Zeitkonto verständlich erklärt: Modelle wie Gleitzeit-, Ampel-, Jahresarbeits- und Lebensarbeitszeitkonto, rechtliche Grundlagen nach ArbZG und SGB IV sowie Praxistipps für Arbeitgeber 2026.
Das Zeitkonto erfasst die Arbeitszeit, Überstunden und Minusstunden eines Mitarbeitenden systematisch und ist Grundlage für flexible Arbeitszeitmodelle. Seit dem BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung ist es für Arbeitgeber praktisch unverzichtbar. Dieser Glossar-Eintrag fasst alles Wichtige für Arbeitgeber zusammen.
Ein Zeitkonto ist ein Erfassungsinstrument der Arbeitszeit, das Plusstunden, Minusstunden und Überstunden dokumentiert. Es funktioniert wie ein Bankkonto: Geleistete Arbeitszeit wird gutgeschrieben, ausgeglichene Zeit (durch Freizeit oder Vergütung) abgebucht. Rechtsgrundlage ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG § 16), ergänzt durch tarifvertragliche und betriebliche Regelungen.
Mit dem BAG-Urteil vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) wurde die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für alle Arbeitgeber konkretisiert. Zeitkonten sind die technisch saubere Umsetzung dieser Pflicht.
Für flexible Arbeitszeit innerhalb einer Woche oder eines Monats. Mitarbeitende können Beginn und Ende selbst bestimmen, müssen aber eine Kernzeit einhalten.
Mit Schwellenwerten (grün, gelb, rot) signalisiert das Ampelkonto, wenn Plus- oder Minusstunden kritisch werden. Es ist beliebt in Branchen mit schwankender Auslastung.
Plus- und Minusstunden gleichen sich über das Jahr aus. Ideal für saisonale Schwankungen.
Langfristige Ansparung von Arbeitszeit für Sabbatical, Pflegezeit oder früheren Renteneintritt. Rechtlich abgesichert nach § 7b SGB IV (Insolvenzschutz Pflicht).
Vier Schritte zur Einführung:
Beispielrechnung Gleitzeit: Sollarbeitszeit 40 Stunden pro Woche, in Woche 1 wurden 45 Stunden gearbeitet, in Woche 2 nur 35 Stunden. Saldo: 0 Stunden, Konto ausgeglichen.
Verfall ist nur zulässig, wenn vertraglich oder tariflich geregelt und der Arbeitgeber dem Mitarbeitenden tatsächlich die Möglichkeit zum Ausgleich gegeben hat (BAG 2019).
Lebensarbeitszeitkonten mit Guthaben über dem Sozialversicherungsfreibetrag müssen gegen Insolvenz gesichert sein (§ 7e SGB IV).
Wenn der Arbeitgeber Arbeit nicht zur Verfügung stellt, dürfen keine Minusstunden gebucht werden – Annahmeverzug nach § 615 BGB.
Gesetzliche Pausen zählen nicht als Arbeitszeit und werden im Zeitkonto nicht erfasst.
Das geplante Arbeitszeitgesetz-Update (Stand Frühjahr 2026) sieht eine konkrete Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung vor. Papier-Stundenzettel werden für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitenden voraussichtlich unzulässig. Lebensarbeitszeitkonten gewinnen wegen demografischer Entwicklung an Bedeutung: 27 Prozent der DAX-Unternehmen bieten sie laut Hans-Böckler-Stiftung (2025) an.
Mit Taxmaro führen Sie Zeitkonten automatisiert: Plusstunden, Minusstunden, Genehmigungen und Auswertungen – alles in einem System.
