Published on:
23.9.2025

Was passiert, wenn mir ein Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsnummer vorlegt?

Die Sozialversicherungsnummer ist eine der wichtigsten Angaben in der Lohnbuchhaltung. Jeder Arbeitnehmer in Deutschland benötigt sie, damit Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung korrekt abgeführt werden können. Doch was passiert, wenn ein neuer Mitarbeiter diese Nummer nicht vorlegt? Als Arbeitgeber müssen Sie genau wissen, wie Sie damit umgehen, wo Sie die Sozialversicherungsnummer abrufen können und welche Konsequenzen drohen, wenn sie dauerhaft fehlt.

Was ist die Sozialversicherungsnummer und warum ist sie wichtig?

Die Sozialversicherungsnummer (auch Rentenversicherungsnummer) dient zur eindeutigen Identifikation des Arbeitnehmers im Sozialversicherungssystem (§ 147 SGB VI). Sie wird von der Deutschen Rentenversicherung vergeben und begleitet die Person lebenslang. Ohne diese Nummer können Meldungen an die Sozialversicherungsträger nicht ordnungsgemäß erfolgen – und damit wird die Lohnabrechnung fehlerhaft.

Was müssen Arbeitgeber tun, wenn keine Sozialversicherungsnummer vorliegt?

Fehlt die Nummer beim Arbeitsantritt, sind Arbeitgeber verpflichtet:

  1. Nachfragen beim Arbeitnehmer – oft liegt die Nummer im Sozialversicherungsausweis oder auf der Renteninformation.
  1. Abruf über die Krankenkasse – ist der Arbeitnehmer krankenversichert, kann die zuständige Krankenkasse die Sozialversicherungsnummer bei der Rentenversicherung abfragen.
  1. Erstmeldungen ohne SV-Nummer – Sie dürfen den Mitarbeiter trotzdem anmelden, indem Sie eine Meldung mit Geburtsdatum, Geburtsort und weiteren persönlichen Daten abgeben. Die Rentenversicherung erstellt dann eine neue Nummer.

Wo kann die Sozialversicherungsnummer beantragt werden?

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer dauerhaft keine Sozialversicherungsnummer vorlegt?

Arbeitgeber können die Abrechnung nicht korrekt durchführen. Die Konsequenzen:

Konsequenzen für die Lohnbuchhaltung

Für die Lohnbuchhaltung bedeutet eine fehlende Sozialversicherungsnummer:

Fazit

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass jeder Arbeitnehmer eine gültige Sozialversicherungsnummer hat. Liegt sie nicht vor, können Sie diese über die Krankenkasse oder direkt durch eine elektronische Anmeldung abrufen. Wird dauerhaft keine Nummer vorgelegt, drohen fehlerhafte Lohnabrechnungen, Nachzahlungen und Bußgelder. Eine saubere Verwaltung der Stammdaten ist daher entscheidend, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Zurück zur Blog Startseite