Weihnachtsgeld für Minijobber 2025: Darf der Arbeitgeber zahlen?

October 7, 2025

Weihnachtsgeld für Minijobber ist auch 2025 möglich – aber nur, wenn Arbeitgeber die gesetzlichen Verdienstgrenzen beachten. Die Sonderzahlung zählt zum regelmäßigen Einkommen und kann schnell dazu führen, dass aus dem Minijob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird. Erfahre, welche Grenzen 2025 gelten, wie Weihnachtsgeld korrekt abgerechnet wird und welche Alternativen es gibt.

Darf ein Minijobber Weihnachtsgeld erhalten?

Ja – auch Minijobber haben grundsätzlich Anspruch auf Weihnachtsgeld, sofern es im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer betrieblichen Vereinbarung vorgesehen ist. Arbeitgeber können die Sonderzahlung freiwillig leisten, müssen aber die Minijob-Grenze beachten.

Rechtslage 2025: Minijobgrenze beachten

  • Monatliche Verdienstgrenze: Seit Januar 2025 liegt die Grenze bei 556 € pro Monat.
  • Jahresverdienstgrenze: Maximal 6.672 € im Jahr (556 € × 12).
  • Ausnahme: In bis zu zwei Monaten pro Jahr darf die Grenze überschritten werden, bis maximal zum Doppelten (1.112 €). Damit ist ein Jahresentgelt von bis zu 7.784 € möglich.
  • Weihnachtsgeld zählt grundsätzlich zum regelmäßigen Verdienst und wird bei der Prüfung der Grenze mit eingerechnet.

Beispielrechnung

  • Monatliches Gehalt: 520 €
  • Geplantes Weihnachtsgeld: 600 €
  • Jahresverdienst: (520 × 12) + 600 = 6.840 € ➡️ Damit wird die Grenze von 6.672 € überschritten. Der Arbeitnehmer wird voll sozialversicherungspflichtig.

Was passiert, wenn zu viel gezahlt wird?

  • Sozialversicherungspflicht: Wird die Verdienstgrenze überschritten, gilt die Beschäftigung als reguläre sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Arbeitgeber müssen Beiträge nachzahlen.
  • Nachforderungen: Auch bereits abgerechnete Monate können nachträglich korrigiert werden – das kann teuer werden.
  • Alternative: Arbeitgeber können anstelle einer Geldzahlung auch steuerfreie Sachleistungen (bis 50 € monatlich) oder Gutscheine nutzen.

Dokumentation des Weihnachtsgeldes

Damit die Zahlung rechtssicher bleibt, sollten Arbeitgeber folgende Punkte beachten:

  • Vertragliche Grundlage: Weihnachtsgeld sollte im Arbeitsvertrag oder per Zusatzvereinbarung geregelt sein.
  • Nachweis im Lohnkonto: Zahlung muss im Lohnkonto als Weihnachtsgeld / Einmalzahlung erfasst werden.
  • Begründung: Anlass und Art der Zahlung sollten dokumentiert sein (z. B. jährliche Sonderzahlung).
  • Grenzen prüfen: Vor Auszahlung ist sicherzustellen, dass die Jahresverdienstgrenze nicht überschritten wird.

Abbildung in der Lohnabrechnung

  • Weihnachtsgeld muss als Einmalzahlung in der Lohnabrechnung gesondert ausgewiesen werden.
  • Wird dadurch die 556 €-Grenze im Monat überschritten, ist das zulässig, solange die Jahresgrenze eingehalten wird.
  • Bei dauerhafter Überschreitung erfolgt eine Umwandlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
  • Steuerfreie Zuschläge (z. B. Sonn-, Feiertags- oder Nachtzuschläge) bleiben davon unberührt und können zusätzlich gezahlt werden.

Fazit

Arbeitgeber dürfen Minijobbern Weihnachtsgeld zahlen, müssen aber unbedingt die Verdienstgrenze von 556 € monatlich bzw. 6.672 € jährlich (2025) einhalten. Wird die Grenze überschritten, wird aus dem Minijob eine reguläre Beschäftigung mit voller Sozialversicherungspflicht. Wer die Zahlung korrekt in der Lohnabrechnung erfasst und dokumentiert, vermeidet böse Überraschungen.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.