Was passiert, wenn ich als Arbeitgeber pfändbare Beträge bei meinem Arbeitnehmer nicht einbehalte? – Konsequenzen & Haftung

November 23, 2025

Wird gegen einen Arbeitnehmer eine Lohnpfändung angeordnet, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den pfändbaren Teil des Arbeitsentgelts einzubehalten und an den Gläubiger abzuführen. Doch was passiert, wenn das versehentlich nicht oder falsch geschieht? Die Folgen können für Arbeitgeber rechtlich und finanziell gravierend sein. Dieser Artikel erklärt die arbeits- und sozialrechtlichen Grundlagen, die Haftungsrisiken und zeigt, wie Sie Fehler bei Pfändungen vermeiden können.

⚖️ Rechtliche Grundlage: Arbeitgeber als Drittschuldner

Sobald ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Arbeitgeber eingeht (§ 829 Zivilprozessordnung – ZPO), wird dieser zum sogenannten Drittschuldner. Das bedeutet: Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, den pfändbaren Teil des Lohns zu berechnen, einzubehalten und an den Gläubiger oder das Vollstreckungsorgan abzuführen.

Der pfändungsfreie Teil des Einkommens richtet sich nach der Pfändungstabelle gemäß § 850c ZPO, die jährlich angepasst wird (z. B. 2025 mit höheren Freibeträgen).

Versäumt der Arbeitgeber diese Pflicht, haftet er unter Umständen persönlich für den nicht abgeführten Betrag – so, als hätte er ihn selbst als Schuldner erhalten.

💥 Konsequenzen bei fehlerhafter oder unterlassener Pfändung

1. Zahlungspflicht gegenüber dem Gläubiger

Wenn der Arbeitgeber die pfändbaren Beträge nicht oder falsch abführt, kann der Gläubiger diese Summe direkt vom Arbeitgeber fordern (§ 840 Abs. 2 ZPO). Der Arbeitgeber haftet also wie ein Schuldner – inklusive Zinsen und ggf. Verfahrenskosten.

2. Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz

Unterlässt der Arbeitgeber die Abführung trotz eindeutiger Rechtslage, kann das als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. In solchen Fällen droht eine persönliche Haftung der Geschäftsführung oder Lohnbuchhaltung – besonders bei wiederholten Verstößen.

3. Ordnungswidrigkeiten und Reputationsrisiko

Bei mehrfachen Versäumnissen kann das Verhalten als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Zudem entsteht ein Vertrauensverlust gegenüber Behörden und Gläubigern, der auch Prüfungen der Entgeltabrechnung nach sich ziehen kann.

🧾 Sozial- und arbeitsrechtliche Aspekte

  • Lohnpfändungen sind kein Kündigungsgrund, solange der Arbeitnehmer kooperiert.
  • Arbeitgeber müssen die Pfändungsfreigrenzen korrekt anwenden und Familienverhältnisse (z. B. Unterhaltspflichten) berücksichtigen.
  • Bei Mehrfachpfändungen ist die gesetzlich korrekte Rangfolge der Gläubiger einzuhalten.
  • Der Verwaltungsaufwand darf nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden – eine Pfändungsgebühr darf nur im Rahmen einer betriebsinternen Pauschale und schriftlich vereinbart werden.

🧮 Wie Arbeitgeber Fehler vermeiden können

  1. Pfändungstabelle aktuell halten: Die Pfändungsfreigrenzen ändern sich jährlich – fehlerhafte Werte führen schnell zu falschen Abzügen. 👉 Tipp: Verwenden Sie stets die aktuelle Pfändungstabelle (§ 850c ZPO).
  1. Pfändbare Beträge automatisch berechnen: Digitale Lohnsysteme wie TAXMARO übernehmen die automatische Berechnung pfändbarer Beträge, berücksichtigen Unterhaltspflichten und integrieren die Werte direkt in die Lohnabrechnung.
  1. Pfändungsbeschlüsse dokumentieren: Jeder Pfändungs- und Überweisungsbeschluss muss ordnungsgemäß erfasst, geprüft und archiviert werden – inklusive Schriftverkehr mit Gläubigern und Vollstreckungsstellen.
  1. Mitarbeiter schulen: Die Lohnbuchhaltung sollte regelmäßig in Pfändungsrecht, Drittschuldnerpflichten und Lohnpfändungsprozesse geschult werden, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

🗂️ Dokumentation: Rechtssicher handeln mit klaren Prozessen

Die korrekte Dokumentation von Pfändungen ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt Arbeitgeber vor Haftungsansprüchen. Wichtig sind:

  • Kopien aller Pfändungsbeschlüsse
  • Nachweise über Berechnungen und Abführungen
  • Schriftliche Kommunikation mit Gläubigern und Vollstreckungsstellen

Mit TAXMARO lassen sich diese Prozesse digital, transparent und revisionssicher abbilden: Von der automatisierten Pfändungsberechnung über die Zuordnung zum Mitarbeiterprofil bis zur vollständigen Nachverfolgung in der vorbereitenden Lohnabrechnung.

✅ Fazit: Fehler bei Pfändungen können teuer werden – Prävention ist Pflicht

Unterlässt ein Arbeitgeber die Einbehaltung pfändbarer Beträge, haftet er selbst gegenüber dem Gläubiger – inklusive möglicher Zinsen und Kosten. Um rechtliche Risiken zu vermeiden, sollten Pfändungen korrekt berechnet, abgeführt und dokumentiert werden. Mit digitalen Lösungen wie TAXMARO lässt sich der gesamte Prozess automatisieren, rechtssicher und prüfungssicher gestalten – und Haftungsrisiken werden auf ein Minimum reduziert.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.