Viele Arbeitgeber unterschätzen, dass das vereinbarte Bruttogehalt nur ein Teil der tatsächlichen Personalkosten ist. Neben dem Gehalt fallen Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen und Abgaben an, die je nach Beschäftigungsart schnell 20–30 % zusätzlich ausmachen. In diesem Artikel zeigen wir, welche Kostenfaktoren Arbeitgeber unbedingt einplanen müssen, wie sich die Gesamtkosten berechnen lassen und warum ein genauer Blick auf die Lohnnebenkosten für eine realistische Personalplanung unverzichtbar ist.
Das Bruttogehalt ist nur die Basis. Arbeitgeber müssen zusätzlich mit Lohnnebenkosten rechnen: Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen, Beiträge zur Berufsgenossenschaft sowie ggf. Pauschsteuern. Diese Posten summieren sich je nach Beschäftigungsart schnell auf 20–30 % des vereinbarten Bruttogehalts.
Die wichtigsten Kostenfaktoren im Überblick
Das bedeutet: Ein Mitarbeiter kostet den Arbeitgeber im Schnitt rund 25–30 % mehr als das Bruttogehalt.
Mit einem Arbeitgeberkosten-Rechner lässt sich schnell und transparent ermitteln, welche Gesamtkosten anfallen. So können Arbeitgeber fundierte Personalentscheidungen treffen, Budgets planen und Überraschungen vermeiden.
Berechne die monatlichen Arbeitgeberkosten je Beschäftigungsart. Werte & Grenzen basieren auf 2025 (BBG, Mindestlohn, Minijob‑Grenze, Umlagen).
Die Frage „Was kostet mich ein Mitarbeiter als Arbeitgeber?“ lässt sich nur mit Blick auf alle Lohnnebenkosten beantworten. Arbeitgeber sollten nicht nur das Bruttogehalt, sondern auch Sozialabgaben, Umlagen und Versicherungen einplanen. Wer die Gesamtkosten kennt, kann realistisch kalkulieren und Personalstrategien langfristig erfolgreich umsetzen.