Können Arbeitgeber Weihnachtsgeld zahlen?
Ja, Arbeitgeber können freiwillig Weihnachtsgeld zahlen. Ein genereller Rechtsanspruch besteht nicht. Arbeitnehmer haben nur dann Anspruch, wenn:
- eine Betriebsvereinbarung,
- eine betriebliche Übung (wiederholte, vorbehaltlose Zahlung über mindestens drei Jahre),
- oder der Arbeitsvertrag dies vorsieht.
Fehlt eine solche Grundlage, ist das Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung, die der Arbeitgeber jedes Jahr neu entscheiden kann.
Arbeitsrechtliche Voraussetzungen
Arbeitgeber sollten beachten:
- Freiwilligkeitsvorbehalt: Um einen Rechtsanspruch zu vermeiden, muss im Arbeitsvertrag oder in der Gehaltsabrechnung klar der Hinweis auf Freiwilligkeit stehen.
- Widerrufsvorbehalt: Unter bestimmten Bedingungen kann Weihnachtsgeld widerrufen werden, wenn es ausdrücklich so geregelt ist.
- Gleichbehandlung: Weihnachtsgeld muss nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz fair gewährt werden. Unterschiede zwischen Arbeitnehmergruppen müssen sachlich begründet sein (z. B. Betriebszugehörigkeit).
Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf Weihnachtsgeld
Das Weihnachtsgeld ist steuer- und sozialversicherungspflichtig, da es zum Arbeitslohn gehört.
- Steuern: Weihnachtsgeld wird wie normaler Lohn mit Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert.
- Sozialversicherungsbeiträge: Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung fallen ebenfalls an.
- Jahresend-Effekt: Da Weihnachtsgeld als sonstiger Bezug gilt, wird es nach der Jahreslohnsteuertabelle versteuert. Dies kann dazu führen, dass ein höherer Steuersatz angewendet wird, wenn der Arbeitnehmer im Jahr bereits viel verdient hat.
Weihnachtsgeld in der Lohnabrechnung
In der Lohnabrechnung muss das Weihnachtsgeld klar ausgewiesen werden. Arbeitgeber sollten dabei Folgendes beachten:
- Als sonstiger Bezug kennzeichnen: Das Weihnachtsgeld wird getrennt vom laufenden Monatsgehalt aufgeführt.
- Lohnsteuer und Sozialabgaben berechnen: Diese müssen anteilig abgeführt werden.
- Abrechnungssoftware nutzen: Digitale Systeme wie Taxmaro stellen sicher, dass die steuerliche Behandlung automatisch korrekt erfolgt.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit 3.000 € Bruttogehalt erhält 1.500 € Weihnachtsgeld. Beide Beträge werden zusammen versteuert, wobei das Weihnachtsgeld als einmalige Sonderzahlung erscheint.
Was Arbeitgeber außerdem beachten sollten
- Kündigung und Weihnachtsgeld: Arbeitgeber können die Zahlung an Bedingungen knüpfen, etwa die Beschäftigung bis zu einem Stichtag (z. B. 31.12.).
- Bindungswirkung: Weihnachtsgeld kann als Treueprämie gestaltet werden, um Mitarbeiter langfristig zu halten.
- Transparenz: Arbeitgeber sollten offen kommunizieren, ob das Weihnachtsgeld freiwillig, tariflich oder vertraglich zugesichert ist.
✅ Fazit:
Arbeitgeber können Weihnachtsgeld zahlen, müssen aber die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen und die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung kennen. Für die Lohnabrechnung ist entscheidend, dass Weihnachtsgeld als sonstiger Bezug korrekt ausgewiesen und vollständig versteuert wird.