Published on:
10.9.2025

Was passiert, wenn ich als Arbeitgeber Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge nicht abführe?

Die Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen ist eine der zentralen Pflichten jedes Arbeitgebers in Deutschland. Wer diese Pflicht verletzt, riskiert nicht nur hohe Nachzahlungen und Bußgelder, sondern auch persönliche Haftung bis hin zur Strafbarkeit.

Abführungspflichten des Arbeitgebers

Die Beiträge gelten als treuhänderisch einbehaltenes Geld – das macht Versäumnisse besonders kritisch.

Fristen für die Abführung

Konsequenzen bei Nichtabführung

  1. Finanzielle Folgen: Nachzahlungen, Säumniszuschläge (1 % pro Monat), Verzugszinsen und mögliche Schätzungen durch das Finanzamt.
  1. Haftung: Arbeitgeber haften persönlich (§ 69 AO). Geschäftsführer von GmbHs oder Vorstände können auch mit ihrem Privatvermögen belangt werden.
  1. Strafrecht:
  1. Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen = Straftat (§ 266a StGB, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt).
  1. Nichtabführung von Lohnsteuer = Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Beide können Freiheitsstrafen nach sich ziehen.
  1. Insolvenzrisiko: Offene Beiträge und Steuern gelten als Masseverbindlichkeiten und können zur Insolvenzverschleppung führen.

Persönliche Haftung – was bedeutet das konkret?

Auch wenn eine GmbH oder UG haftungsbeschränkt ist: Bei Nichtabführung von Lohnsteuer oder Sozialabgaben kann der Geschäftsführer privat haftbar gemacht werden. Selbst im Insolvenzfall entgeht er dieser Haftung nicht.

Fazit

Arbeitgeber müssen Lohnsteuer bis zum 10. des Folgemonats und Sozialversicherungsbeiträge bis zum drittletzten Bankarbeitstag abführen. Versäumnisse führen zu hohen Nachzahlungen, persönlichen Haftungsrisiken und sogar strafrechtlichen Konsequenzen. Eine saubere und fristgerechte Lohnbuchhaltung schützt vor diesen Risiken – moderne Tools wie Taxmaro helfen Arbeitgebern, ihre Pflichten sicher und automatisiert zu erfüllen.

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