Wiedereingliederung 2026: Hamburger Modell, Ablauf, Lohnabrechnung und Förderung

May 22, 2026

Wiedereingliederung 2026 nach dem Hamburger Modell: stufenweise Rückkehr nach längerer Krankheit. Rechtsgrundlagen § 74 SGB V und § 28 SGB IX. Krankengeld/Übergangsgeld statt Gehalt, BEM-Pflicht ab 6 Wochen Krankheit. Stufenplan, Lohnabrechnung, Förderwege und häufige Fehler erklärt.

Kurz & klar: Die Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell ermöglicht 2026 Arbeitnehmern nach längerer Krankheit den schrittweisen Rückweg in den Job – mit reduzierter Arbeitszeit, ärztlicher Begleitung und enger Abstimmung zwischen Arzt, Krankenkasse, Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Rechtsgrundlage: § 74 SGB V (Stufenweise Wiedereingliederung) und § 28 SGB IX (bei Reha). Wichtig: Während der Wiedereingliederung gilt der Arbeitnehmer weiterhin als arbeitsunfähig – es gibt kein reguläres Gehalt, sondern Krankengeld der Krankenkasse oder Übergangsgeld der Rentenversicherung. Wir zeigen Ablauf, Voraussetzungen, Lohnabrechnung und häufige Fehler 2026.

Was ist die Wiedereingliederung (Hamburger Modell)?

Die stufenweise Wiedereingliederung ist ein Verfahren, mit dem Mitarbeitende nach längerer Arbeitsunfähigkeit (typisch mehr als 6 Wochen) schrittweise an ihre normale Arbeitsleistung zurückkehren. Der Name „Hamburger Modell" stammt aus den 1970er Jahren – das Verfahren wurde dort erstmals systematisch erprobt.

Charakteristisch sind:

  • Stufenweise Erhöhung der Arbeitszeit über 6 Wochen bis 6 Monate
  • Ärztliche Begleitung mit individuellem Wiedereingliederungsplan
  • Volle Lohnersatzleistung durch Krankenkasse oder Rentenversicherung
  • Freiwillige Teilnahme aus Sicht des Arbeitnehmers

Rechtsgrundlagen

  • § 74 SGB V: Stufenweise Wiedereingliederung bei Krankheit
  • § 28 SGB IX: Stufenweise Wiedereingliederung nach Rehabilitation
  • § 167 Abs. 2 SGB IX: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) als verpflichtendes Präventionsverfahren

Wer kann die Wiedereingliederung anstoffen?

  • Arbeitnehmer und behandelnder Arzt: Wenn schrittweise Rückkehr medizinisch sinnvoll ist
  • Krankenkasse oder Rentenversicherung: Bei längerer Arbeitsunfähigkeit oder nach Reha
  • Arbeitgeber: Im Rahmen des BEM nach § 167 Abs. 2 SGB IX (Pflicht bei mehr als 6 Wochen Krankheit/Jahr)

Voraussetzungen für eine Wiedereingliederung 2026

  • Nachweislich längere Arbeitsunfähigkeit
  • Ärztliche Einschaetzung zur sinnvollen schrittweisen Belastungssteigerung
  • Konkreter Wiedereingliederungsplan mit Dauer, Tätigkeiten und Stundenumfang
  • Zustimmung von Arbeitgeber und Krankenkasse bzw. Rentenversicherung
  • Geeigneter Arbeitsplatz mit anpassbaren Aufgaben

Ohne diese vier Bausteine kann das Verfahren nicht starten.

Der Wiedereingliederungsplan: Stufenmodell 2026

Ein typischer Stufenplan für eine Vollzeit-Stelle (40 Stunden):

PhaseStunden/TagStunden/WocheDauer (typisch)
1. Einstieg2–3 h10–15 h2 Wochen
2. Steigerung4–5 h20–25 h2 Wochen
3. Anpassung6 h30 h2 Wochen
4. Vollbelastung8 h40 hEnde des Verfahrens

Dauer insgesamt: meist 6 Wochen bis 6 Monate. Verlängerung medizinisch möglich.

Lohnabrechnung während der Wiedereingliederung

Der wichtigste Punkt: Während der Wiedereingliederung gilt der Arbeitnehmer weiterhin als arbeitsunfähig. Konsequenzen:

Kein reguläres Gehalt durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber zahlt grundsätzlich keinen Lohn. In der Lohnabrechnung wird die Zeit als Wiedereingliederung bzw. arbeitsunfähig mit Krankengeldbezug ausgewiesen.

Krankengeld oder Übergangsgeld

  • Krankengeld (Krankenkasse): 70 % des Bruttoeinkommens, max. 90 % des Nettos. Bei Wiedereingliederung nach Krankheit.
  • Übergangsgeld (Rentenversicherung): 75 % des letzten Nettos (mit Kind), 68 % (ohne Kind). Bei Wiedereingliederung nach Reha.

Sozialversicherung

Beiträge laufen über die Krankenkasse bzw. den Reha-Träger – nicht über das reguläre Gehalt. Der Arbeitnehmer bleibt voll sozialversichert.

Sonderfall: Tarifvertragliche Aufstockungsleistung

Manche Tarifverträge sehen einen AG-Zuschuss während der Wiedereingliederung vor, der die Lücke zwischen Krankengeld und Nettoeinkommen verkleinert. Prüfen: ist der Tarifvertrag anwendbar?

Hat der Arbeitgeber Pflichten oder Ansprüche?

Pflichten

  • Zustimmung zum Wiedereingliederungsplan
  • Anpassung der Arbeitsbedingungen (reduzierte Aufgaben, kein zusätzliches Pensum)
  • Wahrung der Fürsorgepflicht (§ 618 BGB)
  • Bei Verweigerung ohne triftigen Grund: möglicher Verstoss gegen das BEM

Ansprüche / Vorteile

  • Keine Lohnkosten: Krankenkasse oder Rentenversicherung tragen das Krankengeld/Übergangsgeld
  • Förderung über das Integrationsamt: Bei Schwerbehinderung ggf. Anpassung der Arbeitsmittel
  • Reha-Träger: Beratung und ggf. technische Hilfsmittel
  • Strukturierte Rückkehr: Senkt das Risiko eines erneuten Ausfalls

Was passiert nach der Wiedereingliederung?

Drei Szenarien:

1. Erfolgreich abgeschlossen

Der Arbeitnehmer gilt als arbeitsfähig und kehrt zur vollen Arbeitsleistung zurück. Ab diesem Tag reguläres Gehalt.

2. Verlangsamt oder verlängert

Wenn die Stufen langsamer durchlaufen werden müssen, kann der Plan verlängert werden. Krankengeld/Übergangsgeld läuft weiter (Krankengeld max. 78 Wochen pro 3-Jahres-Zeitraum für dieselbe Krankheit).

3. Abgebrochen

Bei Verschlechterung: Wiedereingliederung wird beendet, Arbeitnehmer bleibt arbeitsunfähig. Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Überlegungen zu Berufsunfähigkeitsrente oder krankheitsbedingter Kündigung (mit erschwerten Voraussetzungen, BEM-Pflicht).

Verbindung zum BEM (§ 167 Abs. 2 SGB IX)

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist die vorgelagerte Pflicht des Arbeitgebers, wenn ein Mitarbeiter innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen krank war (durchgehend oder zusammengezählt). Die Wiedereingliederung ist ein mögliches Ergebnis des BEM.

  • BEM-Angebot ist Pflicht des AG – Teilnahme freiwillig für AN
  • Wer das BEM ignoriert, riskiert bei späterer krankheitsbedingter Kündigung Unwirksamkeit (BAG-Rechtsprechung)
  • BEM-Gespräch sollte zeitnah nach 6 Wochen Krankheit angeboten werden

Mehr Details: Personalgespräch 2026 | Krankmeldung 2026.

Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber 2026

  • Krankenkasse: Übernimmt 100 % des Krankengelds – keine Lohnkosten für AG
  • Rentenversicherung: Trägt das Übergangsgeld bei Reha-Wiedereingliederung
  • Integrationsamt (bei Schwerbehinderung): Fördert technische Hilfsmittel, Anpassung der Arbeitsmittel
  • EAA (Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber): Beratung zu Reha-Themen
  • Präventionsprogramme der Krankenkassen: Rückenstark, Achtsamkeitsprogramme

Direkte Zuschüsse für den Arbeitgeber sind selten, aber die Entlastung durch Übernahme der Lohnkosten und Förderprogramme stellt einen klaren Vorteil dar.

Häufige Fehler bei der Wiedereingliederung

  • BEM-Pflicht ignoriert: Nach 6 Wochen Krankheit muss BEM angeboten werden
  • Plan nicht eingehalten: Vollzeit-Aufgaben in der Einstiegsphase verlangt
  • Schriftliche Vereinbarung fehlt: Im Streitfall keine Klarheit über Zustimmung
  • Tarifliche Aufstockung vergessen: Arbeitnehmer hat ggf. zusätzlichen Anspruch
  • Falsche Lohnabrechnung: Weiter reguläres Gehalt gezahlt statt Krankengeld-Bezug
  • Datenschutz verletzt: Krankheitsinformationen ohne Einverständnis weitergegeben

Fazit

Die Wiedereingliederung 2026 nach dem Hamburger Modell ist ein bewährtes Instrument für die schrittweise Rückkehr nach längerer Krankheit. Arbeitgeber profitieren von der Lohnkosten-Übernahme durch Krankenkasse/Rentenversicherung und einer strukturierten Rückkehr, die das Risiko erneuter Ausfälle deutlich senkt. Pflicht ist die Mitwirkung am Wiedereingliederungsplan und die Achtung der Fürsorgepflicht. Aus Lohnabrechnungs-Sicht: weiter als arbeitsunfähig führen, Krankengeld/Übergangsgeld separat ausweisen, ggf. tarifliche Aufstockung beachten.

Weiterführend: Krankmeldung 2026 | Personalgespräch 2026 | Burnout: Risikogruppen & Lohnabrechnung

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.