Weihnachtsgeld sorgt bei Kündigungen regelmäßig für Unsicherheit: Muss der Arbeitgeber zahlen, darf gekürzt werden oder entfällt der Anspruch komplett? Entscheidend ist nicht der Name der Sonderzahlung, sondern ihr rechtlicher Zweck. Dieser Beitrag zeigt, wann Weihnachtsgeld trotz Kündigung zu zahlen ist, welche Klauseln wirksam sind und wo Arbeitgeber häufig Fehler machen.
Das Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers und kein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Arbeitsentgelts. Dennoch entsteht häufig ein Anspruch, wenn sich das Weihnachtsgeld durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betriebliche Übung verfestigt hat.
Ob Weihnachtsgeld trotz Kündigung gezahlt werden muss, hängt davon ab, welchen Zweck die Zahlung verfolgt:

Ja – aber nur mit klarer Rechtsgrundlage.
Eine Kürzung ist zulässig, wenn:
Unwirksam sind Klauseln, die Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen – z. B. pauschale Rückzahlungspflichten bei jeder Eigenkündigung.
Wenn der Arbeitnehmer vor dem Stichtag ausscheidet, gilt:
Wird Weihnachtsgeld zu Unrecht einbehalten, drohen:
Gerade bei Serienfehlern können schnell fünfstellige Nachforderungen entstehen.

Mit Taxmaro HR & Payroll behalten Arbeitgeber jederzeit den Überblick über Sonderzahlungen, Kündigungen und Fristen – und vermeiden kostspielige Fehler bei variablen Vergütungsbestandteilen.
Weihnachtsgeld ist freiwillig – aber nicht beliebig. Bei Kündigungen entscheidet die vertragliche Ausgestaltung darüber, ob gezahlt, gekürzt oder gestrichen werden darf. Wer hier unsauber arbeitet, riskiert Nachzahlungen, Klagen und Vertrauensverlust.
