Workation im Ausland – Das sollten deutsche Arbeitnehmer:innen wissen

Arbeiten, wo andere Urlaub machen – für viele klingt das nach einem Traum. Mit der zunehmenden Flexibilität von Remote Work wird die sogenannte Workation für deutsche Arbeitnehmer:innen immer beliebter: ein zeitlich befristeter Arbeitsaufenthalt im Ausland, bei dem Beruf und Freizeit miteinander kombiniert werden. Doch so unkompliziert, wie es klingt, ist es rechtlich oft nicht. Steuerliche Vorgaben, Sozialversicherungspflichten und länderspezifische Regelungen können schnell zur Stolperfalle werden – auch für Arbeitgeber, die die Lohnabrechnung korrekt gestalten müssen. Dieser Artikel gibt einen Überblick, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen für deutsche Arbeitnehmer:innen gelten, wie sich diese je nach Land unterscheiden, was in der Lohnabrechnung zu beachten ist und wo man verlässliche Informationen findet.

1. Was gilt rechtlich für Arbeitnehmer:innen aus Deutschland bei Workation im Ausland?

Steuerrecht

Sozialversicherung

Arbeits- und Aufenthaltsrecht

2. Unterscheidet sich das je nach Land?

Ja, je nach Zielland bestehen unterschiedliche Anforderungen:

3. Was ist bei der Lohnabrechnung wichtig?

Steuer und Gehaltsaufteilung

Sozialversicherung

Arbeits- und Meldepflichten

4. Wie informiert man sich am besten über individuelle Regelungen?

Fazit & Taxmaro-Praktiktipps

  1. Planung & Dauer beachten: Kurzfristige Workations (unter 183 Tagen) bleiben meist steuer- und sozialversicherungsrechtlich unproblematisch.
  1. Zielland differenzieren: Jede Destination bringt eigene Regeln mit – besonders bei Steuer- und Sozialversicherungspflichten.
  1. Vertragsgestaltung: Pflichtlektüre: Zusatzvereinbarungen, A1-Bescheinigung, klare Regelungen zu Zeit, Rechtswahl, Versicherung, Rückkehr.
  1. Experten einbinden: Steuerberater, Kassen, Arbeitsrechtler – diese vermeiden böse Überraschungen.
  1. Transparenz bewahren: Dokumentation aller Aufenthalte, Verpflichtungen & Abrechnungen – speziell bei Grenzregelungen.

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