen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn beide Arbeitsverhältnisse parallel laufen?

Grundsatz: Zwei Verträge beim gleichen Arbeitgeber sind möglich – aber nicht als Minijob

Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich mehrere Arbeitsverhältnisse eingehen, auch mit demselben Arbeitgeber. Entscheidend ist jedoch: 👉 Die Arbeitszeiten und Verdienste werden sozialversicherungsrechtlich zusammengerechnet. Das bedeutet: Ein Arbeitnehmer kann nicht gleichzeitig als regulär Beschäftigter und zusätzlich als Minijobber beim gleichen Arbeitgeber geführt werden.

Rechtliche Grundlage

Konsequenzen für den Arbeitgeber

Konsequenzen für den Arbeitnehmer

Praxisbeispiel

Ein Mitarbeiter arbeitet in Vollzeit (40 Stunden/Woche) und soll zusätzlich 10 Stunden als Minijobber für eine andere Tätigkeit im selben Unternehmen eingesetzt werden. ➡ Ergebnis: Beide Verträge werden zusammengerechnet. Der Arbeitnehmer hat ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit 50 Stunden/Woche, der Minijob entfällt.

Was ist erlaubt?

Fazit

Arbeitnehmer können beim selben Arbeitgeber nicht gleichzeitig Minijobber und regulär Angestellter sein. Beide Verträge werden zusammengerechnet und führen automatisch zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Für Arbeitgeber bedeutet das: hohe Risiken bei Sozialversicherung und Lohnsteuer. Für Arbeitnehmer: Verlust der Minijob-Vorteile. Wer Flexibilität schaffen möchte, sollte daher auf klare Verträge und transparente Abrechnung setzen – oder den Nebenjob über einen anderen Arbeitgeber ermöglichen.

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