Wird gegen einen Arbeitnehmer eine Lohnpfändung angeordnet, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den pfändbaren Teil des Arbeitsentgelts einzubehalten und an den Gläubiger abzuführen. Doch was passiert, wenn das versehentlich nicht oder falsch geschieht? Die Folgen können für Arbeitgeber rechtlich und finanziell gravierend sein. Dieser Artikel erklärt die arbeits- und sozialrechtlichen Grundlagen, die Haftungsrisiken und zeigt, wie Sie Fehler bei Pfändungen vermeiden können.
Sobald ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Arbeitgeber eingeht (§ 829 Zivilprozessordnung – ZPO), wird dieser zum sogenannten Drittschuldner. Das bedeutet: Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, den pfändbaren Teil des Lohns zu berechnen, einzubehalten und an den Gläubiger oder das Vollstreckungsorgan abzuführen.
Der pfändungsfreie Teil des Einkommens richtet sich nach der Pfändungstabelle gemäß § 850c ZPO, die jährlich angepasst wird (z. B. 2025 mit höheren Freibeträgen).
Versäumt der Arbeitgeber diese Pflicht, haftet er unter Umständen persönlich für den nicht abgeführten Betrag – so, als hätte er ihn selbst als Schuldner erhalten.
1. Zahlungspflicht gegenüber dem Gläubiger
Wenn der Arbeitgeber die pfändbaren Beträge nicht oder falsch abführt, kann der Gläubiger diese Summe direkt vom Arbeitgeber fordern (§ 840 Abs. 2 ZPO). Der Arbeitgeber haftet also wie ein Schuldner – inklusive Zinsen und ggf. Verfahrenskosten.
2. Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
Unterlässt der Arbeitgeber die Abführung trotz eindeutiger Rechtslage, kann das als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. In solchen Fällen droht eine persönliche Haftung der Geschäftsführung oder Lohnbuchhaltung – besonders bei wiederholten Verstößen.
3. Ordnungswidrigkeiten und Reputationsrisiko
Bei mehrfachen Versäumnissen kann das Verhalten als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Zudem entsteht ein Vertrauensverlust gegenüber Behörden und Gläubigern, der auch Prüfungen der Entgeltabrechnung nach sich ziehen kann.
Die korrekte Dokumentation von Pfändungen ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt Arbeitgeber vor Haftungsansprüchen. Wichtig sind:
Mit TAXMARO lassen sich diese Prozesse digital, transparent und revisionssicher abbilden: Von der automatisierten Pfändungsberechnung über die Zuordnung zum Mitarbeiterprofil bis zur vollständigen Nachverfolgung in der vorbereitenden Lohnabrechnung.
Unterlässt ein Arbeitgeber die Einbehaltung pfändbarer Beträge, haftet er selbst gegenüber dem Gläubiger – inklusive möglicher Zinsen und Kosten. Um rechtliche Risiken zu vermeiden, sollten Pfändungen korrekt berechnet, abgeführt und dokumentiert werden. Mit digitalen Lösungen wie TAXMARO lässt sich der gesamte Prozess automatisieren, rechtssicher und prüfungssicher gestalten – und Haftungsrisiken werden auf ein Minimum reduziert.
