Immer mehr Studierende arbeiten neben dem Studium als Werkstudent:in. Für Arbeitgeber ist das eine attraktive Möglichkeit, qualifizierte Nachwuchskräfte flexibel einzubinden. Allerdings gelten für Werkstudenten klare Grenzen bei Arbeitszeit und Verdienst. Wer diese Regeln kennt, vermeidet Nachzahlungen und rechtliche Probleme in der Lohnabrechnung.
Die wichtigste Regel ist die 20-Stunden-Grenze. Während der Vorlesungszeit dürfen Werkstudent:innen höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Studium im Vordergrund bleibt.
Beim Verdienst gibt es grundsätzlich keine direkte gesetzliche Obergrenze. Allerdings wirken sich Einkommen und Arbeitszeit auf die Sozialversicherung aus:
Wird die 20-Stunden-Grenze dauerhaft überschritten, entfällt das Werkstudentenprivileg. Der oder die Studierende wird dann voll sozialversicherungspflichtig – wie ein regulärer Arbeitnehmer. Das bedeutet:
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeiten und Beschäftigungszeiten von Werkstudent:innen genau zu dokumentieren. Dazu gehören:
Diese Dokumentation ist wichtig, falls es zu einer Prüfung durch die Sozialversicherungsträger kommt.
Damit die Anstellung von Werkstudent:innen rechtssicher bleibt, sollten Arbeitgeber:
Mit einem HR- und Payroll-Tool wie Taxmaro lassen sich diese Vorgaben automatisiert abbilden. Arbeitgeber behalten den Überblick über Arbeitszeiten, Verdienstgrenzen und Sozialversicherungsstatus – rechtssicher und effizient.