Wiedereingliederung 2025: Ablauf, Voraussetzungen und Auswirkungen auf die Lohnabrechnung

October 7, 2025

Nach längerer Krankheit ist der direkte Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag oft eine große Herausforderung. Genau hier setzt die Wiedereingliederung nach dem „Hamburger Modell“ an: Mit einem klaren Stufenplan, reduzierter Arbeitszeit und enger Abstimmung zwischen Arzt, Krankenkasse, Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelingt die Rückkehr Schritt für Schritt. In diesem Beitrag erfährst du, wie die Wiedereingliederung funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und welche Auswirkungen sie auf Lohn und Abrechnung hat.

Was ist eine Wiedereingliederung?

Die Wiedereingliederung – auch „Hamburger Modell“ genannt – ist ein Verfahren, das Arbeitnehmern nach längerer Krankheit den schrittweisen Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag ermöglicht. Sie kombiniert ärztliche Betreuung, reduzierte Arbeitszeiten und eine abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Krankenkasse.

Wer kann eine Wiedereingliederung beantragen?

Eine Wiedereingliederung kann von verschiedenen Seiten angestoßen werden:

  • Arbeitnehmer und behandelnder Arzt, wenn eine langsame Rückkehr sinnvoll erscheint.
  • Krankenkasse oder Rentenversicherung, wenn eine längere Arbeitsunfähigkeit besteht.
  • Arbeitgeber, im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).

Voraussetzungen für eine Wiedereingliederung

Damit eine Wiedereingliederung stattfinden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Nachweislich längere Arbeitsunfähigkeit.
  • Ärztliche Einschätzung, dass eine schrittweise Belastungssteigerung sinnvoll ist.
  • Vorliegen eines Wiedereingliederungsplans mit Dauer, Tätigkeiten und Stundenumfang.
  • Zustimmung von Arbeitgeber und Krankenkasse bzw. Rentenversicherung.

Auswirkungen auf Lohn und Lohnabrechnung

Während der Wiedereingliederung gilt der Arbeitnehmer weiterhin als arbeitsunfähig. Das hat folgende Konsequenzen:

  • Kein reguläres Gehalt durch den Arbeitgeber.
  • Stattdessen: Krankengeld (über die Krankenkasse) oder Übergangsgeld (über die Rentenversicherung).
  • Lohnabrechnung: Der Arbeitgeber weist die Zeit als Wiedereingliederung bzw. arbeitsunfähig mit Krankengeldbezug aus.
  • Sozialversicherung: Beiträge laufen über die Krankenkasse bzw. den Träger, nicht über das reguläre Gehalt.

Erhält der Arbeitgeber Zuschüsse?

Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber während der Wiedereingliederung keine Lohnkosten, da Arbeitnehmer Krankengeld oder Übergangsgeld beziehen. Damit ist die finanzielle Belastung gering.

Allerdings gibt es Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten:

  • Krankenkassen übernehmen die Kosten des Krankengelds, sodass der Arbeitgeber kein Gehalt zahlen muss.
  • Rentenversicherung trägt das Übergangsgeld, wenn die Wiedereingliederung nach einer Reha erfolgt.
  • In Einzelfällen können Arbeitgeber über das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) zusätzliche Fördermittel oder Beratung erhalten – z. B. durch die Integrationsämter oder Reha-Träger (etwa für technische Hilfsmittel oder Anpassungen am Arbeitsplatz).

Direkte Zuschüsse für den Arbeitgeber sind zwar selten, aber die Entlastung durch die Übernahme der Lohnkosten und mögliche Förderprogramme stellen einen klaren Vorteil dar.

Dauer der Wiedereingliederung

  • Meist zwischen 6 Wochen und 6 Monaten.
  • Verlängerungen sind möglich, wenn medizinisch notwendig.
  • Die Arbeitszeit wird in einem Stufenplan sukzessive erhöht, bis der Arbeitnehmer wieder voll belastbar ist.

Was passiert nach der Wiedereingliederung?

Nach Abschluss gibt es zwei Szenarien:

  1. Erfolgreich: Der Arbeitnehmer gilt wieder als arbeitsfähig und erhält regulär sein Gehalt.
  1. Nicht erfolgreich: Die Wiedereingliederung wird abgebrochen, der Arbeitnehmer bleibt arbeitsunfähig und erhält weiterhin Krankengeld oder Übergangsgeld.

Fazit

Die Wiedereingliederung ist ein wirkungsvolles Instrument, um nach längerer Krankheit den Weg zurück in den Job zu erleichtern. Arbeitgeber zahlen während dieser Phase in der Regel kein Gehalt, da Krankenkassen oder Rentenversicherung die finanzielle Absicherung übernehmen. Dadurch entsteht eine indirekte Entlastung. In bestimmten Fällen können zudem Fördermittel für Anpassungen im Betrieb genutzt werden. Arbeitgeber profitieren von einer strukturierten Rückkehr und langfristig gesünderen Mitarbeitern, während Arbeitnehmer Schritt für Schritt wieder belastbar werden.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.