Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Einkommen bis zur Verdienstgrenze von 556 Euro (ab 2025). Auf den ersten Blick wirkt er attraktiv: kein oder kaum Steuerabzug, flexible Arbeitszeiten und geringe Abgaben. Doch bei genauerem Hinsehen hat ein Minijob für Arbeitnehmer einige steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Nachteile, die langfristig ins Gewicht fallen können.
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Einkommen bis zur Verdienstgrenze von 556 Euro (ab 2025). Auf den ersten Blick wirkt er attraktiv: kein oder kaum Steuerabzug, flexible Arbeitszeiten und geringe Abgaben. Doch bei genauerem Hinsehen hat ein Minijob für Arbeitnehmer einige steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Nachteile, die langfristig ins Gewicht fallen können.
Minijobber sind in der Regel nicht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Das bedeutet:
In der Rentenversicherung besteht grundsätzlich Beitragspflicht, aber Arbeitnehmer können sich davon befreien lassen. Wer das tut, spart kurzfristig einige Euro im Monat – verliert jedoch dauerhaft Rentenansprüche und Beitragszeiten. Damit entstehen Lücken in der Altersvorsorge, die sich später spürbar auf die Rentenhöhe auswirken.
In den meisten Fällen wird ein Minijob pauschal mit 2 % versteuert (einschließlich Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Diese Pauschale übernimmt häufig der Arbeitgeber – der Arbeitnehmer erhält seinen Lohn also brutto = netto. Problematisch wird es, wenn:
Ein weiterer Nachteil: Da der Minijob nicht in der Steuererklärung erscheint, profitieren Arbeitnehmer nicht von Werbungskosten oder Freibeträgen.
Wer im Minijob arbeitet und sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, baut keine Rentenpunkte auf. Selbst wenn man einzahlt, ist der Betrag aufgrund des geringen Verdienstes so niedrig, dass sich kaum messbare Ansprüche ergeben. Wer mehrere Jahre ausschließlich im Minijob arbeitet, riskiert daher deutliche Einbußen in der späteren Rente.
Ein Minijob bleibt dauerhaft gedeckelt: Die Verdienstgrenze von 556 Euro monatlich darf nur ausnahmsweise überschritten werden. Damit ist der finanzielle Spielraum klar begrenzt. Zudem bieten Minijobs selten Aufstiegschancen, Weiterbildungsangebote oder betriebliche Zusatzleistungen. Für viele Arbeitgeber sind Minijobber reine Aushilfskräfte, was sich auch in der Personalentwicklung widerspiegelt.
Arbeitgeberkosten beim Minijob
Arbeitgeber zahlen pauschale Abgaben von durchschnittlich rund 30 % des Bruttolohns. Diese setzen sich zusammen aus:
Beispiel: Bei einem monatlichen Bruttolohn von 556 Euro ergeben sich Arbeitgeberkosten von etwa 720 Euro.
Arbeitnehmer zahlen – sofern sie nicht befreit sind – nur den Rentenversicherungsanteil von 3,7 %, also rund 20 Euro pro Monat. Eine weitere Steuer- oder Abgabenbelastung entfällt.
Vergleich zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
Bei einer regulären Teilzeitstelle mit 1.000 Euro Bruttolohn:
Langfristig lohnt sich also eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit deutlich mehr – trotz höherer Abgaben.
Da Minijobber in vielen Bereichen nicht sozialversicherungspflichtig sind, haben sie oft keinen Anspruch auf:
Das führt im Ernstfall zu finanziellen Lücken – insbesondere bei längeren Krankheits- oder Ausfallzeiten.
Midijob (Übergangsbereich)
Ab einem monatlichen Einkommen von über 556 Euro bis 2.000 Euro (2025) gilt der sogenannte Übergangsbereich. Vorteile:
Der Midijob ist die attraktivere Alternative, wenn Arbeitnehmer ihre Stunden leicht aufstocken können.
Teilzeitbeschäftigung
Auch eine reguläre Teilzeitstelle kann lohnenswert sein: Sie bietet alle Sozialversicherungsleistungen und Rentenansprüche, wenn auch bei höherer Steuerbelastung.
Selbstständigkeit / freie Mitarbeit
Für bestimmte Tätigkeiten (z. B. Kreativ- oder Dienstleistungssektor) kann Selbstständigkeit eine Alternative sein. Aber Achtung: Selbstständige müssen eigene Kranken- und Altersvorsorgebeiträge leisten und tragen das volle Risiko selbst.
Ein Minijob kann kurzfristig eine gute Möglichkeit sein, etwas dazuzuverdienen – etwa für Studierende, Rentner oder Eltern in Elternzeit. Langfristig überwiegen jedoch die Nachteile: fehlende Absicherung, keine Rentenpunkte, begrenzte Einkommensmöglichkeiten und keine Weiterentwicklung. Wer finanziell und sozial abgesichert sein möchte, sollte daher über den Wechsel in einen Midijob oder eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle nachdenken.
