Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für viele Eltern eine zentrale Herausforderung. Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter dabei unterstützen, indem sie einen Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten zahlen. Doch welche Möglichkeiten gibt es, wie wirkt sich der Zuschuss steuerlich und sozialversicherungsrechtlich aus und was können Eltern tun, wenn der Arbeitgeber keinen Zuschuss zahlt?
Ein Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung ist eine freiwillige Leistung, mit der Unternehmen ihre Mitarbeiter finanziell entlasten können. Er kann für die Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern gezahlt werden, z. B. für:
Wichtig: Der Zuschuss darf nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und nicht durch eine Gehaltsumwandlung ersetzt werden.
Ein Zuschuss zur Kinderbetreuung ist für Arbeitgeber freiwillig. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, diese Kosten zu übernehmen. Viele Unternehmen nutzen den Zuschuss jedoch als Instrument der Mitarbeiterbindung und Familienfreundlichkeit.
Zuschüsse des Arbeitgebers zu Kinderbetreuungskosten sind für Arbeitnehmer besonders attraktiv:
Trägt der Arbeitnehmer die Kosten selbst, können diese in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden:
Ein Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten ist ein steuerfreier Vorteil für Arbeitnehmer und ein wirksames Instrument für Arbeitgeber, um Mitarbeiter zu unterstützen und die eigene Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern. Zahlt der Arbeitgeber nichts, können Eltern ihre Kinderbetreuungskosten zumindest in der Steuererklärung geltend machen. Mit einer digitalen Lösung wie Taxmaro lassen sich Arbeitgeberzuschüsse und steuerliche Vorteile rechtssicher in der Lohnabrechnung umsetzen.