Wie verändert KI Lohnabrechnung und HR-Verwaltung? Chancen, Produktivität und rechtliche Aspekte

September 9, 2025

Künstliche Intelligenz (KI) revolutioniert die Arbeitswelt – auch in der Lohnabrechnung und HR-Verwaltung. Arbeitgeber können mit intelligenten Tools Prozesse automatisieren, Fehler reduzieren und mehr Zeit für strategische Aufgaben gewinnen. Gleichzeitig stellen sich Fragen rund um Datenschutz, Mitarbeiterrechte und den verantwortungsvollen Einsatz dieser Technologien.

Wie KI die Lohnabrechnung verändert

Die Lohnabrechnung ist komplex: Steuerklassen, Sozialversicherungsbeiträge und Sonderfälle wie Minijobs oder Elternzeit müssen berücksichtigt werden. KI kann hier unterstützen, indem sie:

  • Fehler automatisch erkennt und Abweichungen im Abrechnungslauf meldet.
  • Regeländerungen in Steuer- und Sozialrecht laufend berücksichtigt.
  • Standardprozesse automatisiert, z. B. die Erfassung von Arbeitszeiten, Überstunden oder Zuschlägen.
  • Reports generiert, die Arbeitgebern helfen, Personal- und Gehaltskosten im Blick zu behalten.

KI in der HR-Verwaltung: Effizienz steigern

Auch in der Personalverwaltung entfaltet KI großes Potenzial:

  • Recruiting: KI-gestützte Systeme filtern Bewerbungen vor und schlagen passende Kandidaten vor.
  • Onboarding: Digitale Assistenten erleichtern neuen Mitarbeitern den Einstieg.
  • Abwesenheitsmanagement: Automatisierte Workflows vereinfachen Urlaubsanträge und Krankmeldungen.
  • Strategische Planung: KI-gestützte Analysen helfen bei Personalbedarfsprognosen und Kostenplanung.

Das Ergebnis: Mehr Produktivität, weniger Verwaltungsaufwand und ein effizienterer Ressourceneinsatz.

Datenschutz & Mitarbeiterrechte: Das müssen Arbeitgeber beachten

Der Einsatz von KI bringt neben Chancen auch Verantwortung mit sich. Arbeitgeber sollten auf folgende Punkte achten:

  1. Datenschutz (DSGVO): Mitarbeiterdaten sind besonders sensibel. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass KI-Systeme DSGVO-konform arbeiten und Daten nur im europäischen Rechtsraum verarbeitet werden.
  1. Transparenz: Mitarbeiter sollten wissen, wenn ihre Daten durch KI verarbeitet oder Entscheidungen automatisiert getroffen werden.
  1. Mitbestimmung: Betriebsräte sind einzubeziehen, wenn KI-Systeme die Arbeit oder Überwachung beeinflussen.
  1. Fairness: KI darf keine Diskriminierungen bei Gehaltsabrechnungen oder Bewerberauswahl erzeugen.

Konkrete Maßnahmen für Arbeitgeber zur Einhaltung des Datenschutzes

Damit der Einsatz von KI in der Lohnabrechnung und HR-Verwaltung rechtssicher bleibt, sollten Arbeitgeber diese Maßnahmen ergreifen:

  • Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) abschließen: Mit allen KI- und Softwareanbietern muss ein AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO bestehen.
  • Datenminimierung umsetzen: Nur die Daten verarbeiten, die für den Zweck unbedingt erforderlich sind.
  • Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs) prüfen: Verschlüsselung, Zugriffskontrollen und Protokollierungen sicherstellen.
  • Datenverarbeitung dokumentieren: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen und regelmäßig aktualisieren.
  • Regelmäßige Datenschutz-Audits: Prozesse und KI-Systeme auf DSGVO-Konformität überprüfen lassen.
  • Mitarbeiter informieren: Transparente Kommunikation über den Einsatz von KI und deren Zweck.
  • Schulungen durchführen: HR-Teams und Führungskräfte im Umgang mit KI und Datenschutz sensibilisieren.
  • Datenlöschkonzepte einführen: Klare Regeln, wann und wie Daten gelöscht oder anonymisiert werden.

Was in Arbeitsverträgen und Datenschutzvereinbarungen stehen sollte

Wenn Arbeitgeber KI-Systeme einsetzen, sollten bestimmte Punkte auch vertraglich geregelt werden:

Arbeitsverträge

  • Hinweis auf digitale Verarbeitung: Klarstellen, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Lohnabrechnung und HR-Verwaltung auch durch automatisierte Systeme verarbeitet werden können.
  • Transparenzklauseln: Mitarbeiter darüber informieren, welche Systeme im Einsatz sind und welche Daten verarbeitet werden.
  • Schutz vor Überwachung: Deutlich machen, dass KI-Systeme nicht zur permanenten Leistungs- oder Verhaltenskontrolle genutzt werden.

Datenschutzvereinbarungen / Betriebsvereinbarungen

  • Zweckbindung: Festlegen, wofür die Daten verwendet werden dürfen (z. B. nur für Abrechnung, nicht für Leistungsbewertung).
  • Rechte der Mitarbeiter: Information über Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschrechte nach DSGVO.
  • Datenweitergabe: Regeln, ob und wie Daten an Dritte (z. B. externe Payroll-Dienstleister) übermittelt werden dürfen.
  • Kontrollrechte: Betriebsräten oder Datenschutzbeauftragten Kontrollrechte einräumen.
  • Transparenzpflichten: Verfahren zur Information der Mitarbeiter bei Änderungen am KI-Einsatz festlegen.

Fazit: KI als Chance für moderne Arbeitgeber

KI verändert die Lohnabrechnung und HR-Verwaltung grundlegend. Wer als Arbeitgeber rechtliche Vorgaben beachtet, Datenschutzmaßnahmen konsequent umsetzt und Arbeits- sowie Datenschutzvereinbarungen entsprechend gestaltet, profitiert von höherer Produktivität, weniger Fehlern und besseren Entscheidungsgrundlagen. Gleichzeitig gewinnen Unternehmen das Vertrauen ihrer Mitarbeiter, wenn sie transparent und verantwortungsvoll mit sensiblen Daten umgehen.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.