Was kostet mich ein Mitarbeiter als Arbeitgeber?

October 7, 2025

Viele Arbeitgeber unterschätzen, dass das vereinbarte Bruttogehalt nur ein Teil der tatsächlichen Personalkosten ist. Neben dem Gehalt fallen Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen und Abgaben an, die je nach Beschäftigungsart schnell 20–30 % zusätzlich ausmachen. In diesem Artikel zeigen wir, welche Kostenfaktoren Arbeitgeber unbedingt einplanen müssen, wie sich die Gesamtkosten berechnen lassen und warum ein genauer Blick auf die Lohnnebenkosten für eine realistische Personalplanung unverzichtbar ist.

Warum die reinen Bruttogehälter nicht die ganze Wahrheit sind

Das Bruttogehalt ist nur die Basis. Arbeitgeber müssen zusätzlich mit Lohnnebenkosten rechnen: Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen, Beiträge zur Berufsgenossenschaft sowie ggf. Pauschsteuern. Diese Posten summieren sich je nach Beschäftigungsart schnell auf 20–30 % des vereinbarten Bruttogehalts.

Die wichtigsten Kostenfaktoren im Überblick

  • Arbeitgeberanteile Sozialversicherung (2025):
  • Krankenversicherung: 7,3 % + halber Zusatzbeitrag
  • Pflegeversicherung: 1,7 % (Ausnahme Sachsen)
  • Rentenversicherung: 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
  • Umlagen: U1 (Krankheitsausfall), U2 (Mutterschutz), U3 (Insolvenzgeldumlage)
  • Unfallversicherung (BG): Beitragssatz abhängig von Branche und Gefahrenklasse
  • Besonderheiten bei Minijob, Werkstudent, kurzfristiger Beschäftigung: Pauschalabgaben statt regulärer Sozialversicherungsbeiträge

Beispielrechnung 2025: Vollzeitangestellter mit 3.000 € brutto
  • Bruttogehalt: 3.000 €
  • Arbeitgeberanteile Sozialversicherung: ca. 680 €
  • Umlagen & BG-Beitrag: ca. 120 € ➡️ Gesamtkosten für den Arbeitgeber: ca. 3.800 € monatlich

Das bedeutet: Ein Mitarbeiter kostet den Arbeitgeber im Schnitt rund 25–30 % mehr als das Bruttogehalt.

Unterschiede nach Beschäftigungsart

  • Minijob (bis 556 €/Monat): Pauschale KV 13 %, RV 15 %, Umlagen, ggf. 2 % Pauschsteuer
  • Werkstudent: nur Rentenversicherung + Umlagen, dadurch deutlich günstiger
  • Kurzfristig Beschäftigte: keine SV-Beiträge, nur Umlagen und Unfallversicherung
  • Angestellte: volle Sozialabgaben + Umlagen

Praxistipp: Kosten mit einem Kalkulator berechnen

Mit einem Arbeitgeberkosten-Rechner lässt sich schnell und transparent ermitteln, welche Gesamtkosten anfallen. So können Arbeitgeber fundierte Personalentscheidungen treffen, Budgets planen und Überraschungen vermeiden.

Arbeitgeber‑Gesamtkosten‑Rechner (Deutschland, 2025)

Berechne die monatlichen Arbeitgeberkosten je Beschäftigungsart. Werte & Grenzen basieren auf 2025 (BBG, Mindestlohn, Minijob‑Grenze, Umlagen).

Arbeitgeber zahlt davon die Hälfte.
Branchenspezifisch per BG – anpassbar.
Reguläre Beschäftigte: kassenabhängig (Bsp. TK Standard). Minijob über Minijob‑Zentrale: 1,10%.
Reguläre Beschäftigte: kassenabhängig. Minijob‑Zentrale 2025: 0,22%.

Monatliche Arbeitgeberkosten

inkl. Arbeitgeberabgaben (gedeckelt bis BBG)

Aufschlüsselung

Fazit

Die Frage „Was kostet mich ein Mitarbeiter als Arbeitgeber?“ lässt sich nur mit Blick auf alle Lohnnebenkosten beantworten. Arbeitgeber sollten nicht nur das Bruttogehalt, sondern auch Sozialabgaben, Umlagen und Versicherungen einplanen. Wer die Gesamtkosten kennt, kann realistisch kalkulieren und Personalstrategien langfristig erfolgreich umsetzen.

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Laura Stapf

Marketing-Spezialistin

Bei Taxmaro entwickle ich Strategien für einen wirkungsvollen Social-Media-Auftritt. Zudem verfasse ich Fachartikel im Blog zu Themen rund um HR und Lohnbuchhaltung und verbinde dabei fachliche Expertise mit praxisnahen Einblicken.