Darf ein Minijobber Weihnachtsgeld erhalten?
Ja – auch Minijobber haben grundsätzlich Anspruch auf Weihnachtsgeld, sofern es im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer betrieblichen Vereinbarung vorgesehen ist. Arbeitgeber können die Sonderzahlung freiwillig leisten, müssen aber die Minijob-Grenze beachten.
Rechtslage 2025: Minijobgrenze beachten
- Monatliche Verdienstgrenze: Seit Januar 2025 liegt die Grenze bei 556 € pro Monat.
- Jahresverdienstgrenze: Maximal 6.672 € im Jahr (556 € × 12).
- Ausnahme: In bis zu zwei Monaten pro Jahr darf die Grenze überschritten werden, bis maximal zum Doppelten (1.112 €). Damit ist ein Jahresentgelt von bis zu 7.784 € möglich.
- Weihnachtsgeld zählt grundsätzlich zum regelmäßigen Verdienst und wird bei der Prüfung der Grenze mit eingerechnet.
Beispielrechnung
- Monatliches Gehalt: 520 €
- Geplantes Weihnachtsgeld: 600 €
- Jahresverdienst: (520 × 12) + 600 = 6.840 € ➡️ Damit wird die Grenze von 6.672 € überschritten. Der Arbeitnehmer wird voll sozialversicherungspflichtig.
Was passiert, wenn zu viel gezahlt wird?
- Sozialversicherungspflicht: Wird die Verdienstgrenze überschritten, gilt die Beschäftigung als reguläre sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Arbeitgeber müssen Beiträge nachzahlen.
- Nachforderungen: Auch bereits abgerechnete Monate können nachträglich korrigiert werden – das kann teuer werden.
- Alternative: Arbeitgeber können anstelle einer Geldzahlung auch steuerfreie Sachleistungen (bis 50 € monatlich) oder Gutscheine nutzen.
Dokumentation des Weihnachtsgeldes
Damit die Zahlung rechtssicher bleibt, sollten Arbeitgeber folgende Punkte beachten:
- Vertragliche Grundlage: Weihnachtsgeld sollte im Arbeitsvertrag oder per Zusatzvereinbarung geregelt sein.
- Nachweis im Lohnkonto: Zahlung muss im Lohnkonto als Weihnachtsgeld / Einmalzahlung erfasst werden.
- Begründung: Anlass und Art der Zahlung sollten dokumentiert sein (z. B. jährliche Sonderzahlung).
- Grenzen prüfen: Vor Auszahlung ist sicherzustellen, dass die Jahresverdienstgrenze nicht überschritten wird.
Abbildung in der Lohnabrechnung
- Weihnachtsgeld muss als Einmalzahlung in der Lohnabrechnung gesondert ausgewiesen werden.
- Wird dadurch die 556 €-Grenze im Monat überschritten, ist das zulässig, solange die Jahresgrenze eingehalten wird.
- Bei dauerhafter Überschreitung erfolgt eine Umwandlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
- Steuerfreie Zuschläge (z. B. Sonn-, Feiertags- oder Nachtzuschläge) bleiben davon unberührt und können zusätzlich gezahlt werden.
Fazit
Arbeitgeber dürfen Minijobbern Weihnachtsgeld zahlen, müssen aber unbedingt die Verdienstgrenze von 556 € monatlich bzw. 6.672 € jährlich (2025) einhalten. Wird die Grenze überschritten, wird aus dem Minijob eine reguläre Beschäftigung mit voller Sozialversicherungspflicht. Wer die Zahlung korrekt in der Lohnabrechnung erfasst und dokumentiert, vermeidet böse Überraschungen.