Werkstudent Grenzen 2025: Arbeitszeit, Verdienst & Pflichten für Arbeitgeber

September 26, 2025

Immer mehr Studierende arbeiten neben dem Studium als Werkstudent:in. Für Arbeitgeber ist das eine attraktive Möglichkeit, qualifizierte Nachwuchskräfte flexibel einzubinden. Allerdings gelten für Werkstudenten klare Grenzen bei Arbeitszeit und Verdienst. Wer diese Regeln kennt, vermeidet Nachzahlungen und rechtliche Probleme in der Lohnabrechnung.

Wie viele Stunden darf ein Werkstudent arbeiten?

Die wichtigste Regel ist die 20-Stunden-Grenze. Während der Vorlesungszeit dürfen Werkstudent:innen höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Studium im Vordergrund bleibt.

  • Ausnahme: In den Semesterferien dürfen Werkstudent:innen auch Vollzeit arbeiten.
  • Weitere Ausnahme: Arbeiten in den Abend- oder Nachtstunden sowie am Wochenende können in bestimmten Fällen nicht auf die 20-Stunden-Grenze angerechnet werden.

Wie viel darf ein Werkstudent verdienen?

Beim Verdienst gibt es grundsätzlich keine direkte gesetzliche Obergrenze. Allerdings wirken sich Einkommen und Arbeitszeit auf die Sozialversicherung aus:

  • Werkstudentenprivileg: Bis zu 20 Wochenstunden zahlen Studierende keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
  • Verdiensthöhe: Es gilt der gesetzliche Mindestlohn 2025 (12,41 € pro Stunde).
  • Steuern: Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags (2025: 11.784 € jährlich) ist steuerpflichtig.

Was passiert, wenn die Grenzen überschritten werden?

Wird die 20-Stunden-Grenze dauerhaft überschritten, entfällt das Werkstudentenprivileg. Der oder die Studierende wird dann voll sozialversicherungspflichtig – wie ein regulärer Arbeitnehmer. Das bedeutet:

  • Arbeitgeber müssen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nachzahlen.
  • Auch für die Vergangenheit können Nachforderungen von Sozialversicherungsträgern entstehen.
  • Der Studierendenstatus für die Beschäftigung geht verloren.

Was muss dokumentiert werden?

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeiten und Beschäftigungszeiten von Werkstudent:innen genau zu dokumentieren. Dazu gehören:

  • Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses
  • Anzahl der Wochenstunden
  • Nachweise über den Studierendenstatus (Immatrikulationsbescheinigung)
  • Regelungen zu Ausnahmen (z. B. Ferienbeschäftigung)

Diese Dokumentation ist wichtig, falls es zu einer Prüfung durch die Sozialversicherungsträger kommt.

Was muss ich als Arbeitgeber beachten?

Damit die Anstellung von Werkstudent:innen rechtssicher bleibt, sollten Arbeitgeber:

  • die 20-Stunden-Grenze laufend überwachen
  • Immatrikulationsbescheinigungen regelmäßig einfordern
  • in der Lohnabrechnung klar zwischen Werkstudentenstatus und anderen Beschäftigungsarten unterscheiden
  • bei längerer Überschreitung prüfen, ob eine sozialversicherungspflichtige Anstellung notwendig wird

Mit einem HR- und Payroll-Tool wie Taxmaro lassen sich diese Vorgaben automatisiert abbilden. Arbeitgeber behalten den Überblick über Arbeitszeiten, Verdienstgrenzen und Sozialversicherungsstatus – rechtssicher und effizient.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.