Abführungspflichten des Arbeitgebers
- Lohnsteuer: Sie wird vom Arbeitslohn der Arbeitnehmer einbehalten und muss monatlich an das Finanzamt überwiesen werden (§ 38 EStG).
- Sozialversicherungsbeiträge: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind bis zum drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats an die zuständigen Krankenkassen zu zahlen (§ 23 SGB IV).
Die Beiträge gelten als treuhänderisch einbehaltenes Geld – das macht Versäumnisse besonders kritisch.
Fristen für die Abführung
- Lohnsteuer: Bis zum 10. des Folgemonats.
- Sozialversicherungsbeiträge: Spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats. Ein Versäumen dieser Fristen führt automatisch zu Säumniszuschlägen und möglichen Vollstreckungsmaßnahmen.
Konsequenzen bei Nichtabführung
- Finanzielle Folgen: Nachzahlungen, Säumniszuschläge (1 % pro Monat), Verzugszinsen und mögliche Schätzungen durch das Finanzamt.
- Haftung: Arbeitgeber haften persönlich (§ 69 AO). Geschäftsführer von GmbHs oder Vorstände können auch mit ihrem Privatvermögen belangt werden.
- Strafrecht:
- Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen = Straftat (§ 266a StGB, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt).
- Nichtabführung von Lohnsteuer = Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Beide können Freiheitsstrafen nach sich ziehen.
- Insolvenzrisiko: Offene Beiträge und Steuern gelten als Masseverbindlichkeiten und können zur Insolvenzverschleppung führen.
Persönliche Haftung – was bedeutet das konkret?
Auch wenn eine GmbH oder UG haftungsbeschränkt ist: Bei Nichtabführung von Lohnsteuer oder Sozialabgaben kann der Geschäftsführer privat haftbar gemacht werden. Selbst im Insolvenzfall entgeht er dieser Haftung nicht.
Fazit
Arbeitgeber müssen Lohnsteuer bis zum 10. des Folgemonats und Sozialversicherungsbeiträge bis zum drittletzten Bankarbeitstag abführen. Versäumnisse führen zu hohen Nachzahlungen, persönlichen Haftungsrisiken und sogar strafrechtlichen Konsequenzen. Eine saubere und fristgerechte Lohnbuchhaltung schützt vor diesen Risiken – moderne Tools wie Taxmaro helfen Arbeitgebern, ihre Pflichten sicher und automatisiert zu erfüllen.