Weihnachtsgeld bei Kündigung: Muss der Arbeitgeber zahlen oder darf er kürzen?

January 6, 2026

Weihnachtsgeld sorgt bei Kündigungen regelmäßig für Unsicherheit: Muss der Arbeitgeber zahlen, darf gekürzt werden oder entfällt der Anspruch komplett? Entscheidend ist nicht der Name der Sonderzahlung, sondern ihr rechtlicher Zweck. Dieser Beitrag zeigt, wann Weihnachtsgeld trotz Kündigung zu zahlen ist, welche Klauseln wirksam sind und wo Arbeitgeber häufig Fehler machen.

Weihnachtsgeld – was ist das eigentlich?

Das Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers und kein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Arbeitsentgelts. Dennoch entsteht häufig ein Anspruch, wenn sich das Weihnachtsgeld durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betriebliche Übung verfestigt hat.

Muss der Arbeitgeber Weihnachtsgeld bei Kündigung zahlen?

Ob Weihnachtsgeld trotz Kündigung gezahlt werden muss, hängt davon ab, welchen Zweck die Zahlung verfolgt:

Praxis: Viele Gerichte werten Weihnachtsgeld als Mischform, was zu anteiligen Zahlungsansprüchen führt.

Darf der Arbeitgeber Weihnachtsgeld bei Kündigung kürzen?

Ja – aber nur mit klarer Rechtsgrundlage.

Eine Kürzung ist zulässig, wenn:

  • im Arbeits- oder Tarifvertrag ein wirksamer Stichtags- oder Rückzahlungsvorbehalt vereinbart ist
  • eindeutig geregelt ist, dass das Weihnachtsgeld der Betriebstreue dient
  • keine betriebliche Übung entstanden ist

Unwirksam sind Klauseln, die Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen – z. B. pauschale Rückzahlungspflichten bei jeder Eigenkündigung.

Was gilt bei Kündigung vor dem Auszahlungsstichtag?

Wenn der Arbeitnehmer vor dem Stichtag ausscheidet, gilt:

  • Bei Treue-Prämie → kein Anspruch
  • Bei Entgeltcharakter → anteiliger Anspruch
  • Bei Mischform → Gerichte sprechen häufig Teilanspruch zu

Was passiert, wenn der Arbeitgeber Weihnachtsgeld nicht zahlt?

Wird Weihnachtsgeld zu Unrecht einbehalten, drohen:

  • Zahlungsansprüche inkl. Verzugszinsen
  • Klage vor dem Arbeitsgericht
  • Nachzahlung inkl. Sozialabgaben
  • Vertrauensverlust & Imageschaden

Gerade bei Serienfehlern können schnell fünfstellige Nachforderungen entstehen.

Typische Fehler von Arbeitgebern

So vermeiden Arbeitgeber Streit um Weihnachtsgeld

  • Vertragsklauseln regelmäßig prüfen
  • Zweck der Sonderzahlung eindeutig festlegen
  • Stichtagsregelungen rechtssicher formulieren
  • Auszahlungspraxis sauber dokumentieren
  • Kündigungen sauber im HR-System abbilden

Mit Taxmaro HR & Payroll behalten Arbeitgeber jederzeit den Überblick über Sonderzahlungen, Kündigungen und Fristen – und vermeiden kostspielige Fehler bei variablen Vergütungsbestandteilen.

Fazit für Arbeitgeber

Weihnachtsgeld ist freiwillig – aber nicht beliebig. Bei Kündigungen entscheidet die vertragliche Ausgestaltung darüber, ob gezahlt, gekürzt oder gestrichen werden darf. Wer hier unsauber arbeitet, riskiert Nachzahlungen, Klagen und Vertrauensverlust.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.