Welche Steuern muss ich für mein Unternehmen zahlen?

October 7, 2025

Um die eigene Unternehmensgründung erfolgreich zu gestalten, muss sie sorgfältig vorbereitet werden. Dazu gehören neben der Wahl der passenden Rechtsform die zu erwartenden Steuerabgaben. In diesem Artikel erfahren Sie, wie sich die Steuerabgaben der einzelnen Rechtsformen zusammensetzen und wo Sie die gezahlten Abgaben überprüfen können.

Erfolgreich gründen: Steuern und Rechtsformen im Überblick

Die Unternehmensgründung erfordert eine gründliche Vorbereitung – von der Wahl der Rechtsform bis hin zur Planung der Steuerabgaben. In diesem Artikel erfahren Sie, wie sich die Steuerabgaben je nach Rechtsform zusammensetzen und wo Sie Ihre Abgaben überprüfen können.

Die Rechtsform bestimmt die Steuerpflicht

Die gewählte Rechtsform eines Unternehmens entscheidet, welche Steuern anfallen und wie diese berechnet werden. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Unterschiede zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

Personengesellschaften

Dazu zählen Einzelunternehmer:innen, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die Offene Handelsgesellschaft (OHG). Sie unterliegen den folgenden Steuerarten:

  • Einkommensteuer:
    Gesellschafter:innen müssen ihren Gewinnanteil in der persönlichen Einkommensteuererklärung versteuern. Ab einem Bruttojahreseinkommen von 8.600 Euro fällt Einkommensteuer an, die zwischen 6 und 42 Prozent variiert. Zusätzlich kann der Solidaritätszuschlag hinzukommen. Ein Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen hilft bei der Planung.
  • Gewerbesteuer:
    Gewerbesteuer wird ab einem Gewerbeertrag von 24.000 Euro erhoben. Sie berechnet sich wie folgt:
    Gewerbeertrag × 3,5 % × Hebesatz = Gewerbesteuer.
  • Umsatzsteuer:
    Ab einem Jahresumsatz von 22.000 Euro ist Umsatzsteuer zu zahlen. Der Steuersatz beträgt je nach Branche 7 % oder 19 %.

Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften wie die GmbH, UG oder AG unterscheiden sich in ihrer steuerlichen Behandlung von Personengesellschaften:

  • Körperschaftsteuer:
    Anstelle der Einkommensteuer fällt die Körperschaftsteuer an, die pauschal mit 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag auf das zu versteuernde Einkommen berechnet wird.
  • Gewerbesteuer:
    Die Gewerbesteuer wird ohne Freibetrag berechnet:
    Gewerbeertrag × 3,5 % × Hebesatz = Gewerbesteuer.
  • Kapitalertragsteuer:
    Dividenden und Gewinnausschüttungen unterliegen der Kapitalertragsteuer. Sie beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
  • Umsatzsteuer:
    Die Umsatzsteuer wird wie bei Personengesellschaften berechnet, inklusive des Freibetrags von 22.000 Euro.

Vorausplanen und Fehler vermeiden

Pünktliche und korrekte Steuerzahlungen sind essenziell für eine saubere Buchhaltung. Fehler können Nachzahlungen und finanzielle Engpässe verursachen. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig eine professionelle Beratung einzuholen, insbesondere bei einem Wechsel der Rechtsform oder Unsicherheiten in steuerlichen Fragen.

Zurück zur Blog Startseite

Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.